Welche Rolle spielt die Entfernung beim Unterhalt?
Guten Abend allerseits,
ich bin Zwanzig Jahre alt und beginne grade mein Studium in der Nachbarstadt.
Aus zeitlichen und räumlichen Gründen ( Fahrtzeit zur Uni, WG Gründung mit Freunden), habe ich mich dazu entschieden in den nächsten Monaten in die Stadt meiner Uni zu ziehen, die ich mit Bus und Bahn in etwas über einer Stunde erreiche (ohne Ausfälle und Verspätungen).
Da ich sehr sicher bin dass ich kein Bafög erhalte, da meine Eltern relativ gut verdienen, nahm ich an dass meine Eltern unterhaltspflichtig sind und mir etwas zu Miete und Verpflegung beisteuern müssten. Mein Vater meinte nun dass er gelesen hat , dass Eltern nur zu Kost und Logis
(im eigenen Haus) verpflichtet sind, und erst ab einer längeren Fahrtzeit (ab 2 Stunden) die Unterhaltsregel greift.
Da ich leider nichts dazu finden konnte, und auch nicht vorhab gegen meine Eltern zu klagen, würde es freuen wenn jemand mir die Rechtslage in Hessen ( die Uni ist in Mainz) erläutern könnte.
PS: Ich werde mir auch einen Job suchen, will also nicht nur vom Geld meiner Eltern leben.
2 Antworten
Im Gesetz steht:
Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html
Es steht dort allerdings nicht: 1 Stunde Fahrtzeit sind zumutbar, es müssen mindestens 2 Stunden Fahrzeit sein, damit der Anspruch auf Barunterhalt (pauschal 860 Euro inkl. Kindergeld derzeit) auflebt.
Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung der Gerichte, wie sie den Fahrweg bewerten und den Umstand, dass deine Eltern die Summe vielleicht "locker" aufbringen können.
Wenn sie dir Kost und Logis bieten, dann bedeutet dies auch, dass sie dir tatsächlich Alles was zu deinem Lebensunterhalt gehört finanzieren dürfen. Also auch Freizeit, Klamotten etc.
Wenn du dir einen Job suchst, was du als Student nicht machen müsstest, dann stellt sich auch da die Frage: würde dein Vater eine entsprechende Anrechnung sogar noch einfordern? Er könnte dann auch sagen: du arbeitest nebenbei, nimm das Geld wenn du Klamotten brauchst.
Vielleicht lässt er sich auch auf einen Kompromiss ein: er zahlt, aber nicht den vollen Satz, er leitet das Kindergeld an dich weiter und einen Teil fängst du selbst mit dem Job auf.
Vielleicht lohnt sich einfach mal eine anschauliche Darstellung der Kosten, die du Zuhause verursachst. Es sind ja nicht nur Essen, Trinken und Wohnen was zu berücksichtigen wäre. Fahrkarte, Klamotten, Hygieneartikel, selbst ein Taschengeld billigt der BGH zu, auch wenn von Taschengeld im Gesetz keine Rede ist.
Das Kindergeld beläuft sich ab Januar auf 219 Euro. Bei 860 - 219 macht das 641 Euro. 200 Euro bringst du mit dem Nebenjob ein. Macht für die Eltern noch 441 Euro. Damit bleibt die Unterhaltslast gering... Zumal man auch mal spaßeshalber rechnen sollte, was dir laut Düsseldorfer Tabelle zustehen würde...
Gut verdienen kann ja Alles oder Nichts heißen.
Die Rechtslage ist übrigens überall gleich. Nur die Unterhaltsleitlinien differieren leicht.
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Die Eltern sind übrigens bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltsverpflichtet und keineswegs gibt es die zeitliche Begrenzung von 25 Jahren.
Deine Eltern sind unterhaltspflichtig. Maximal bis zum 25ten LJ oder nach Abschluss der ersten Ausbildung! Egal ob Du nebenan wohnt oder in der nächsten City.