Muss ich für ein Kind zahlen das ich nie wollte?

20 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist unterhaltspflichig. Dem Kind gegenüber bis es die erste Ausbildung abgeschlossen hat, der Mutter mindestens 3 Jahre gegenüber (Betreuungsunterhalt). Ob DU das Baby nun wolltest oder nicht, spielt keine Rolle.

Was du natürlich machen lassen solltest, wenn das Baby auf der Welt ist: einen Vaterschaftstest. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Stellt sich allerdings heraus, dass du tatsächlich der Vater bist, dann musst du ALLES in deiner Macht stehende tun um zumindest den Mindesunterhalt zahlen zu können.

Ihr solltet euch einfach mal in Ruhe zusammen setzen in der nächsten Zeit. Es ist nun mal wie es ist und du kannst dich zwar ärgern (vor allem über dich selbst), bringt aber nichts. Und werde nicht einfach zum "Zahlvater". auch wenn ihr euch getrennt habt: das Baby kann nichts dafür! Kümmere dich nach der Geburt um das gemeinsame Sorgerecht und darum, dass du dein Kind so oft wie möglich siehst.

ich wollte nie Kinder das weiß sie

Wenn das tatsächlich dein Wunsch ist, dann solltest du spätestens jetzt über eine Vasektomie nachdenken.

aber das Kind kann sich unter diesen umständen vermutlich nicht einmal gut entwickeln

Sagt wer? Das liegt letztendlich an euch. Manchmal wundert man sich zu was man fähig ist. Und dazu kann es auch gehören ein Kind zu lieben, was man "eigentlich" nicht wollte... Gebt dem ganzen eine Chance! Und wenn sie es nicht möchte, dann bleibt auch da noch eine Lösung! Aber das hat sie ganz alleine zu entscheiden.

Viel Glück euch Beiden (bzw. irgendwann Dreien)

Steckdoseh 
Beitragsersteller
 14.05.2019, 14:15

Danke

sebi1981  14.05.2019, 14:13

Da sieht man mal, dass man auch sachlich auf eine Frage antworten kann, ohne gleich mit Vorwürfen zu kommen.

Natürlich kannst du nichts dafür, aber Unterhaltsansprüche des Kindes bestehen. Das ist im Ergebnis auch richtig so, da a) das Kind nichts dafür kann und b) es nicht sein kann, dass der Staat für die Kosten nun aufkommen soll, weil sich die Eltern uneinig waren oder ungewollt ein Kind bekamen.

Daher ist das auch keine Strafe. Es geht um die Versorgung des Kindes.

das kind ist entstanden, weil ihr gv zusammen hattet. die pille hat nicht gewirkt, weil sie vielleicht krank war vorher. wenn du keine kinder wolltest, hättest du für eigene verhütung gesorgt, denn die pille wirkt nicht zu 100%.

wenn sie sich für das kind entscheidet, wirst du nach der geburt aufgefordert die vaterschaft anzuerkennen und danach wird man dich zu unterhaltszahlungen auffordern für das kind und auch für die mutter. du wirst auch rangezogen für die kosten der erstausstattung des babys.

ob du das kind willst oder nicht spielt für niemanden eine rolle.

Steckdoseh 
Beitragsersteller
 14.05.2019, 14:06

Plan Z -> Mexiko

markusher  15.05.2019, 08:13
@Steckdoseh

lol die nehmen auch nicht jeden

Du hättest ja ein Kondom benutzen können. Bei GV kann man eben Kinder machen und das hast Du jetzt. Du zahlst auf jeden Fall und Dein Kind fände es vielleicht doch ganz nett, auch einen Vater zu haben.

verreisterNutzer  14.05.2019, 13:55

Was soll das Kind von so einem Vater schon haben? Er soll zahlen und Mutter und Kind ansonsten in Ruhe lassen.

Wenn das Kind wirklich von dir ist un sie es bekommen möchte, dann musst du auch dafür gerade stehen, sprich bezahlen.