Minderjährig werdender Vater,volljährige schwangere Mutter.Wer Zahlt den Unterhalt für das Kind?
Ich(16) war noch bis vor kurzem mit meiner Freundin(19) zusammen.Sie hat mich verlassen und sagte mir zum Schluss,dass sie schwanger ist und das Kind behalten möchte. Wer zahlt den Unterhalt für das Kind?Muss ich oder meine Eltern für den Schaden aufkommen?
Natürlich möchte ich zu meiner Tat grade stehen,jedoch finde ich es unfair,dass sie mich nur ausgenutzt hat.Kommen rechtliche folgen auf sie zu,dass sie mit einem Minderjährigen geschlafen hat?
Was würdet ihr an meiner Stelle machen? (Ich selber möchte das Kind nicht,hätte aber nichts dagegen und könnte mir eine Zukunft mit dem Kind vorstellen wenn sie mich nicht verlassen hätte.)
13 Antworten
Muss ich oder meine Eltern für den Schaden aufkommen?
Sie müssen dafür aufkommen soweit bzw solbald sie leistungsfähig sind, also selbst genügend verdienen.
oder meine Eltern
Grundsätzlich kommen auch die 4 Großeltern als Unterhaltspflichtige in Frage, sofern beide Eltern nicht leistungsfähig sind. Dabei spielt es bei den Großeltern aber keine Rolle ob diese mütterlicher oder väterlicherseits Großeltern sind. Vielmehr verteilt sich die Unterhaltspflicht wenn, dann im Verhältnis der Leistungsfähigkeit.
Sie hat mich verlassen und sagte mir zum Schluss,dass sie schwanger ist und das Kind behalten möchte.
Dabei kann es sich natürlich auch um einen "Scherz" handeln.
Kommen rechtliche folgen auf sie zu,dass sie mit einem Minderjährigen geschlafen hat?
Sonst noch Wünsche? Dass auch Minderjährige scharf schießen können und Verhütung somit auch in Deiner Verantwortung gelegen hätte, sollte mit 16 Jahren bekannt sein. Und davon, dass Du noch unter 14 warst, steht in der Frage nichts.
Wer zahlt den Unterhalt für das Kind?
Du. Wenn Du das zunächst nicht kannst, tritt der Staat in Vorleistung (Unterhaltsvorschuss). Schließlich soll nicht das Kind darunter leiden, von einer wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Person gezeugt worden zu sein.
Muss ich oder meine Eltern für den Schaden aufkommen?
Hallo, es geht um Dein Kind - keinen "Schaden".
Sexuelle Selbstbestimmung beginnt in D mit 14, d.h. es war völlig legal, was sie gemacht hat.
Ihr da hinterher ans Bein pinkeln zu wollen ist schon eine Frechheit sondergleichen.
Deine Ex kann Unterhaltsvorschuss beantragen. Es ist unüblich die Großeltern auf Unterhalt zu verklagen. Es müssen dann immer alle 4 Großelternteile auf Unterhalt verklagt werden.
Solange du wegen Schule/Ausbildung/Studium nicht mehr als 1080€ verdienst, musst Du auch keinen Unterhalt zahlen, da Du unverschuldet nicht leistungsfähig bist.
Du solltest da dann auch keinen Titel beim Jugendamt unterschreiben, da besteht bis zur Leistungsfähigkeit kein Anspruch darauf.
Ein Kind ist kein Schaden, mit einer solchen Aussage macht man sich bei den Richtern sehr beliebt.
Du zahlst den Unterhalt. Wovon soll das Kind sonst leben?
Ein 16jähriger Schüler kann keinen Unterhalt zahlen.
Dafür gibt es Unterhaltsvorschuss, der in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden muss.
Du bist 16, daher sei dir deine Ausdrucksweise verziehen, aber einen Mensche, noch dazu das eigen Fleisch und Blut als Schaden zu bezeichnen, das ist vollkommen daneben.
Du hast wohl nicht ausreichend verhütet, das ist halt nun die Folge.
Inwiefern hat sie dich ausgenutzt, hat sie dich zum Sex gezwungen? Mit 16 ist man aufgeklärt und weiß, wozu es führt, Sex zu haben ohne ausreichende Verhütung.
Natürlich hat es keine rechtlichen Folgen für sie, Sex unter Jugendlichen ist ja schließlich nicht verboten. Du bist 16 und damit ist alles okay.
Zum Unterhalt, zuerst wird mal die Unterhaltsvorschusstelle den Unterhalt übernehmen für das Kind, nach deiner Ausbildung spätestens wirst du dann wohl zahlen müssen.
Das Kind kommt auf die Welt, ob du es nun willst oder nicht. Schon gar nicht kannst du irgendwas davon abhängig machen, dass sie mit dir zusammen ist oder nicht. Eure Beziehung ist beendet, trotzdem werden ihr gemeinsam Eltern sein. Damit musst du dich abfinden und da kannst du auch nichts tun.