Müssen meine Eltern mir den Zahnarztbesuch bezahlen?
Ich bin Student, seit letzten Monat zahlen meine Eltern einen vom Jugendamt festgestellten Unterhaltsbetrag an mich, davon bezahle ich Miete an sie, Essen, Hygieneartikel, Kleidung usw. alle regelmäßigen Kosten. Jetzt war ich beim Zahnarzt und der stellt mir für eine Behandlung einen Eigenanteil von 200€ in Rechnung. Ich gehe natürlich erstmal davon aus, dass ich das vom Unterhalt absparen muss, also selbst bezahlen. Allerdings bekomme ich ja noch nicht lange genug Unterhalt um mir davon einen kleinen Teil für solch unvorhersehbare Sonderkosten beiseite gelegt zu haben. Das finde ich "unfair" aber so ist die Welt, dacht ich mir. Allerdings bin ich jetzt durch Zufall auf einen Artikel gestoßen in dem folgendes geschrieben steht: "Sonderbedarf Im Gegensatz zum Mehrbedarf kann Sonderbedarf nur wegen eines unregelmäßigen, außergewöhnlich hohen Bedarfs verlangt werden. Es muss sich also um einen Bedarf handeln, der nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden konnte bzw. in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist. Sonderbedarf ist somit eine Ausnahme und wird eher selten zugestanden, da der Unterhaltsberechtigte gehalten ist, Rücklagen für voraussehbare, zukünftig entstehende Kosten zu bilden. Wie bei Mehrbedarf haften die Eltern auch für den Sonderbedarf anteilig nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Beispiele Zum Sonderbedarf gehören z.B. unvorhergesehene Krankheitskosten, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die Erstausstattung eines Säuglings oder die Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs. Kosten einer Klassefahrt, Nachhilfestunden, Kosten der Kommunion, Konfirmation oder Klassenreisen werden in der Regel nicht als Sonderbedarf angesehen. Je kleiner die monatliche Unterhaltsrente ist, desto eher wird ein Anspruch auf Sonderbedarf in Betracht kommen, da bei geringen laufenden Unterhaltszahlungen eine Rücklagenbildung eher ausgeschlossen ist, als wenn regelmäßig monatlich großzügige Beträge zur Verfügung gestellt werden" Für mich klingt das so, als sei "das Gesetz" der Meinung, Eltern müssten in meinem Fall für die Zahnarztbehandlung aufkommen. Wie gesagt, ich hätte nie mit sowas gerechnet. Allerdings rechne ich immer mit zu wenig denn ich rechnete auch nicht damit während meines Abiturs oder Studiums überhaupt mit Geld von meinen Eltern unterstützt zu werden, oder dass sie meine Studiengebühren übernehmen müssen. Wie ihr seht bin ich was meine Ansprüche angeht etwas verunsichert, da ich in der Vergangenheit immer auf weniger bestand als mir eigentlich zugeständen hätte und zB. erst nachdem ich mir von der Bank Geld für die Studiengebühren geleiht hatte und diese dann selbst bezahlt habe, erst später habe ich erfahren dass meine Eltern meine Studiengebühren hätten zahlen müssen, aber jetzt ist es zu spät. Ich will nicht, dass mir das gleiche nochmal passiert daher frage ich hier; besteht eine Chance, dass meine Eltern den Zahnarzt zahlen müssen?
6 Antworten
Was mich wundert: Wie kann es sein, dass die Zahnarztkosten unvorhersehbar waren? => Normalerweise macht der Zahnarzt doch einen Kostenvoranschlag. Das, was medizinisch notwendig ist, wird allgemein von der Kasse übernommen. Und wenn es nicht übernommen wird, dann hätte ich es einfach nicht machen lassen, solange die Finanzierung nicht mit meinen Eltern oder der Krankenkasse abgestimmt worden wäre. Wenn der Zahnarzt allerdings eine Forderung stellt, ohne dich vorher über die Kosten aufgeklärt zu haben, wäre diese Forderung unzulässig!
Ja, in deinem Fall wäre der Vorausleistungs-Antrag die einzig sinnvolle Maßnahme gewesen. Dann hätte das Bafög-Amt dir den Höchstbetrag rückwirkend ausgezahlt (und die Differenz von deinem Eltern besorgt - aber damit hättest du dich dann nicht rumärgern müssen!) ... Schau doch mal, ob du den noch nachträglich stellen kannst, weil deine Eltern nicht gezahlt haben.
NEIN, das haben sie nicht. Wie gesagt, am liebsten würden sie keinen Cent für mich zahlen. Rückwirkend kann ich da aber leider nichts machen sagte mir mein Beistand beim Jugendamt.
Erst seitdem Monat in dem ich beim Jugendamt war und von den Umständen berichtet habe, kriege ich auch vollen Unterhalt.
Allerdings habe ich bereits im April BAföG beantragt und ich glaube ich könnte darüber irgendwie Unterhalt auch rückwirkend fordern, weil dort steht ja praktisch geschrieben mein Bedarf besteht und wird in Höhe XX durch BAföG gedeckt aber der Rest soll gefälligst durch Eltern gedeckt werden. Ich glaub da gabs irgendwas mit Vorausleistungs Antrag rückwirkend stellen oder so...
BAföG habe ich rückwirkend für die letzten Monate gezahlt bekommen aber das nützt mir herzlichst wenig wenn das BAföG sehr gering ausfällt und meine Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen ^^
JA!!!! GENAU DARUM GEHTS MIR KEINER VERSTEHT DAS!!!
ich bin nur in diese Lage gekommen weil ich vorher (fast)keinen Unterhalt erhielt!!!
flach gesagt heißt das ich studierte und wohnte Zuhause aber zahlte Miete an meine Eltern und zahlte auch Essen komplett selbst und alles andere was so anfällt!!!
hatte ich ganz normal umsonst Zuhause gewohnt hätte ich mir selbstverständlich auch etwas für zB einen Zahnarztbesuch beiseite gelegt!!!
ENDLICH mal jemand der mich versteht...ENDLICH!
Na, probiere es einfach aus! Leg deinen Eltern die entsprechenden Passagen und Texte, sowie die Rechnung vor und mache deinen Sonderbedarf geltend. Vielleicht zahlen sie den ja ohne weiteres. Dann wäre es müßig vorher groß Geschütze aufzufahren. Wenn sie sich sträuben, kannst du immer noch weiterschauen.
Hab ich schon längst :D Was selbstverständlich nicht erfolgreich war, da sie wie gesagt am liebsten noch nicht mal den Grundbedarf zahlen wollen würden und dies auch bis vor 2 Monaten wo sie einen Brief vom Jugendamt erhalten haben (fast) nicht getan haben.
Du hast recht. Das der Fall, Der die Zuzahlung erforderlich macht, eintritt, konntest du wahrscheinlich nicht voraus planen. => Das nachträglich(!) einzufordern dürfte trotzdem immer schwerer sein. Schließlich hättest du dem Zahnarzt ja genauso gut sagen können: Moment, so viel Geld habe ich derzeit nicht. Das muss ich erst mit meinen Eltern abklären, ob die das übernehmen. Vielleicht hättest du auch mit der Krankenkasse verhandeln können und eine Härtefallregelung beantragen können. Auch hättest du diese Frage, ob deine Eltern das zahlen müssen, klären können 'bevor' der Arzt die Behandlung durchführt. Schließlich gibt es ja einen Grund, warum die Krankenkasse diese Kosten nicht übernommen hat. Höchstwahrscheinlich liegt er darin, dass die Krankenkasse eben diese Behandlung für "nicht notwendig" erachtet hat.
Hey, wie gesagt wenn es stimmt was ich gelesen haben, müssen meine Eltern die Kosten vielleicht aber trotzdem übernehmen, nur weil die Krankenkasse es nicht übernimmt, heißt es nicht, dass es nicht notwendig ist. (laut dem Artikel)
Übrigens hab' ich das Geld ja, ich wüde niemals Kosten akzeptieren,von denen ich weiß, dass ich nacher auf der Rechnung sitze und sie nicht bezahlen kann.
Trotzdem tut die Rechnung mächtig weh und ich muss sie mir vom Unterhalt den ich seit 2 Monaten erhalte absparen und dazu ist der Unterhalt laut "Internet" nicht gedacht. Der monatliche Unterhalt ist für vorabsehbare Kosten, das heißt; Miete, Essen, Fahrkarte usw.
Arztkosten in dieser Höhe sind etwas was "plötzlich" auftritt.
Klar, man sollte immer mit unerwartet entstehenden Kosten rechnen und dafür etwas Geld zurück legen, aber das Zurücklegen von Geld sieht diese monatliche Unterhaltsregel nicht vor.
Man kann von dem Geld gerade so seine monatlichen Kosten decken und für unerwartete "Sonderkosten", die aber NOTWENDIG sind, sollen wohl ebenfalls die Eltern aufkommen.
Langfristig gehe ich sowieso neben dem Studium arbeiten und kann dann eine kleine Rücklage bilden damit mein Konto nicht immer auf "0" ist, dann kann ich mir unerwartete Kosten selbst finanzieren. Aber wie gesagt, ich erhalte erst seit 2 Monaten den vollen Unterhaltsbetrag von 670€ (davon übrigens 184€ durch Kindergeld, 172€ durch BAföG, 45€ zahlen meine Eltern für meine Versicherung wenn ich mich nicht irre, 200€ durch Wohnraum in der Wohnung meiner Eltern und 69€ in bar von meinen Eltern.)
Meinen Eltern zahlen für mich also ca. 45€ Versicherung, 200€ Mietanteil für mein Zimmer in ihrer Wohnung und 69€ in bar.), insgesamt also 314€+Das Geld von Vater Staat (Kindergeld, BAföG)
Übrigens sind die Zahlen wirklich authentisch, da sie nicht für mich kochen oder so, ist alles aus-kalkuliert wie in einer WG.
Übrigens kann man sogenannten "Sonderbedarf" bis zu 1 Jahr rückwirkend einfordern, auch wenn er nicht vor-angemeldet wurde.
Natürlich gründen alle meine Aussagen nur auf Internet-halb-Wissen, BAföG & Jugendamt-Infos.
Was Unterhalt angeht kann ich dir mit Sicherheit sagen, dass die Infos stimmen. Aber alle Infos zum Thema Sonderbedarf habe ich nur im Internet gelesen, daher kann es auch gut sein, dass ich mich irre.
Versteh mich nicht falsch, ALLES was du sagst ist richtig! Nur ist hier mit dem Begriff "unvorhersehbar" etwas anderes gemeint. Nämlich notwendige Kosten, von deren Entstehung vorher keiner etwas genaues wissen konnte. Klar, dass Kosten auf mich zu kommen, wenn der Zahnarzt mir erklärt, da sei ein Eigenanteil, ist absehbar. Aber dass überhaupt eine Behandlung notwendig sein wird, kann vorher keiner wissen.
In dem Moment, in dem der Zahnarzt mir mitteilte, dass mit der Behandlung ein Eigenanteil anfällt, wusste ich, was mich erwartet. Aber so ist "unvorhersehbar" in dem Zusammenhang ja nicht gemeint. Niemand konnte vorhersehen, dass ich "krank" werde, daher ist im Unterhalt auch kein Betrag für solch' einen Fall vorhergesehen, man kann es einfach nicht vorhersehen. Und so wie ich es jetzt verstanden habe, müssen Eltern sowas zahlen, oder? Irgendwo macht's ja auch Sinn, wieso sollte der Staat sagen, "Eltern, zahlt Haus und Kost für euer Kind!!!" - aber "Gesundheit, Arztbehandlung? Nein, dass muss das Kind selbst bezahlen!!!" Das macht für mich keinen Sinn und ich glaube genau dafür ist diese Regelung, man kann sowas halt nicht vorher sehen.
Klar, lege ich für solche Fälle Geld zurück aber wie gesagt war das bisher nicht möglich da erst seit letzten Monat wirklichen Unterhalt erhalte. Die aktuelle Rechnung ist nicht das Problem, ich sitze nicht auf Schulden. Aber es belastet mich schon sehr und in der Vergangenheit habe ich solche Sachen immer selbst gezahlt, schon während der Schulzeit ab dem 18. Lebensjahr.
Scheinbar MUSSTE ich das nicht. Darum geht's
ich denke schon, dass du gewisse Chancen hättest, das als Sonderbedarf zu bekommen, allerdings müsstest du dann wohl darauf klagen, wenn deine Eltern nicht freiwillig zahlen. Da bräuchtest du wohl einen Anwalt.
Allerdings müssen die Kosten auch notwendig gewesen sein und da habe ich so meine Zweifel, denn die Krankenkasse übernimmt ja das meiste der Grundausstattung, klar, für Extras muss man zahlen, aber die kann man dann wiederum als Sonderbedarf nicht geltend machen. Man kann sich z.B. normale Füllungen machen lassen, zahlt die Kasse, der man kann diese neuen Füllungen mit schrittweiser Trockung haben, das zahlt man halt selbst. Auch bei Zahnersatz gibt es die Mindestausstattung (Edelmetall) oder eben mit Verkleidung. Und da bezahlt die Krankenkasse dann für Leute wie dich den doppelten Festzuschuss.
Von daher bezweifle ich einfach, dass deine Kosten nicht hausgemacht sind, weil du eben über den Standart hinaus gehende Leistungen beansprucht hast und das müssen deine Eltern sicher nicht bezahlen. Denn diese sind eben nicht notwendig, sndern Wuschleistungen.
Joa, der Auffassung war ich auch. Bis ich folgendes las: "Ein Sonderbedarf ist ein besonderer Bedarf der Kinder, der durch den monatlichen Unterhalt nicht gedeckt werden kann, da er meist einmalig und außerordentlich hoch ist (z.B. Brillenkosten, Umzugskosten, Zahnarztkosten)." Quelle: http://www.uni-stuttgart.de/uniundfamilie/gesetze/kindesunterhalt/sonderbedarf/index.html
"Zum Sonderbedarf gehören z.B. unvorhergesehene Krankheitskosten, die Kosten einer kieferorthopädischen" Quelle: Ohje, ein Fehler! Deine Antwort wurde als Spam interpretiert. Bitte füge maximal nur einen Link ein.
"Arztrechnungen ja, wenn sie notwendig sind und von der Krankenversicherung nicht übernommen werden. " Quelle: Ohje, ein Fehler! Deine Antwort wurde als Spam interpretiert. Bitte füge maximal nur einen Link ein.
Es geht mir ja noch nicht mal darum, ob meine Eltern meine Zahnarzt-Rechnugn zahlen müssen oder nicht, womöglich wäre sowieso erst festzustellen ob die Behandlung notwendig war - oder nicht. Und für so eine Entscheidung müsste man vor Gericht ziehen, das lohnt überhaupt nicht.
Aber allein die Tatsache, dass womöglich die Chance besteht, dass ich "mehr Geld" für grundlegende Dinge bekommen sollte, macht mich sehr stutzig. Denn wie gesagt, befinde ich mich in einer Sondersituation denn ich erhalte (fast) kein BAföG, sondern hauptsächlich Unterhalt. Und wenn man Unterhalt bezieht, und während des Studiums noch arbeiten gehen möchte, wird einem ab 60€ Verdienst,die Hälfte abgezogen und vom Unterhalt abgerechnet.
Dementsprechend bin ich knapp an Geld, übrigens wollen meine Eltern prinzipiell gar nichts für mich zahlen, auch wenn ich (fast) kein BAföG bekomme, da das BAföG-Amt sagt, meine Eltern müssen für mich sorgen. Dank des BAföG-Bescheids und einem Brief vom Jugendamt konnte ich meinen Eltern belegen wie viel Unterhalt sie mir Wohl oder Übel zahlen müssen (sind übrigens ca. 70€+freies Wohnen aber ohne Essen).
Nunja, ich musste mit Beginn des Studiums feststellen, dass also doch irgendwer etwas für mich zahlen (muss). Zuvor lebte ich nicht umsonst bei meinen Eltern sondern zahlte Mietanteil+Essen selbst, da sie der Meinung waren ich sei 18 und könnte ja auch arbeiten gehen anstatt Abi zu machen, bzw. sie waren der Meinung 100€ reichen "für alles".
Egal, egal,egal zu viele Details. Kurzfassung: ich glaubte, ich muss mir ALLES selbst erarbeiten, Eltern wollen nichts zahlen, BAföG-Amt auch (fast) nichts->Erkenntnis:Eltern müssen (etwas) zahlen->Erkenntnis: ich habe lange Zeit angenommen, dass mir "nichts" zusteht, noch nicht einmal freies Wohnen.
Gutgläubig begab ich mich in Beratung beim Jugendamt und schilderte meine Situation. Dort griff man mir sofort unter die Arme indem man den Unterhalt, der mir zusteht berechnete. Jedoch wurde ich wie es mir langsam den Anschein macht, nicht hinreichend informiert denn Dinge wie "Sonderbedarfe" wurden mit keinem Wort erwähnt, genau so wenig, wie dass mir der Unterhalt gekürzt wird,sobald ich arbeiten gehe.
Daher zog ich den Schluss, dass ich mich weiter informieren muss, ich ausführlichere Beratung brauche. Ich betone noch einmal; meine Eltern WOLLEN nichts zahlen und das BAföG-Amt zahlt (fast) nichts, da meine Eltern viel verdienen. Daher rührt mein Überengagement und daher wirke ich auf viele hier gierig, verwöhnt und fordernd. Dabei wird aber sehr schnell vergessen, dass es nicht nur Familiensituationen gibt, in denen die Kinder rundum versorgt werden und Familiensituationen in denen das Geld knapp ist und sich der Student daher scheinbar "selbstständig" macht, in dem er BAföG beantragt und arbeiten geht, SONDERN es gibt auch Situationen in denen die Eltern nichts zahlen wollen und der der BAföG-Antrag (nahezu) abgelehnt wird. Somit hätte ich weder Unterstützung von den Eltern, noch große Unterstützung durch's BAföG bekommen, und bevor hier jeder seinen Mund aufreißt sollte er mal lieber nachdenken ob nicht jeder der keine Unterstützung von Mama & Papa bekommt, zumindest einen hohen BAföG-Satz gewilligt bekommt und sich was dazu verdienen kann, ohne dass ihm gleich wieder die Hälfte abgezogen wird!!!!!?
Ich bin nicht ohne Grund so verbissen & fordernd & scheinbar "übermäßig fordernd". Am Ende fordere ich nur die gleichen Rechte wie alle Studenten in Deutschland. Und wenn ich schon nicht die Vorteile von BAföG genieße, dann muss ich mich wenigsens voll und ganz in den Unterhalt reinhängen.
(Ja,BAföG muss später zur Hälfte zurück erstattet werden, aber ich hätte lieber jetzt das Geld+die Möglichkeit vollen Lohn zu erhalten, als schuldenfreien Unterhalt+Lohnkürzung)
Nachtrag Quellen: http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html
der nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war
Zahnarzt ist aber vorhersehbar! Da latscht man turnusmäßig alle 6 Monate hin....du etwa nicht?
Ja. Aber vorhersehbare sind solche Kosten nicht. Wieso behauptest du solche Kosten seien vorhersehbar?
Man weiß doch vorher nicht, wann man mal krank werden wird.
In der Zeit, in der du hier diesen ellenlangen Text mit all seinen zitierten Paragraphen zum besten gebracht hast, hättest du schon bei einem Nebenjob die ersten 50 Euro für deine Zahnbehandlung selber verdient.
Mensch, bist du erwachsen?! Wie lange willst du noch von den Eltern leben? Nimm dein Leben selbst in die Hand und such dir einen Job für solche "unvorhergesehenen" Ausgaben. Wenn später mal die Waschmaschine den Geist aufgibt, willst du dann auch bei Mama die Hand aufhalten?
Hey, ich verstehe deine Haltung aber die auf mich zu beziehen ist falsch. Du magst eine gute Meinung vertreten aber du bist offensichtlich desinformiert.
- Ich möchtenicht von meinen Eltern leben, aber so ganz ohne Unterstützung ist so ein Studium alleine nun mal nicht zu stemmen. Ich garantiere dir, in Deutschland bezieht (fast) jeder Student von irgendwo Hilfe, sei es durch BAföG oder Unterhalt, also wieso verurteilst du mich?
Könnt ich zwischen BAföG oder Unterhalt wählen, hätte ich auch BAföG gewählt. Aber leider zahlen die nichts, da sie der Meinung sind, dass erstmal meine Eltern für mich aufkommen müssen, da meine Eltern viel verdienen.
Was soll ich also machen? JEDER andere Student lebt zum Teil von BAföG und/oder Unterhalt!!! JEDER!
Ich weiß es nicht was das soll, ich hab's mir nicht ausgesucht Geld von meinen Eltern zu fordern aber das BAföG-Amt zahlt in meinem Fall nun mal nichts, mit der Begründung meine Eltern sollen zahlen.
Übrigens; wenn ein BAföG-Bezieher neben dem Studium arbeiten geht, wird ihm bis zu 450€ kein BAföG abgezogen. Ich krieg aber ja Unterhalt und da wird schon ab 60€ von jedem Euro den ich verdiene die Hälfte abgezogen.
Ich verstehe deine Haltung, aber ich will meinen Eltern nicht auf den Taschen liegen, ich will nur eine Mindestunterstützung so wie sie sie Millionen Studenten in Deutschland entweder wortlos durch Unterhalt oder durch BAföG erhalten.
Bitte antworte, würd mich interessieren ob du was begriffen hast.
Ich habe auch einmal studiert. BAföG wurde komplett abgelehnt, dem Bescheid nach wären meine Eltern offensichtlich locker in der Lage gewesen, mich monatlich mit dem damaligen Höchstsatz von 840 DM zu unterstützen. ich SPRACH mit meinen Eltern darüber, mir wurde klar, dass das Bafögamt Freigrenzen für die Eltern ansetzt, die nahezu vollständig unrealistisch sind. So wurde zB das Haus als Vermögen gesetzt, die monatliche Hypothek blieb als Belastung aber unberücksichtigt. Wir einigten uns darauf, dass sie mir monatlich 500 DM geben konnten, und ich wusste, dass auch diese Summe schmerzt. Mit dem Betrag konnte ich existieren, alles was ich zum Leben haben wollte, habe ich mir mit Nebenjobs (im Semester abends und in den Semesterferien Vollzeit) dazu verdient.
Nur weil das Amt meint, deine Eltern hätten mehr als genug Geld....schau über den Tellerrand dieses Bescheides: sie zahlen dir Unterhalt, aber du bist in einem Alter, wo du nun einmal in erster Linie selbt für dein Leben verantwortlich bist!
Wahre Worte. Deswegen würde ich gerne einem Nebenjob nachgehen aber wie ich meine Eltern kenne werden sie mir dann jeden möglichen Cent vom Unterhalt streichen, was nun mal laut Information vom Jugendamt bereits möglich ist wenn ich auch nur 1 Euro dazu verdiene. Den Gesamtbedarf von 670€ könnte ich erhalten sobald ich ausziehe, allerdings benötige ich kurzfristig mehr! Langfristig sind 670€ DICKE mehr als genug!
Kurzfristig brauche ich aber mehr und kann auch arbeiten gehen vorallem in den Ferien aber dann entfällt mein Anspruch auf Unterhalt, hier ein Beispiel; sobald ich 100€ verdiene, streichen mir meine Eltern den Unterhalt um 100€, somit wäre ich wieder beo 670€ also hätte keinen Cent mehr als vorher. Das Spiel kann bis 504€ so weitergehen, dann erhalte ich nämlich nur noch 166€ BAföG und das wird nicht so schnell gestrichen, die tolerieren Nebenjobs.
Verstehste jetzt meine Situation? So eine Regelung wie bei dir, nur so viel Unterhalt nehmen wie gerade nötig und den Rest selbst erarbeiten würde ich mir auch wünschen, ist mit meinen Eltern aber nicht möglich da sie keinen Cent zahlen wollen, sondern nur dass, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind. Sowieso zahlen sie erst seit 2 Monaten den vollen Unterhalt, davor erhielt ich (fast) keinen Unterhalt und zahlte Miete etc. alles selbst da ich nicht wusste, dass ich nicht alles alleine stemmen muss und meine Eltern wie gesagt nichts zahlen wollten.
Also mal erlich so ein oller Student kostet nur Kohle verständlich das die nichts zahlen Zahl es selber und lebe nicht von deinen Eltern das ist unglaublich heutzutage
Ich will ja nicht von meinen Eltern leben. Aber was bleibt mir anderes übrig? Alleine kann ich während des Studium nicht genug Geld verdienen um zu leben, dann muss ich halt abbrechen.
Gute Einstellung --- wer sichs nicht leisten kann - der kann eben nicht studieren . --- Nehmen wir Deinen anderen Satz: "Alles alleine finanzieren finde ich unklug" . Es ist DEINE Bildung --- also sieh zu wie Du das finanzierst?
- Alleine schafft das keiner. Daher studierten früher auch nur die Kinder wohlhabender Eltern und 1ser-Schüler mit StipendiumDu befürwortest diese Zeiten?
Wenn meine Eltern mal alt und gebrechlich sind, MUSS ich schließlich auch Elternunterhalt an sie zahlen.
Findest du diese Regelung etwa auch falsch, weil es ja IHR Leben ist?
Ehm ich lebe nur von meinen Eltern weil ich kein BAföG erhalte da meine Eltern viel verdienen. Find'se nicht, dass Studenten n' bisschen Unterstützung erhalten sollten? Meinetwegen zahl' ich's später auch zurück. Aber fast keiner in Deutschland finanziert sich sein Studium komplett alleine, man bekommt immer etwas BAföG oder Unterhalt und für den Rest geht man halt neben dem lernen noch arbeiten. Aber alles alleine finanzieren finde ich unklug da dann weniger Leute studieren würden und Bildung liegt schließlich im Interesse der Deutschen Wirtschaft, alles Investitionen.
Oha! 😳 - Theoretisch müssten sie den Grundbedarf ja sogar rückwirkend zahlen. Haben sie das? Dagegen sind die 200€ dann wohl eher Peanuts.