Muss ich bei einer Bewerbung zum Studium alle Staatsangehörigkeiten angeben?
Eine Freundin ist in Südamerika geboren und hat zusätzlich zu dieser Staatsangehörigkeit über ihren Opa einen Pass mit EU-Staatsbürgerschaft. Nun wird sie bei ihrer Bewerbung mit zweierlei Maß gemessen. Sie musste zuerst als nicht-EU-Bürgerin die Hochschulzugangsberechtigung nachholen (also eine der deutschen gleichgestellte, da sie ihr Abitur nicht in der EU sondern in Südamerika gemacht hat) und hat sich nun auf einen Studiengang beworben und dort beide Staatsangehörigkeiten angegeben. Zu ihrem Nachteil.
EU-Bürger sind Deutschen bei der Bewerbung gleichgestellt, da sie ein vergleichbares Abitur haben. Nun wir ihr aber alles so ausgelegt, dass sie die Nachteile eines EU-Bürgers bei der Bewerbung bekommt, ohne aber die Privilegien (besseres Abitur, keine Zeitverschwendung durch Nachholen der HZB die dann auch nur fachgebunden ist) eines EU-Bürgers zu haben.
Da sie noch nie in Italien war, da weder Schule gemacht noch Freunde oder Familie hat, überlegen wir jetzt, die Bewerbung zurückzuziehen und sich nochmal ohne Angabe der EU-Staatsbürgerschaft zu bewerben. Wäre es legal, die nicht-effektive Staatsbürgerschaft (nach Art. 5 Abs. 1 EGBGB) zu verschweigen?
3 Antworten
Meines Erachtens hat sie mit der italienischen Staatsbürgerschaft gar keinen Grund, sich anders zu bewerben als als EU-Bürgerin.
Sprecht das auf jeden Fall nochmal mit der Uni durch und wiederholt dann die Bewerbung. Ich hab das Gefühl, dass da irgendwo was schiefgegangen ist.
Zum Verschweigen oder Falschangaben kann ich dabei aber nicht raten.
Beste Grüße!
Es gibt kein EU-weit genormtes Abitur, die Staaten haben sich nur untereinander geeinigt, dass sie ihre höchsten Schulabschlüsse für ein Studium akzeptieren.
Es gibt aber so viele Unklarheiten in dem Fall, dass ihr da nicht um ein offenes Gespräch mit der Uni rum kommt.
Ich sehe nicht unbedingt einen Anwendungsbereich des Art. 5 (1) EGBGB, zumindest bleibt er mir in diesem Kontext schleierhaft.
Es wäre natürlich möglich die 'nicht effektive' Staatsbürgerschaft zu verschweigen, das auf jeden Fall... sollte das allerdings rauskommen und die Hochschule wirklich ausdrücklich gefordert haben, dass SÄMTLICHE Staatsbürgerschaften angegeben werden, dann kann diese Nichtangabe berechtigte Konsequenzen haben.
zwei Pässe haben vor und Nachteile. Ich ziehe immer den Pass raus, den ich brauche. Den anderen versteck ich immer.
Der Grund wäre ja der, dass EU-Bürger aufgrund des genormten EU-Abiturs bei der Bewerbung den Deutschen Bewerbern gleichgestellt sind. Das trifft auf sie ja nicht zu, da sie ihr Abitur in Südamerika gemacht hat und dieses nicht anerkannt wird. Und bis auf diesen Fetzen Papier mit ihrem Foto auf dem italienischen Pass gibt es nichts, was sie mit der EU verbindet.
Aber danke schonmal für die schnelle Antwort!