Kostgeld bei einem 18 Jährigen Schülers, der bei seiner Mutter wohnt
Hallo zusammen, Ich habe nach stundenlanger googelei mich dazu entschlossen, euch meine Frage zu stellen, und hoffe, das ihr mir helfen könnt.
Ich bin 18 Jahre alt, bin Schüler an einem allgemeinbildenden Gymnasium, meine Eltern sind geschieden, und ich wohne bei meiner Mutter. Meine Mutter ist derzeit noch im Mutterschutz, da sie mit ihrem neuen Lebenspartner ein Kind hat. Demnach ist sie nicht unterhaltspflichtig ( Einkommen unter 1100€ ). Mein Vater zahlt seit meinem 18. Geburtstag den Unterhalt für mich auf mein Konto. Das Haus in dem wir ( meine Mutter, ihr Lebensgefährte, meine jüngere Schwester (16 J.), sowie das Kind meiner Mutter von ihrem neuen Lebensgefährten und Ich ) ist Eigentum von meinem Stiefvater. Also dem Lebensgefährten meiner Mutter. Nun ist es so, das sie das Kindergeld in Höhe von 184€ komplett vom Staat für mich bezieht. Nun verlangt sie aber noch von mir, das ich den gesamten Barunterhalt von meinem leiblichen Vater, den er an mich überweist, an sie weiterleite. Das sind immerhin zusätzlich 225€!. Dh. Für Kost und Logis hat sie Satte 409€ zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das nicht etwas viel ist. Ich mein.. Taschengeld oder ähnliches sehe ich nichts von ihr. Daher muss ich neben der Schule noch recht viel arbeiten gehen, um überhaupt Geld in der Tasche zu haben. Ein paar infos zum Haus hätte ich auch noch... Ca. 130 qm. Davon 11 qm mein Zimmer. 1980 gebaut.. Gute Energieeffizienz. Kühl gehalten, also geringe Heizkosten. Im Winter ca. 14 - 16 ° im Haus! Wasserverbrauch normal. Einmal täglich 7 min duschen. Stromverbrauch, zmd. Mein verursachter hält sich auch in Grenzen. Was meint ihr...
6 Antworten
Deine Mutter ist Dir gegenüber barunterhaltspflichtig, wenn sie mit dem Stiefvater zusammenlebt (was sie tut), dann verringert sich der Selbstbehalt, da sie vom Stiefvater ernährt wird. Sie kann ihren Anteil des Unterhalts nach Absprache mit Dir, einbehalten für essen, Unterkunft usw. Der Unterhalt Deines Vaters geht sie nichts an.
Über die Väter wird immer geschimpft, wenn sie nachfragen, ob sie zu viel zahlen, aber Kinder machen immer 2 Personen, somit ist die Mutter ebenso verpflichtet für das Kind aufzukommen. Ich verstehe ehrlich gesagt die Grundhaltung von vielen Leuten in diesem Punkt nicht.
Das tut doch die Mutter aber schon, indem das Kind bei ihr wohnt - somit ein Dach über dem Kopf und Essen auf dem Tisch hat. Sowas nennt sich übrigens "Naturalunterhalt"!
Und die "Unterhaltsbarzahlungen" des leiblichen Vaters, sind KEIN großzügiges Taschengeld fürs Kind. Wie der Name dieser Leistung "Unterhalt" schon sehr genau bezeichnet, ist auch dieses Geld für den "Unterhalt" des Kindes gedacht!
Wenn nun die leiblichen Eltern noch zusammen wohnen würden, von welchem Elternteil gäbe es denn dann eine großzügige monatliche Zahlung, an das noch zu Hause lebende Kind?
Bitte einfach solche Dinge mal selbstständig zu Ende denken. Nur weil irgendwo Gelder mit einer gewissen Bezeichnung fließen, kann sich kein Kind einen Rechtsanspruch daraus ableiten und diese Gelder für sich zum Verplempern beanspruchen.
Das "Kinder"geld ist auch immer mal wieder so ein Streitthema. Dieses Geld ist ausschließlich eine Leistung des Staates an die Eltern, weil sie sich eben den Luxus Kind leisten. Bei jeder Hartz4 Berechnung wird dieses "Kinder"geld mit eingerechnet und vom Bedarf abgezogen. Somit ist es ganz normales Einkommen und ebenfalls KEIN großzügiges Taschengeld für Kinder, die ihr Anspruchsdenken einfach dringend mal überdenken sollten!
Wer Taschengeld haben möchte, weil auch diese Zahlung KEINE gesetzliche Pflicht der Eltern ist, der soll sich einen kleinen Nebenjob suchen. Sowas kann man auch schon in der Schulzeit ableisten, gewöhnt sich gleich ans Arbeiten und lernt den Wert des Geldes besser zu schätzen, weil man sich ja selber dafür krumm machen musste.
ich finde auch, das ist zu viel. ich als deine mutter würde dir zwar auch was "abknöpfen" für kost und logis, aber nicht alles. du solltest ein taschengeld haben, und wenn du deinen unterhalt als kostgeld abibst, sollte dir auch ein angemessener unterhalt zustehen, also kein dosenfraß, angemessene kleidung etc.
Milchmädchenrechnung ...
Der Stiefvater zählt nicht, keine Unterhaltspflicht.
Drei Mahlzeiten pro Tag dürften mit etwa 5 € zu Buche schlagen = 150 € für's Essen.
Du verbrauchst Strom und Wasser, erhälst "Dienstleistungen" wie Wäsche waschen, Wohnung reinigen, Hygienemittel und viele andere Dinge, die man nicht unmittelbar wahrnimmt. Vieles lässt sich auch nicht in Geldwert umrechnen (Wäsche zusammenlegen, bügeln und im Schrank unterbringen ist Dir wie viel wert?). Dazu kommen Aufwendungen für die Schule, Kleidung etc.
Reich wird die Mutter ganz sicher nicht am "Kostgeld". Einfach mal "aufbröseln" für ein oder zwei Monate, welche Kosten für einen selbst anfallen und dabei auch "Kleinigkeiten" nicht außer acht lassen.
Wir reden hier nicht von einer fremden Person, die das Kind verköstigt ohne dazu verpflichtet zu sein. Auch eine Mutter hat sich irgendwann für Kinder entschieden, nicht nur der Vater, somit ist sie auch verpflichtet das Kind zu unterstützen.
War selber jahrelang alleinerziehende Mutter und musste allein für das Kind aufkommen, weil der Vater nichts gezahlt hat, was soll ich denn machen? Ich bin die Mutter und habe dafür aufzukommen, wenn der Kindsvater nichts hat muss ich ja auch sehen wie ich es schaffe das Kind über die Runden zu bringen, ich habe mich ja schließlich dafür entschieden dieses Kind zu bekommen
Auf welches Konto Dein Vater den Unterhalt zahlt, das ist egal. Dieser Betrag steht nach meinem Dafürhalten Deiner Mutter zu, so lange Du in ihrem Haushalt lebst.
Dafür hast Du aber ja auch Pension Mutti ( Essen / Wäsche / Unterkunft / Möbel u.s.w. ). Dir steht das Geld nur zu, wenn Du ausziehst. Das wird aber auf jeden Fall ein teureres Vergnügen für Dich. Also meine ich kein Grund zur Klage.