Welche Rechte hat der Verbraucher bei einer Hotelstornierung wegen Unwetter bzw. Naturkatastrophe?
Schwere Unwetterwarnungen des DWD für Bayern. Die deshalb erfolgte Stornierung wurde abgelehnt und die festgelegten Kosten berechnet. Ist das Hotel damit im Recht und liegt die Entscheidung dazu im Ermessensspielraum des Hotels?
4 Antworten
Angenommen, das Hotel wäre wegen dem Unwetter nicht bewohnbar wäre das was anderes, aber nachdem dies wohl nicht der Fall ist, zieht die Begründung für die Stornierung nicht...
Lese die AGB und den Resierierungsvertrag.
Nur wegen Unwetter die Buchung absagen und auf kostenfrei plädieren ist recht vollmundig.
Da ist ja keine Katastrophenwarnung raus. Das wäre noch was anderes. Und das Hotel ist nicht abgesoffen.
Schlechtes Wetter, eben auch mal ziemlich schlechtes Wetter kann man immer haben und berechtigt. m.W. nicht zu einer kostenlosen Stornierung. Insofern hat das Hotel recht.
Mit deiner begründung könnten in ganzen Landstrichen wegen Wetter die leute ihre Buchungen nach Lust und Laune knicken.
Nein.
Danke für Deine Antwort.
Rechtlich gesehen ist das Hotel immer im Vorteil, weil es das Hotel nicht interessiert wie der Gast dorthin kommt.
Mit Deiner Bemerkung, jeder könne nach Lust und Laune entscheiden, stimme ich nicht überein. Es gibt in Deutschland den DWD , dessen Infos man schon in seine Entscheidung einbeziehen sollte. Nicht jeder tut das , kann sich aber dann auch nicht beklagen wenn etwas passiert. Dann heißt es , es ist doch gewarnt worden.
Da solche Entscheidungen zu "höherer Gewalt" von Menschen auch immer induviduell unterschiedlich getroffen werden, spielen bei der Entscheidung Stornokosten ja oder nein, andere als rechtliche Dinge eine Rolle. Kulanz, Humanität, christliche Werte könnte man als Argumente anführen. Leider denkt nicht jeder in der Kapitalgesellschaft so.
Ich denke die besten Infos erhältst Du über die Verbraucherzentrale Bayern.
Denn ohne genau Kenntnis der Lage kann hier wohl keiner vernünftig antworten..