Reiseveranstalter sagt mir ab- was für Rechte habe ich?

4 Antworten

Wenn der Veranstalter seine Reiseleistungen nicht nach eurem Vertrag einhalten kann, so hast du die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren oder gegebenfalls auf ein gleichwertiges Hotel umzubuchen.
Sollte die Reise als Bausteinreise gebucht worden sein, also quasi jede Reiseleistung einzelnd gebucht worden sein, so hast du gesetzlichen keinen Anspruch auf Erstattung der restlichen Reiseleistungen m. Da wird dir nur der Hotelpreis erstattet.

Hallo,

das hört sich stark danach an, dass man das eigene Kontingent überbucht hat und nun irgendjemanden stornieren muss... in der Regel die, die am günstigsten gebucht haben, oder die am wenigsten Probleme versprechen.

Aus Erfahrung weis ich, dass ein deutsch klingender Name in solchen Fällen eher den Storno bekommt, als ein russisch oder türkisch klingender Name. Der Deutsche mosert meist in sich rein und akzeptiert es dann doch.

Dass müsste man dem Veranstalter aber nachweisen können und das stellt sich vermutlich schwierig dar.

Du kannst natürlich versuchen, das gleiche Hotel und den gleichen Flug bei einem anderen Veranstalter zu finden und eine eventuelle Preisdifferenz vom alten Veranstalter einfordern. 

Erfolgsaussichten ohne langen Rechtsstreit aber eher gering. Mit langem Rechtstreit... will ich nicht beurteilen, da ich kein Anwalt bin.

Die wahrscheinlichste Lösung zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen wäre meiner Meinung nach wie folgt:

Suche dir selbst ein Alternativhotel aus dem Angebot des Veranstalters und biete ihm dieses als für dich akzeptable Lösung an. Dabei kannst du ruhig ein etwas besseres nehmen, als ursprünglich gebucht, aber nach Möglichkeit nicht zu unverschämt.

Ggf. hilft auch das weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertane-urlaubszeit-vom-reisepreis-als-schadensersatz-bei-absage-einer-gebuchten-kreuzfahrt_061444.html

LG, Chris

Woran machst du deinen Eindruck fest, dass das alternative Hotel billiger wäre?

Du kannst das Angebot aber ablehen und daheim bleiben.

du fragst nach rechten:

welcher schaden ist dir denn entstanden?

MarshallDTeach7 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 12:09

1. Ich habe monatelang vorher gesucht, reserviert und gebucht und mich auf das Hotel gefreut.
Einen Monat vorher sagen die mir ab.
2. Sind beide Hotels 100km voneinander entfernt, was schonmal nicht meinen Kriterien entspricht, weil es nicht nah am Zentrum ist.
3. scheint mir das ,neue, Hotel viel billiger
-> von den Preisen her auf holidaycheck

Also was fragst du mich hier für unnötige Fragen ?!

FroheOstern2017  26.09.2017, 12:31
@MarshallDTeach7

Also was fragst du mich hier für unnötige Fragen ?!

diese unnötigen fragen wird dir auch jeder rechtsanwalt und richter stellen..machs gut....