Hotelrechnung ohne gebucht zu haben?

11 Antworten

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nein die brauchst du nicht zahlen. wenn sich das hotel auf lediglich telefonische aussagen verlässt, dann ist es selber schuld. wie du ja bereits sagtest muss schon ein identitätsnachweis erfolgen bei einer buchung. du musst gar nichts beweisen, sie müssen dir beweisen, dass du gebucht hast und das können sie nicht.

zahle einfach nicht und mache gar nichts. sollten sie gerichtlich vorgehen werden sie ohnehin den prozess verlieren. du bist auf sicherer seite.

du hast dich bereits gemeldet und das klar gestellt, das hitel versucht jetzt an den ausfall zu kommen, indem es unrechtmäßigen druck ausübt. mag bei manchen kunden funktionieren. fakt ist aber, dass sie nichts in der hand haben.

übler "scherz", den sich da jemand erlaubt hat. es wäre doch interessant zu wissen, wer zu dieser handynummer gehört. unterdrück doch deine nummer mal beim anrufen, sonst geht derjenige sicher nicht ran. oder versuche, ob der teilnehmer über die inverssuche herauszufinden ist. den würd ich am schlawittchen packen!

DerBezwinger 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 13:10

Ich habe heute einen Brief geschrieben, denen ich vorsichtshalber dorthin senden werde. Die Dame meinte, sie wird sich wieder bei mir melden wenn keine Zahlungseingang erfolgt. Folgendes habe ich geschrieben:

Widerspruch Rechnung XXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Firma ist mir unbekannt. Zu Ihrer Rechnung vom 29.03.2012 stelle ich fest: ich habe keinerlei Vertrag mit einem Hotel namens "XYZ" abgeschlossen und habe auch niemanden beauftragt in meinem Namen Zimmerbuchungen zu tätigen. Daher besteht keine Anspruchsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung. Ich bitte um Übersendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen, aus denen sich eine Zahlungsverpflichtung meinerseits ergeben soll. Möglicherweise handelt es sich hier um eine Verwechslung. Von weiteren Rechnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Das reicht doch sicherlich, oder??

LondonerNebel  10.04.2012, 13:30
@DerBezwinger

Ich persönlich würde überhaupt nicht reagieren, so lange keine Post vom Gericht kommt. Jeder Schriftverkehr zeigt denen, dass Du Dir Gedanken über die Sache machst. Ignoriere einfach jede weitere Kontaktaufnahme, das wäre mein Rat.

DerBezwinger 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 14:17
@LondonerNebel

Ich hab den Brief jetzt doch fertig gemacht weil ich denen auf alle Fälle zeigen will, dass die es bei mir gar nicht erst versuchen brauchen. Ich denke ich habe in dem Schreiben klar und deutlich formuliert, dass es bei mir nichts zu holen gibt. Sollte danach noch irgendwas von diesem Hotel kommen, werde ich nicht weiter reagieren. Die Rechnungssumme beläuft sich hier auf 64€. Wegen so ner Summe werden die denke ich kein großes Fass aufmachen. Oder was meinst du?

LondonerNebel  10.04.2012, 14:20
@DerBezwinger

Kommt auf das Hotel an. Für ein großes Haus oder eine Kette sind 64 Euro Peanuts, für einen kleinen Familienbetrieb ist es viel Geld... Aber schick ruhig dieses eine, übrigens sehr gut formulierte, Schreiben noch ab. Sollte dann von Seiten des Hotels keine Ruhe herrschen, schalte auf stur und ignoriere es.

LondonerNebel  10.04.2012, 14:27
@LondonerNebel

Nachtrag: Das recht unprofessionelle Vorgehen des Hotels deutet für mich nicht unbedingt auf ein großes Haus mit einem geschulten Management hin. Allerdings beim besten Willen auch nicht auf Abzocker oder Betrüger.

DerBezwinger 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 14:51
@LondonerNebel

Ok, danke für den Rat. Ich bring den Brief dann gleich zur Post und auf weitere Diskussionen lass ich mich dann nicht mehr ein. Ich hab versucht alles so gut wie's ging zu klären und wenn die immer noch keine Ruhe geben, kann ich denen auch nicht helfen.

Geht das denn überhaupt, dass die mir von Österreich nach Deutschland Mahnbescheide und so schicken und irgendwelche Kohle von mir einfordern können?

LondonerNebel  10.04.2012, 15:04
@DerBezwinger

Theoretisch ja, allerdings müsste das Hotel erstmal alle Kosten dafür vorlegen. Und die sind für Auslandsbescheide deutlich höher.

DerBezwinger 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 15:10
@LondonerNebel

Da frage ich mich ehrlich was das denn für ein Saftladen sein muss, der eine Buchung vornimmt, die nur übers Telefon getätigt wird, ohne irgendwelche Absicherungen zu haben wie z.B. Kreditkartennummer, Ausweißkopie, etc. Da kann doch jeder anrufen und irgendwelche Adressdaten durchgeben. Und dann noch so ein Tamtam machen wenn man anruft und denen klarmacht, dass man von nichts weiß und nichts gebucht hat. Die scheinen's ja bitternötig zu haben.

LondonerNebel  10.04.2012, 15:13
@DerBezwinger

Eben, genau darum glaube ich auch nicht an Abzocker oder Betrüger. Die stellen sich nicht so unbeholfen an. Ich tippe viel eher auf Hobby-Hoteliers ohne große Sachkenntnis und Erfahrung in der Branche.

DerBezwinger 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 15:19
@LondonerNebel

Angenommen, die haben die 64€ wirklich so dringend notwendig, dass die deswegen nen Anwalt einschalten und Klage erheben: soll ich mich dann um die Papierflut von Anwalt, Gericht und Co. scheren oder nicht? Was kann mir denn so ein Mahnbescheid aus Österreich hier in Deutschland haben? Aufgrund von dieser unprofessionellen Vorgehensweiße bin ich mir eben nicht sicher wie die weitermachen werden. Und ich sag dir ganz ehrlich, ich hab da keine Lust drauf hier irgendwelche Probleme zu bekommen für irgendwelche Buchungen, die ich noch nicht mal getätigt habe. Nur weil die keine Ahnung von irgendwas haben.

LondonerNebel  10.04.2012, 18:39
@DerBezwinger

Die österreichische Justiz selbst kann Dir hier in Deutschland nichts anhaben. Aber dafür gibt es innerhalb der EU das "Europäische Mahnverfahren", Du hättest dabei nur mit Deinem zuständigen deutschen Amtsgericht zu tun. Ich gehe aber davon aus, dass nichts mehr kommen wird. Schließlich müsste auch ein österreichischer Anwalt die Aussichtslosigkeit der Forderung einsehen...

DerBezwinger 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 19:55
@LondonerNebel

Ok. Ich denke jetzt auch nicht, dass die wegen so ner "Minisumme" gleich den Anwalt und die Justiz beauftragen werden, aber irgendwie trau ich der ganzen Sache nicht so richtig über den Weg. Wenn ich hier schon aus heiterem Himmel ne Rechnung bekomme, die ich mir absolut nicht erklären kann und die mir am Telefon noch einen erzählen wollen, von wegen sie bestünden drauf, dass ich die Summe zahle... Außerdem hört man genug von Abzockern und deren dreißten Vorgehensweisen. Aber es beruhigt mich schon ein ganzes Stück so viele Kommentare zu lesen, dass mir die netten Damen und Herren von dem Hotel nichts anhaben können.

Den Brief habe ich heute mit der Post weggeschickt und ich bin mal gespannt ob sie einsehen, dass ich keinen Cent zahlen werde oder ob sie irgendnen Krieg mit mir anzetteln werden. Auf das zweitere kann ich gut und gerne verzichten. Ich sehe es auch kein Stück ein wieso ich mir deswegen extra nen Anwalt nehmen sollte. Der kostet mich genauso Geld und ich bin nicht gewillt das für so nen Firlefans auszugeben.

jenshiller  09.04.2020, 14:14
@DerBezwinger

Und was wurde aus der Sache?

So geht das schon mal gar nicht. Das Hotel muß schon beweisen, das DU auch tatsächlich angerufen hast, bzw. in deinem Auftrag ein Zimmer gebucht wurde. Im Grunde kann das Hotel dir gar nichts. Jetzt einmal schriftlich der Rechnung widersprechen Alle Mahnungen und Rechnungen aufheben und auch die telefonischen Kontakte protokolieren. Es ist die Frage, wie weit das Hotel geht. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann solltest du auch dem widersprechen. Das ist formlos möglich und ist auf dem Formular auch beschrieben. Dann erst ab zum Anwalt.

Lege auf jeden Fall schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein! Der Hotelbesitzer hat dann die Möglichkeit der Anzeige gegen den Betreiber der Telefonnummer zu erstatten. In wie weit es dann zu Ermittlungen gegen Dich kommt läßt sich heute noch nicht sagen. Die zuständige Staatanwaltschaft oder ermittelde Behörde hat eigene Möglichkeiten den Bucher an Hand der Handynummer herauszubekommen. Das ganze ist kein Kavaliersdelikt oder Dummer-Jungen-Streich sondern eine ernsthafte Urkundenfäschung bzw Betrug.

Sollte Dir der Besitzer weitere Rechnungen zusenden auch weiter immer fleißig in den Widerspruch gehen.

Aber auch Du hast die Möglichkeit der Anzeige gegen den Betreiber des Hotels zu tätigen! Wenn es eine Abzockmasche des Hotelsist den bekommen sie diese Betrüger auch mal am Allerwertesten!

DerBezwinger 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 14:14

Soweit will ich das ganze gar nicht kommen lassen, dass ich Anzeige erstatte und es zu nem Prozess mit Anwalt und Co. kommt. Am Ende habe ich dann die Kosten und die werden weitaus höher sein als die Rechnung ist. Aber ich sehe auch nicht ein, dass ich eine solche Rechnung bezahlen werde. Schließlich bin ich mir keinerlei Schuld bewusst. Und ich habe auch keinen Goldesel im Garten stehen.

holzloewe  10.04.2012, 14:32
@DerBezwinger

Der Hotelbesitzer ist in der Beweispflicht dass Du die Buchung vorgenommen hast! Er hat eine Telefonnummer mit welcher die Buchung ausgeführt wurde. Egal auch "Prepaid-Telefone" haben einen Anbieter und Vertragspartner deren daten beim Anbieter hinterlegt sind. also dann bleibt Dir nur der Widerspruch und gegebenenfalls alles weitere bis zum Prozess den Du gelassen entgegenschauen kannst. Auch im EU-Recht gilt ersteinmal die Schuldbeweispflicht! Da Du nicht der anrufer warst und bist hast Du auch nichts zu befürchten.

Vorhin erklärte mir ein Bekannter, egal wer für diese sogenannte "Buchung" verantwortlich ist: allein durch ein Telefonat mündlich so einen Vertrag abzuschließen ist nicht rechtskräftig. Und da derjenige keine meine Person identifizierenden Dokumente hinterlassen konnte, bis auf meine Adresse und eine Handynummer, habe ich gar nichts zu befürchten. Stimmt das?

hast du die nummer noch?

wenn ja dann kannst du sie hier: http://www.dasoertliche.de/ zurückverfolgen. da erhälst du vielleicht den namen der frau bzw. dem dem das handy gehört. bin mir aber nicht sicher!

ps. ich würd zur polizei gehen, weil das kann echt nicht sein!

liebe grüße