Darf ein Reiseveranstalter meine Buchung ablehnen, wenn bereits alle Plätze besetzt sind?

4 Antworten

Nein, wenn die von dir gewünschte Reise ausgebucht ist, hast du Pech gehabt. Du hättest früher buchen können. Der Veranstalter ist nicht für den Zeitpunkt deiner Buchung verantwortlich. Entweder du buchst die spätere Reise zu einem höheren Preis oder buchst gar nicht.

Warum sollte der Veranstalter verpflichtet sein, dir die spätere Reise zu diesem günstigen Preis anzubieten? Preise für Reisen hängen von der Saison und vom Zeitpunkt der Buchung ab.

Weltreisender24 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 08:21

Der Anbieter hätte als zeitliche Beschränkung des 31.01. angegeben. Ohne Freizeichnjngsklausel. Dieser Zeitrahmen wurde bei der Buchung eingehalten.

Wenn die Reise ausgebucht ist dann kann man keine Buchung tätigen. Falls der veranstaltet keine Hotelzimmer oder Flüge mehr bekommt, da diese ausgebucht sind und das Kontingent seinerseits ebenso ausgebucht ist, dann ist diese Reise nicht mehr buchbar. Evtl. ist eine Warteliste seitens des Veranstalters möglich.

KittyKatXD99  01.02.2019, 19:44

Ja, das stimmt.

Weltreisender24 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 08:18

Ein Vertrag kommt gemäß BGB durch Angebot und Annahme des Angebotes (Buchung) zustande.

Kann ein Pauschalreise-Veranstalter, wenn ich eine Reise vor der Hauptsaison zu einem günstigeren Preis buchen will meine Buchung ablehnen ...

Also wurde dein Buchungsangebot gar nicht erst vom Reiseveranstalter angenommen? Das steht ihm natuerlich frei und begruenden muss er das auch nicht.

Weltreisender24 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 08:20

Falsch.

Ich habe das Angebot des Reiseveranstalter angenommen, damit kommt laut BGB ein Vertrag zustande.

Es sei denn, der Anbieter hätte eine Freizeichnungsklausel gehabt. Hatte er aber nicht.

DerCaveman  01.02.2019, 08:58
@Weltreisender24

Bist du dir sicher, dass dir der Reiseveranstalter tatsaechlich ein Angebot mit Bindungswille gemacht hat und es sich dabei nicht lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots deinerseits handelte (wie beispielsweise bei Angaben im Katalog oder auf dessen Webseite)?

Wie ging dir dieses Angebot denn zu und war es auch genau an dich persoenlich gerichtet?

Also was genau hast Du gebucht und hat der Veranstalter die Reise schriftlich bestätigt?

Weltreisender24 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 08:21

Muss er nicht.

Sein Angebot habe ich angenommen, damit kommt laut BGB ein Vertrag zustande.

Artus01  01.02.2019, 09:37
@Weltreisender24

Zunächst war meine Frage was genau Du gebucht hast.

Was das Angebot angeht, so bist Du leider im Irrtum. Es läuft genau so wie in einem Supermarkt. Der Kunde macht dem Kaufmann an der Kasse das Angebot einen bestimmten Artikel zum Preis X zu kaufen. Nun sagt der Kaufmann, über den Preis den die Kasse anzeigt, dass er aber den Preis Y haben will. Nun kann der Kund entscheiden ob er das so annimmt oder nicht. Bei Reisebuchungen ist es genau so. Du bietest an die Reise für einen bestimmten Preis zu kaufen, der Veranstalter will aber mehr dafür haben, nun liegt es an Dir das anzunehmen, oder eben auch nicht. Erst wenn Du die Reise angezahlt hast, ist der Vertrag zustande gekommen.