Hotel Stornierung stornieren?
Ich habe einen Hotel Aufenthalt storniert. Daraufhin habe ich die Mitteilung bekommen, dass mir nicht 1 Euro zurückgezahlt wird. Nun 2 Stunden nach dieser Stornierung wollte ich die Stornierung deswegen stornieren. Jetzt wurde mir geantwortet, dass das nicht geht und ich nochmals buchen müsste und ich dann quasi doppelt bezahle für 1 Zimmer.
Das Zimmer habe ich aufgrund einer akuten Erkrankung stornieren müssen. Ich habe auch einen krankenschein.
Und deine Frage?
Ist das so richtig, dass ich jetzt nicht mehr kommen darf, obwohl ich 1500 Euro gezahlt habe?
4 Antworten
Du hast gebucht, offenbar unter der Bedingung, daß im Fall einer Stornierung die vollen Kosten anfallen. Dann hast Du storniert, und mußt jetzt eben die vollen Kosten bezahlen. Eigentlich ganz einfach, oder? Eine Stornierung kann man nicht stornieren, der ursprüngliche Vertrag wurde durch Deine Stornierung zu den vereinbarten Bedingungen beendet und das war´s dann. Deine Erkrankung interessiert Deinen Vertragspartner übrigens nicht im Geringsten, die ist alleine Dein Problem.
Eine Stornierung muss nicht rückgängig gemacht werden und Hotels stornieren nur kostenfrei, wenns vorher so vereinbart worden ist.
Bitter, aber ist so.
Ja, wenn man davor sagt "ich stoniere", dann wird das aus dem Buchungssystem geworfen. Erst hü und dann hott geht auch net
Du bekommst ja von mir oft "Hilfreich", aber in dieser Frage kommt mir folgender Gedankengang:
Das Hotel zahlt nichts zurück weil das Zimmer so kurzfristig nicht wieder belegt werden kann, soweit ok?
Fall 1: Das Zimmer ist wirklich nicht belegt:
Warum dann nicht dem ursprünglich stornierenden Gast doch das Zimmer geben?
Fall 2:
Das Zimmer ist nun anderweitig belegt:
Das Hotel bekommt nun das Zimmer doppelt bezahlt?
Woher 1500 € für ein Doppelzimmer kommen sollen erschliest sich mir allerding nicht.
So ist es.
Ich habe auch einen krankenschein.
interessiert das Hotel nicht die Bohne, oder hast du eine entsprechende Versicherung?? NEIN, also
obwohl ich 1500 Euro gezahlt habe?
war das ein Luxusurlaub? für wie lange?
was willst du jetzt mit dem Zimmer, du bist doch "Krank"
Wenn das Hotel dem Gast das Zimmer nicht zur Verfügung stellen will, gibt es eigentlich keinen Grund Schadensersatz zu verlangen.
Ein storniertes Zimmer muß niemandem zur Verfügung gestellt werden, wie kommst Du auf diese abenteuerliche Idee?
Zwischen Hotel und Fragesteller existiert ein Vertrag. Von diesem ist ein einseitiger Rücktritt nicht möglich, deswegen muss der Betrag ja auch weiter bezahlt werden. Entsprechend besteht der Vertrag weiterhin, folglich muss das Hotel auch seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommen. Das etwas storniert werden sollte spielt keine Rolle, den Begriff der Stornierung kennt das hier anwendbare Mietrecht überhaupt nicht.
Falsch. Der ursprüngliche Vertrag wurde tatsächlich vom Kunden einseitig unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen gekündigt. Damit ist der Vertrag erloschen und das war´s dann auch schon.
Eine vorzeitige einseitige Kündigung ist wie gesagt nicht möglich. Eine Hotelunterbringung fällt in den Bereich des Mietrechts. Du kannst dir ja mal überlegen ob es möglich wäre eine Wohnung vorzeitig zu kündigen, den vollen Betrag zahlen zu müssen, aber trotzdem nicht für den vereinbarten Zeitraum einziehen zu dürfen. Dann wirst du sehen welchen Denkfehler du unterliegst.
Nein, ein Hotel fällt natürlich NICHT in den Bereich des Mietrechts. Ein Hotel ist keine Wohnung. Und eine Wohnung KANN man auch gar nicht vorzeitig kündigen, da hier die gesetzlichen Fristen greifen (außer der Mietvertrag sähe hier etwas anderes vor, aber das ist ja hier nicht das Thema)! Allein diese abartige Vorstellung Deinerseits disqualifiziert Dich ja schon mal komplett! Wie wirr kann man denn sein?
Aber nochmal zur Sache: Der Fragesteller hat einen Vertrag unterschrieben, ohne zu verstehen was darin steht. Denn sonst hätte er ja gar nicht storniert. Trotzdem hat er es getan, und hat sich nun an die Vertragsbedingungen zu halten - volle Bezahlung trotz Nichtanreise. Die Stornierung ist unzweifelfaft eine einseitig abgegebene Willenserklärung, und dazu gibt es kein Rücktrittsrecht.
Nein, ein Hotel fällt natürlich NICHT in den Bereich des Mietrechts.
Durch die Reservierung eines Zimmers in einem Hotel kommt ein sogenannter Hotelaufnahmevertrag zustande. Rein rechtlich gesehen orientiert sich dieser an den Regeln des Mietrechts.
https://www.kanzlei-hgk.de/wp-content/uploads/2016/01/broschuere-hotelrecht.pdf
Der Beherbergungsvertrag ist ein ganz spezieller Fall des Mietvertrages.
http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Beherbergungsvertrag/index.html
Hättest du problemlos in zwei Minuten googeln herausfinden können. Aber du bevorzugst es scheinbar hier deine komplette Ahnungslosigkeit zur Schau zu stellen.
Und eine Wohnung KANN man auch gar nicht vorzeitig kündigen
Genau das wollte ich dir ja sagen…
Der ursprüngliche Vertrag wurde tatsächlich vom Kunden einseitig unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen gekündigt
—> geht gar nicht, jedenfalls nicht vorzeitig
Ich habe 1500 Euro gezahlt und darf das Zimmer jetzt nicht nutzen?