Urlaub gebucht - Hotel schließt überaschend Saisonbedingt -> Umgebucht auf Hotel in anderem Ort
Moin Moin,
Ich hatte vor einem halben Jahr einen Urlaub gebucht. Jetzt, nur wenige Wochen vor Antritt, schreibt mir das Reisebüro das das gebuchte Hotel leider saisonal nun doch früher die Pforten schließt. Daher wurde ich auf ein anderes Hotel umgebucht, das zwar teurer ist, jedoch in einer ganz anderen Gegend der Insel.
Kann mir jemand sagen wie es rechtlich aussieht, worauf kann ich als Kunde bestehen, und worauf nicht?
Gruß und Dank, Squizel
4 Antworten
Klar, du hast was ganz anderes gebucht. Aber bevor du jetzt mit der Rechtskeule kommst, solltest du versuchen, dass sie dir ein Hotel in der Nähe finden. Wenn nicht, kostenlos stornieren und ggf. auf booking.com was buchen oder dort schonmal nachsehen, was zum gewünschten Zeitpunkt in der Gegend frei wäre.
Das ist ein Versehen des Reisebüros! Die Verkäufer da, hätten das Saisonende kennen müssen; Du solltest zumindest Dein Recht auf den vereinbarten Preis erstreiten.
Das hätte ich genauer beschreiben müssen: Die Mehrkosten für das andere Hotel trägt der Veranstalter. Allerdings ist das Hotel knapp 20km von dem Ort entfernt wo ich gebucht habe und auch hinwollte.
" Anspruch auf Schadensersatz und kostenlose Stornierung, wenn das Ersatzhotel zu weit weg vom gebuchten Hotel liegt Ein Pärchen hatte bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Side in der Türkei gebucht, um einen gemeinsamen Urlaub mit guten Freunden zu verbringen, die sich zur gleichen Zeit in diesem Badeort aufhielten. Der Reiseveranstalter teilte ihnen jedoch kurz vor Reisebeginn mit, dass das gebuchte Hotel während des Reisetermins doch ausgebucht ist. Als Alternative könne der Reiseveranstalter seinen Kunden ein Erastzhotel in dem 50 Kilometer von Side entfernten Badeort Lara anbieten. Die Pauschaltouristen lehnten dieses Angebot jedoch ab und verlangten den vollen Reisepreis zurück, zudem verklagten sie den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz wegen entgangenen Urlaubsfreuden. Die Richter des Amtsgerichts Bad Homburg gaben dieser Klage im vollem Umfang statt (AZ: 2 c 64711 19). So sei durch das angebotene Ersatzhotel in Lara, kein gemeinsamer Urlaub mit den Freunden in Side möglich gewesen. Die Kläger hatten also das Recht, die gebuchte Reise kostenlos zu stornieren, außerdem stehe dem Reisepaar Schadensersatzansprüche "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" zu. In diesem Fall wurde die Höhe der Schadensersatzzahlung, den Kosten für die Pauschalreise gleichgesetzt.
Quelle: Westdeutsche Zeitung, Reise S.5: "Gemeinsamer Urlaub mit Freunden geplatzt", 01.10.2011 "
Vielleicht hilt dir das weiter.
gern geschehen.
Hallo und moin :) ich würde sagen du könntest auf rück erstattung bestehen aber da bekommste dann nur die hälfte oder sogar weniger des geldes. Am besten ist du guckst nach angeboten die dem preis von deiner buchung ein hotel in der nehe des hotels.
Aber doch nicht, wenn sie ihn in ein ganz anderes Hotel verfrachten, welches nicht am Zielort liegt.... Er hatte was anderes gebucht, die Leistung kann nicht erbracht werden. Zumindest kann er kostenlos stornieren.
Danke für die schnelle Antwort. Es ist nicht ganz genau wie in unserem Fall, hilft aberschonmal weiter und geht definitiv in die richtige Richtung, danke dafür :)