Welche Rechte hat der Mieterschutzbund?
Mein Mieter hat die fristlose Kündigung und zieht nicht aus, sondern hat im nachhinein Minderung geltend gemacht. Mein Anwalt sagt: Nix da! Wird nix gemacht Räumungsklage! Hat meine Anwalt wohl auch schon vorbereitet bzw. eingereicht. Nun schickt mir der Mieterschuzbund immer neue Auflagen zu. Hat der Mieterschutzbund die selbe stellung wie mein Anwalt? Muss ich darauf reagieren? Habe schon alles zum Anwalt geschickt, habe ihn aber noch nicht gesprochen. Muss ich nun auf den Brief von MSB reagieren?
5 Antworten
Nein Du muß nicht reagieren auf deren Schreiben. Gib alles den Anwalt, der wird es wissen und notfalls eine Räumungsklage mache. Wenn Du dem MSB antwortest besteht die Gefahr, daß wieder etwas falsch und gegen Dich ausgelegt wird.
Wenn du die Unterlagen an Deinen Anwalt geschickt hast, hast du ihn damit beauftragt, in Deinem Namen richtig zu handeln. Frage ihn, wie das nun weiter geht.
Der Anwalt sollte dem Mieterbund seine Vollmacht schicken, damit sämtliche Korrespondenz über ihn abgewickelt wird. So wird der Vermieter mit solchen Sachen nicht mehr konfrontiert. Der Anwalt sollte dem Mieterbund auch deutlich machen, dass sämtliche Post an ihn zu gehen hat. Auf jeden Fall dürfen die Schreiben nicht unbeantwortet bleiben, um nicht nachher einen Nachteil bei Gericht zu haben. Nur selber antworten, davon rate ich ab. MfG
Reagieren musst du weder auf nen Brief vom Anwalt noch vom MSB. Erst wenn ein Brief vom Gericht kommt, dann musst du handeln. Dein Anwalt wird sicher das richtige tun, immerhin hast du ihn beauftragt.
der mieter muss nicht auf schreiben deines anwaltes reagieren und du musstauch nicht auf schreiben des msb oder seines anwaltes reagieren.