Wie auf Anwaltsschreiben reagieren?
Hallo!
Ich habe einen Brief eines Anwaltes erhalten in dem mir eine Frist gesetzt wird zu verschiedenen Sachen Stellung zu nehmen. Ich habe jetzt soweit ein Antwortschreiben aufgesetzt,aber frage mich nun, wie ich dieses dem Anwalt zukommen lasse. Reicht dafür ein "normaler" Brief? Oder muss es als Einschreiben erfolgen? Reicht dafür ein Einwurfeinschreiben? Brauche ich Zeugen, die den Inhalt des Briefes bezeugen?
LG und danke!
11 Antworten
Garnicht darauf reagieren, wozu?
Deine neue Anschrift kannst du auch der Vermieterin mitteilen. Dann kannst du ihr gleich noch sagen, daß ihr zwar auszieht, jedoch selbstverständlich noch euren Mietvertrag bis zum Ende einhaltet. Sie beißt sich in den Hintern, weil sie in der Rage noch Geld für einen Rechtsanwalt aus dem Fenster wirft.
Keine Sorge, der Anwalt kann von dir kein Geld verlangen, er wurde doch von der Vermieterin beauftragt. Und nur wenn du etwas dümmlich bist, wirst du darauf reagieren und der Post noch 0,70€cent nach werfen.
Die Frage, die sich mir stellt, ist warum du dich mit einem Anwalt (vermutlich der Gegenseite in einem Rechtsstreit) austauschen willst?
Wenn du sicher gehen musst, schick es als Einschreiben, vorab per Fax. Fax- und Einlieferungsbeleg gut aufheben. Auf dem Faxbericht muss die erste Seite vom Schreiben und ein OK Vermerk enthalten sein.
Einfach einen ganz normalen Brief schreiben. Wenn der nicht ankommt, fragt der Anwalt nach seiner Frist halt nach und du schickst notfalls einen zweiten. Du solltest allerdings eine Kopie behalten.
Die Frist eines Anwalts hat eh nichts zu sagen - die ist nur für den Anwalt, damit er weiß, bis wann er diese Akte wegpacken kann.
du brauchst da gar nichts zu schreiben
er ist nur ein anwalt, nix besonderes
ist egal, wie du es ihm zukommen lässt, es interessiert ihn eh nicht und er zieht durch, was sein mandant will
eigentlich erwidert man so schreiben nicht, besonders nicht mit stellungsnahme
die gefahr ist groß, dass du dich durch unkenntnis reinreitest
Einen Zeugen zu haben, der bestätigen kann, dass das Schreiben mit diesem Inhalt auch per Einschreiben versendet wurde, ist immer gut.
Ein Einwurfeinschreiben ist sogar die bessere Form, denn dieser gilt als zugegangen, sobald der Briefträger ihn in den Briefkasten geworfen hat und der Empfänger davon Kenntnis erlangen konnte.
Allerdings sollte erst einmal ge-/erklärt werden, warum der RA glaubt Fristen setzen zu dürfen.