Katzenpisse im Hausflur
hallo zusammen
eine mieterin in meinem mehrfamilienhaus lässt seit ca 3 monate ihre katzen frei im hausflur und keller laufen was zu folge hat dass die katzen auch durch lattenroste verschließbare kellerräume markieren bzw. hin pissen und kacken.....im hausflur finden die anderen mieter auch spuren von katzen auf ihrer fussmatte zum beispiel.....ich muss dazu sagen das ich selbst sehr tierlieb bin und meine anderen mieter auch haustiere haben...aber meine anderen mieter beschweren sich jetzt bei mir wegen der katzen nachbarin.....mehrfach habe ich schon auf darauf hingewiesen das hier detr hausfrieden massiv gestört wird....aber die mieterin sagt einfach das ein bgh-urteil ihr die katzenhaltung erlaubt...habe ich garkeine möglichkeiten als vermieter den hausfrieden wieder herzustellen ?? die beschwerenden mieter ziehen sogar eine mietminderung in betracht...
5 Antworten
Als Vermieter musst Du dieses Verhalten umgehend abmahnen und eine Frist zur Beseitigung des Fehlverhaltens setzen.
Es ist Unsinn, dass ein BGH-Urteil generell die Haltung von Katzen im Hausflur erlaubt.
Ein Mieter darf Kleintiere halten, SO LANGE weder die Mietsache noch der Hausfrieden darunter leidet. Beides ist hier aber der Fall - ein generelles Recht, mir den Viechern Gestank im Haus zu verbreiten, gibt es nicht.
Die Katzen haben im Hausflur nichts zu suchen.
Kann die Mieterin nicht sicher stellen, dass ihre Tiere den Hausflur nicht verunreinigen, kannst Du ihr nach der Abmahnung mit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses drohen.
Solche Zustände sind absolut nicht hinnehmbar.
Als Vermieter würde ich dieser Dame ab sofort untersagen, dass die Katzen sich außerhalb der Wohnung aufhalten dürfen.
Setze schriftlich eine Frist, in der die Mieterin aufgefordert wird, die Verunreinigungen fachgerecht und restlos (geruchslos) zu entfernen.
Geschieht dies nicht, lasse das durch eine Firma machen und stelle es der Mieterin in Rechnung.
Solch rücksichtsloses Verhalten darfst du Dir schon allein im Interesse der sauberen Mieter nicht gefallen lassen.
Alle Aufforderungen solltest Du schriftlich verfassen und diese mit Zeugen in ihrem Briefkasten einwerfen, damit Du den Zugang der Schreiben später beweisen kannst.
Meine Lebenserfahrung sagt, dass es wenig Zweck hat, bei so uneinsichtigen Menschen auf eine nachhaltige Verbesserung des Verhaltens zu hoffen - Du solltest schnellstmöglich zusehen, dass diese Person gekündigt wird.
Solltest Du wegen ihres nachhaltigen Fehlverhaltens einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, so muss natürlich die Verursacherin diese Kosten zahlen.
Viel Glück !
Als Vermieter hast du sehr wohl das Recht dort einzugreifen. Leider legen die Mieter solche BGH-Urteile immer in ihrem Sinne aus, weil die wenigsten in der Lage sind, solche Texte vollumfänglich zu erfassen. Die Allerwenigsten werde sich so etwas überhaupt im Originaltext durchlesen. Grundsätzlich hat der Vermieter nach wie vor die Möglichkeit Tierhaltung abzulehnen bzw. zu untersagen. Er darf es nur nicht pauschal machen sondern mit entsprechender Begründung. Wenn das Treppenhaus verunreinigt wird, dann ist das allemal ein triftiger Grund.
Als Vermieter würde ich wie folgt vorgehen :
- Wohnungsbesichtigung - sollten hier auch Verunreinigungen feststellbar sein, dann würde ich die Haltung komplett verbieten - Fristsetzung
- Grundsätzlich haben Katzen nichts im Treppenhaus zu suchen - das kannst du als Vermieter untersagen. Sollten sich die Katzen weiterhin im Treppenhaus aufhalten, erfolgt eine schriftliche Abmahnung mit Kündigungsandrohung. Um wirklich zu kündigen muss der Mieter mindestens 2 Abmahnungen erhalten.
Wenn du das nicht selbst machen willst oder kannst, dann solltest du einen Anwalt einzuschalten - ein Schreiben vom Anwalt macht in aller Regel mehr Eindruck.
Ich würde der Frau sagen, dass Sie mir das Urteil mal zeigen soll und dass ich mal den Teil des Urteils sehen will, in dem steht, dass es hinzunehmen ist, dass die Viehcher überall sch... und pis.... Katzenhaltung bedeutet eigentlich, dass es ein Katzenklo gibt! Selbst wenn die Frau katzen in der Wohnung halten darf, heißt das noch lange nicht, dass die Viehcher auch auserhalb der Wohnung in Gemeinschaftsbereichen oder in anderer Leute Keller sein dürfen.
Beschwerde beim Vermieter / der Hausverwaltung einreichen.
Ich glaube, die Dame muss lesen lernen, denn:
"BGH-Urteil Hunde und Katzen dürfen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden"
Aktenzeichen VIII ZR 168/12
Da steht nichts von Hausflur.