Ab wann muss Vermieter Bad/Toilette erneuern?
Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage: Ab wann muss Vermieter meine Toilette erneuern? Wir haben unser Bad und unsere Toilette von einander getrennt, von daher ist der Raum der Toilette sehr klein ähnlich eines Gäste WC. Wir wohnen mittlerweile das 8 Jahr dort und die Toilette ist noch eher vom alten Schlag, sprich Stand WC, Druckluftspülung, man sieht sämtliche Wasser und Abwasserrohre, sowohl vom WC als auch vom Handwaschbecken. Der Wasserhahn vom Handwaschbecken sind noch in der Wand statt auf dem Becken selbst. Kaputt ist nichts, halt nur alt und auch nicht mehr schön :( Nun meine Frage, ist der Vermieter überhaupt dazu verpflichtet, dieses zu renovieren? Falls ja, nach wieviel Jahren? Und falls ja, kann er die Miete erhöhen und wenn ja um wieviel? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar
8 Antworten
Wenn alles funktioniert muß der Vermieter nichts erneuern.
Wenn der Vermieter Modernisiert darf der die Miete um 11 % der Modernisierungskosten jährlich erhöhen.
Wenn die sanitären Einrichtungen funktionsfähig sind, muss er sie überhaupt nicht erneuern. Rein ästhetische Gesichtspunkte sind kein Grund zur Renovierung.
Never change a running system!
das ist keine renovierung sondern eine sanierung..das muss er gar nichts machen wenn er nicht will
Die Toilette man so alt sein wie es will. Sie muss nur funktionieren, sonst nichts. Wenn Du willst, kannst Du ja selbst Hand anlegen und fragen oder der Vermieter sich an den Materialkosten beteiligen möchte. Mehr kannst Du nicht tun.
In unserer Berliner Wohnung haben wir bei Einzug das komplette Bad auf unsere Kosten, mit Erlaubnis des Vermieters, umgebaut und modernisiert. Nach ca. 15 Jahren hat er versucht, im Laufe einer allgemeinen Mieterhöhung das Bad in Rechnung zu stellen und die Miete entsprechend zu erhöhen (MIetspiegel). Damit kam er nicht durch. Man sollte das im Falle einer Eigenleistung also ganz genau und schriftlich klären!
Dein Vermieter muss nicht sanieren. Die Verhältnisse kanntest du bei Einzug. Wenn sich seit dem nichts gravierend verändert hat, z. B. durch Defekte, muss dein Vermieter nicht aktiv werden. Du hingegen bist zu regelmäßiger Renovierung verpflichtet.
Ich glaube der letzte Satz stimmt nicht mehr für alles, aber trotzdem danke
Der Vermieter kann bestimmte Instandhaltungsarbeiten per Mietvertragsklausel auf dem Mieter abwälzen. Es handelt sich dabei um die sogenannten Schönheitsreparaturen. Im BGB ist dieser Begriff nicht definiert, aber die Rechtsprechung versteht darunter folgende Arbeiten:
1. Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken 2. Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre 3. Streichen von Fußböden oder Reinigung von Teppichböden4. Streichen von Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen.
http://ratgeber.immowelt.de/a/wann-ein-mieter-renovieren-muss.html
Falls er das tun würde, wie würde es dann mit einer mieterhöhung aussehen?