Ab wann muss Vermieter Bad/Toilette erneuern?

8 Antworten

Wenn alles funktioniert muß der Vermieter nichts erneuern.

Wenn der Vermieter Modernisiert darf der die Miete um 11 %  der Modernisierungskosten jährlich erhöhen.

Wenn die sanitären Einrichtungen funktionsfähig sind, muss er sie überhaupt nicht erneuern. Rein ästhetische Gesichtspunkte sind kein Grund zur Renovierung.

Never change a running system!

das ist keine renovierung sondern eine sanierung..das muss er gar nichts machen wenn er nicht will

Die Toilette man so alt sein wie es will. Sie muss nur funktionieren, sonst nichts. Wenn Du willst, kannst Du ja selbst Hand anlegen und fragen oder der Vermieter sich an den Materialkosten beteiligen möchte. Mehr kannst Du nicht tun. 

floeckchen08 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 22:55

Falls er das tun würde, wie würde es dann mit einer mieterhöhung aussehen?

Arjiroula  29.06.2019, 12:40
@floeckchen08

In unserer Berliner Wohnung haben wir bei Einzug das komplette Bad auf unsere Kosten, mit Erlaubnis des Vermieters, umgebaut und modernisiert. Nach ca. 15 Jahren hat er versucht, im Laufe einer allgemeinen Mieterhöhung das Bad in Rechnung zu stellen und die Miete entsprechend zu erhöhen (MIetspiegel). Damit kam er nicht durch. Man sollte das im Falle einer Eigenleistung also ganz genau und schriftlich klären!

Dein Vermieter muss nicht sanieren. Die Verhältnisse kanntest du bei Einzug. Wenn sich seit dem nichts gravierend verändert hat, z. B. durch Defekte, muss dein Vermieter nicht aktiv werden. Du hingegen bist zu regelmäßiger Renovierung verpflichtet.

floeckchen08 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 22:55

Ich glaube der letzte Satz stimmt nicht mehr für alles, aber trotzdem danke 

Lavendelelf  08.06.2016, 23:03
@floeckchen08

Der Vermieter kann bestimmte Instandhaltungsarbeiten per Mietvertragsklausel auf dem Mieter abwälzen. Es handelt sich dabei um die sogenannten Schönheitsreparaturen. Im BGB ist dieser Begriff nicht definiert, aber die Rechtsprechung versteht darunter folgende Arbeiten:

1. Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken 2. Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre 3. Streichen von Fußböden oder Reinigung von Teppichböden4. Streichen von Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen.

http://ratgeber.immowelt.de/a/wann-ein-mieter-renovieren-muss.html