Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?

4 Antworten

Es gilt die Frist, die in deinem Vertrag steht. Sonderkündigungsrecht aus "wichtigem Grund" bleibt davon unberührt.

Folgende Vorgehensweise :

  • kündige schriftlich zum nächstmöglichen Termin
  • warte die Antwort ab
  • wird die Kündigung zum 15.11.2018 bestätigt ist alles gut
  • wird die Kündigung zum 01.05.2019 bestätigt reklamiere mit dem Hinweis : Beginn war der 15.11.2017
  • dann auf das nächste Schreiben reagieren
Fiction1987 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 15:01

Hallo donald1967 und danke!

meine Freundin hat denselben Vertrag und diesen bereits gekündigt, zum nächstmöglichen Termin ohne Angabe eines Datums. Bestätigt wurde der 30.04.2018. Dementsprechend wird mich dasselbe erwarten. Bevor wir jetzt Ihre Kündigungsbestätigung beanstanden und meine Kündigung abschicken, wollte ich nur die Rechtslage kennen. Ich werde nirgendwo im Internet ganz schlau, ob bei Verträgen das vereinbarte Startdatum gilt (01.05.18) oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung (15.11.17).

das ist doch nur ein Umzug? Gleicher Betreiber? Wieso überhaupt einen neuen Vertrag? der alte Vertrag ist noch nicht mal abgelaufen! War das ein Änderungsvertrag bezüglich des Beitrags?

Der 15.11.17 als 1. Tag - so würde ich es sehen

Das ist mir klar, die Frist von 12 Monaten bleibt. Aber gemessen an welchem Startdatum? Der Vertragsbeginn 01.05.18 laut Vertrag oder der 15.11.17 laut den Sondervereinbarungen? Da bin ich mir unsicher ...