Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Hallo zusammen,
ich möchte meine Mitgliedschaft im Fitnessstudio kündigen und bin mir hier bei der Laufzeit nicht ganz sicher.
Das Komplizierte ist: Als ich am 07.11.17 den Vertrag unterschrieben habe, wusste ich, dass das Fitnessstudio am 01.05.18 an einen neuen Standort ziehen würde und der Monatsbeitrag dann höher wird. Um dafür einen monatlichen Rabatt zu erhalten, konnte man schon am 07.11.17 den Vertrag inklusive der Preise ab 01.05.18 unterschreiben.
Ich habe folgenden Vertrag:
Vertragsdatum: 07.11.2017
Vertragsbeginn: 15.11.2017
Laufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
Vertragsbeginn: 01.05.18 neuer Preis 46,00 EUR/Monat
Sondervereinbarung: 15.11.2017 - 30.04.2018 alter Preis 39,90 EUR/Monat
Laut Vertrag ist der Vertragsbeginn der 01.05.18, sodass ich erst zum 30.04.18 kündigen könnte. Aber die festgelegte Laufzeit beträgt 12 Monate und ich bin dort seit dem 15.11.2017 Mitglied (siehe Sondervereinbarung). Welches Datum gilt jetzt in diesem Fall? Der 15.11.17 als 1. Tag oder der 01.05.18 als 1. Tag?
Vielen Dank für Eure Hilfe! :-)
LG
4 Antworten
Es gilt die Frist, die in deinem Vertrag steht. Sonderkündigungsrecht aus "wichtigem Grund" bleibt davon unberührt.
Folgende Vorgehensweise :
- kündige schriftlich zum nächstmöglichen Termin
- warte die Antwort ab
- wird die Kündigung zum 15.11.2018 bestätigt ist alles gut
- wird die Kündigung zum 01.05.2019 bestätigt reklamiere mit dem Hinweis : Beginn war der 15.11.2017
- dann auf das nächste Schreiben reagieren
Hallo donald1967 und danke!
meine Freundin hat denselben Vertrag und diesen bereits gekündigt, zum nächstmöglichen Termin ohne Angabe eines Datums. Bestätigt wurde der 30.04.2018. Dementsprechend wird mich dasselbe erwarten. Bevor wir jetzt Ihre Kündigungsbestätigung beanstanden und meine Kündigung abschicken, wollte ich nur die Rechtslage kennen. Ich werde nirgendwo im Internet ganz schlau, ob bei Verträgen das vereinbarte Startdatum gilt (01.05.18) oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung (15.11.17).
das ist doch nur ein Umzug? Gleicher Betreiber? Wieso überhaupt einen neuen Vertrag? der alte Vertrag ist noch nicht mal abgelaufen! War das ein Änderungsvertrag bezüglich des Beitrags?
Der 15.11.17 als 1. Tag - so würde ich es sehen
Das ist mir klar, die Frist von 12 Monaten bleibt. Aber gemessen an welchem Startdatum? Der Vertragsbeginn 01.05.18 laut Vertrag oder der 15.11.17 laut den Sondervereinbarungen? Da bin ich mir unsicher ...