Mietvertragsdatum vs Mietbeginn
Hallo :)
Was gilt bei einer Kündigung seitens des Vermieters bezüglich der Kündigungsfristen - das Datum der Vertragsschließung oder das des Vertragsbeginns?
Wir wollen unserer Mieterin wegen Eigenbedarfs kündigen - und zwar jetzt. Die gesetzliche Kündigung beträgt ja 3 Monate. Wäre also zum 30.6.11, da sie noch keine 5 Jahre in der Wohnung wohnt. (Einzug: 1.8.06)
Allerdings wurde der Vertrag am 1. Mai schon geschlossen, also 3 Monate vor Vertragsbeginn, was das mit der Kündigungsfrist auf etwas mehr als 5 Jahre bringen würde und somit eine 6monatige Kündigungsfrist nach sich ziehen würde...
Welches Datum gilt denn da jetzt? Oder bring ich da jetzt was total durcheinander?
Danke für eure Hilfe :)
6 Antworten
Ausschlaggebend ist das Datum des Mietbeginns und nicht wann der Mietvertrag unterschrieben wurde.
Wenn es keine gesonderte Klausel gibt (z.B. Kündigung bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn etc. möglich), gilt das Datum Vertragsbeginns.
Das Vertragsdatum ist ausschlaggebend. Nicht, wann der Vertrag unterschrieben wurde, sondern das Datum des Vertragsbeginns. Ist der Vertragsbeginn der 01.05 und sind mehr als 5 Jahre verstrichen, beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Ist das Datum der Unterschrift der 01.05 und der Vertragsbeginn dann der 01.08, dann beträgt sie Kündigungsfrist 3 Monate. MfG
Auszug aus dem § 573c Abs. 1 BGB
Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Also Vertragsbeginn.
Mieterin ist sie seit Einzug, ich kenn zwar das Deutsche Recht nicht so genau, jedoch wohnt sie keine 5 Jahre in der Wohnung und das ist was zählt.