Mitbewohner außerordentliche Kündigung - Frist?

9 Antworten

Hier wäre erst mal zu klären ob dem "Mitbewohner" überhaupt gekündigt werden kann.

Ist er alleiniger Mieter eines Zimmers in der Wohnung oder mit mehreren Personen gemeinsam Mieter der ganzen Wohnung?

In letzterem Fall kann einer einzelnen Person der Partei Mieter nicht gekündigt werden, nur der Partei Mieter als ganzes.

Du kannst versuchen der betreffenden Person eine fristlose Kündigung auszusprechen ( wenn sie Dich als Vermieter oder andere Mieter - also nicht seine "Familienangehörigen" in der Wohnung ) bedroht. Durchkommen wirst Du damit vermutlich nicht. Dann hilft nur der Klageweg. Im Bedarfsfall auch - den Satz : ersatzweise Kündigung zum XX.XX. - die übliche Kündigungsfrist einfügen .

Störung des Hausfriedens :

https://www.fristlosekuendigung.com/mietrecht/stoerung-des-hausfriedens/

Du musst uns schon ein paar gestellte Gegenfragen beantworten bevor wir Dir dann eine vernünftige Antwort geben können.

Hat jeder einen einzelnen Mietvertrag oder ist es ein gemeinsamer Mietvertrag.

Ist der Vermieter der Eigentümer der Immobilie oder hat z.B. ein Hauptmieter Untermietverträge gemacht.

Das Vertragsverhältnis müssen wir schon wissen.

DerCaveman  19.11.2018, 08:52

Er will es uns offenbar nicht verraten.

Zunächst musst du es beweisen

ClakoFan 
Beitragsersteller
 18.11.2018, 17:02

Wenn beispielsweise Spuren der Gewalt am Körper zu sehen sind und ein 3. Mitbewohner es bezeugen kann, wie sieht’s dann aus?

Bringschuld  18.11.2018, 17:03
@ClakoFan

Da musst du auf jeden Fall zum Arzt gehen, damit das dokumentiert wird.

anitari  18.11.2018, 17:10
@ClakoFan

Was sind denn die Mitbewohner? Alle zusammen gemeinsam Mieter der ganzen Wohnung?

Gerhart  19.11.2018, 08:51
@ClakoFan

Mit fiktiven Auskünften kommst du hier nicht weiter. Beantworte die berechtigten Fragen der Kommentatoren.