Mitbewohner außerordentliche Kündigung - Frist?
Wendet ein Mitbewohner gegen einen anderen körperliche Gewalt oder Androhung körperlicher Gewalt an, kann gegen diesen auch eine Kündigung abseits der im Vertrag festgelegten Laufzeit ausgesprochen werden? Welche rechtlichen Schritte müssen eingewendet werden? Wie lange ist die Laufzeit dieser außerordentlichen Kündigungsfrist? Kurz gesagt, wie lange dauert es, bis ich ihn vor die Tür setzen kann?
9 Antworten
Hier wäre erst mal zu klären ob dem "Mitbewohner" überhaupt gekündigt werden kann.
Ist er alleiniger Mieter eines Zimmers in der Wohnung oder mit mehreren Personen gemeinsam Mieter der ganzen Wohnung?
In letzterem Fall kann einer einzelnen Person der Partei Mieter nicht gekündigt werden, nur der Partei Mieter als ganzes.
Du kannst versuchen der betreffenden Person eine fristlose Kündigung auszusprechen ( wenn sie Dich als Vermieter oder andere Mieter - also nicht seine "Familienangehörigen" in der Wohnung ) bedroht. Durchkommen wirst Du damit vermutlich nicht. Dann hilft nur der Klageweg. Im Bedarfsfall auch - den Satz : ersatzweise Kündigung zum XX.XX. - die übliche Kündigungsfrist einfügen .
Störung des Hausfriedens :
https://www.fristlosekuendigung.com/mietrecht/stoerung-des-hausfriedens/
Du musst uns schon ein paar gestellte Gegenfragen beantworten bevor wir Dir dann eine vernünftige Antwort geben können.
Hat jeder einen einzelnen Mietvertrag oder ist es ein gemeinsamer Mietvertrag.
Ist der Vermieter der Eigentümer der Immobilie oder hat z.B. ein Hauptmieter Untermietverträge gemacht.
Das Vertragsverhältnis müssen wir schon wissen.
Er will es uns offenbar nicht verraten.
Zunächst musst du es beweisen
Da musst du auf jeden Fall zum Arzt gehen, damit das dokumentiert wird.
Was sind denn die Mitbewohner? Alle zusammen gemeinsam Mieter der ganzen Wohnung?
Mit fiktiven Auskünften kommst du hier nicht weiter. Beantworte die berechtigten Fragen der Kommentatoren.
Mibewohner? Dein Untermieter oder Mitmieter? Wer hat den Hauptmietvertrag unterschrieben?
https://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/kuendigung/ausserordentliche-kuendigung/
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-ausserordentliche-kuendigung/
Gewalt ist sicherlich ein Kündigungsgrund, kündigen kann aber nur der Vermieter.
Wenn beispielsweise Spuren der Gewalt am Körper zu sehen sind und ein 3. Mitbewohner es bezeugen kann, wie sieht’s dann aus?