Welche Kosten kommen bei verschmelzung einer UG zum Einzelunternehmer auf mich zu?

2 Antworten

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann wie eine GmbH auch liquidiert werden. Hierüber ist ein Beschluss zu fassen, in dem auch der Liquidator (dies kann auch der bisherige Geschäftsführer sein) bestellt wird. Die Liquidation ist zum Handelsregister anzumelden. Ist die Liquidation beendet, ist dies ebenfalls zum Handelsregister anzumelden. Dann wird die Firma im Handelsregister gelöscht. Beachten Sie bitte die Einhaltung des Sperrjahres gem. § 73 GmbHG. Neben der Liquidation kann ein neues Unternehmen als eingetragener Kaufmann begonnen werden. 

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann auch im Wege der Verschmelzung gem. §§ 2 ff.UmwG auf den Alleingesellschafter verschmolzen werden. Der Gesellschafter übernimmt dann alle Aktiva und Passiva der Gesellschaft und kann das Geschäft als Einzelkaufmann fortsetzen. Durch die Verschmelzung erlischt die Gesellschaft unmittelbar. Eine gesonderte Liquidation erfolgt nicht. Die Verschmelzung ist beurkundungsbedürftig und ist gleichfalls zum Handelsregister anzumelden. 

Lassen Sie sich wegen der einzuschlagenden Weges von Ihrem Notar weiter beraten. Wegen der steuerlichen Auswirkungen sprechen Sie Ihren Steuerberater an. 

MartinSoest  11.01.2017, 07:39

Kosten denke ich so um die 600,00 euro aber vielleicht kann jemand anders dir da helfen.. 

Was soll den da verschmelzen? Das ist wohl eher eine Umwandlung.

Geh zum Steuerberater...

Purzelnina2612 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 07:42

Das nennt man so...

Sorry