Selbstständig und Kindergeld? UG-Gründung?

3 Antworten

Ich bin 22 Jahre alt, habe gerade ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule angefangen.
Ich habe, aber schon eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Selbstständigkeit läuft nebenbei, ca. 10h Aufwand die Woche.

Also das Kindergeld ist nicht das Problem (bereits in 2012 wurden die Einkommensgrenzen hierfür ganz abgeschafft), sondern die evtl. kostenlose Familienversicherung über die Eltern: hier gelten nämlich Einkommensgrenzen von aktuell 445€ mtl. Einkommen bzw. 450€ beim Minijob!

Bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung mußt du die 20 Wochenstunden-Grenze beachten beim Hinzuverdienst in deiner Selbstständigkeit wg. dem Kindergeldanspruch!

Gruß siola55

Kifilohh 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 20:11

Danke für deine Antwort. :)

Die Grenze mit der Krankenversicherung kenne ich. Dort bin ich gerade freiwillig versichert.
Die Krankenkasse erkennt die Lösung mit der UG übrigens nicht an. Wenn ich +50% Gesellschaftsanteile haben, betrachtet die Krankenkasse den Gewinn der UG als meinen eigenen, auch ohne dass Auszahlungen und Gewinnausschüttungen stattfinden!

Dieses Jahr habe ich etwas zu viel verdient, sodass ich kein Kindergeld mehr bekomme...

Kindergeldanspruch hat mit dem Einkommen/Verdienst bereits seit 2012 überhaupt nichts mehr zu tun, sondern nur mit deinem Ausbildungsstatus:

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Will heißen, deine Eltern haben Kindergeldanspruch, falls du in Schule, Ausbildungssuchend, in Ausbildung oder im Studium bist, oder bei FSJ usw.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

PS: da hilft dir auch eine UG-Gründung nichts :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kifilohh 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 19:52

Danke für den Link.

Ich bin 22 Jahre alt, habe gerade ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule angefangen.

Ich habe, aber schon eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Selbstständigkeit läuft nebenbei, ca. 10h Aufwand die Woche.

Dann sollte es ja eigentlich doch klappen...

siola55  18.12.2019, 19:57
@Kifilohh

Dann haben deine Eltern auch Anspruch auf Kindergeld - wie bereits geantwortet - Einkommen hat überhaupt keine Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch!

Haben denn deine Eltern überhaupt schon einen Antrag auf Kindergeld gestellt? Es wird nur noch max. für 6 Monate rückwirkend gezahlt!

Kifilohh 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 20:03
@siola55

Wurde eigentlich gestellt.
Die Dame vom Amt hat meiner Mutter erzählt, dass man nicht mehr als 450€ mtl. verdienen darf + irgendeine Grenze. Da würde ich halt rausfallen.
Vielleicht hat sie die Änderung vom 01.01.12 nicht mitbekommen.

Kifilohh 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 20:03
@siola55

Und danke für deinen Tipp mit den sechs Monaten. Studienbeginn war der 01.09 :)

siola55  18.12.2019, 20:18
@Kifilohh

Also die Einkommensgrenze von 450€ gilt nur für die kostenlose Familienversicherung oder du hast dich als "Arbeitsuchend" gemeldet - hier gibt es Einschränkungen im Alter und beim Hinzuverdienst:

4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz

Unabhängig von den unter Nr.4.5 erläuterten Anspruchsvoraus­setzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der Europäischen Union sowiedes Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Für ein Kind, das nur Arbeitslosengeld II bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450€ betragen.

Näheres hierzu im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

siola55  18.12.2019, 20:42
@Kifilohh
Die Dame vom Amt hat meiner Mutter erzählt, dass man nicht mehr als 450€ mtl. verdienen darf + irgendeine Grenze. Da würde ich halt rausfallen.

Kann es sein, dass du dich als "Arbeitsuchend" beim Jobcenter gemeldet hast nach deiner Ausbildung??? Hier gelten nämlich Einschränkungen im Alter und Verdienst laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15, siehe hierzu:

4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz

Kindergeld gibt es nur bei Ausbildung oder Studium unter 25 Jahre. Als Selbständiger hast Du keinen Anspruch. Wieviel auf verdienst, ist egal.

Kifilohh 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 19:52

Ich bin 22 Jahre alt, habe gerade ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule angefangen.
Die Selbstständigkeit läuft nebenbei, ca. 10h Aufwand die Woche.

siola55  18.12.2019, 19:59
@Kifilohh

Also müssen die Eltern dann schleunigst einen Kindergeldantrag stellen; Kindergeldzahlung erfolgt nur noch max. 6 Monate rückwirkend :-((