GmbH mit mehreren Bereichen/Firmen?

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Guten Tag, hier handelt es sich um zwei Fragen:

Zum einen kann eine GmbH mehrere "Geschäftsbereiche" haben, ohne getrennt zu firmieren oder fakturieren zu müssen.

Zum anderen bietet eine GmbH nur vordergründig einen Schutz des Privatvermögens. Banken fordern oft zusätzlich eine "selbstschuldnerische Bürgschaft" vom geschäftsführenden Gesellschafter. Auch kann es im Falle einer Insolvenz eine Durchgriffshaftung ins Privatvermögen geben. 

Wenn es um den Schutz des Privatvermögens geht gibt es effektivere Möglichkeiten. Pauschal lässt sich das aber leider nicht präziser beantworten. 

Wenn Sie hierzu einen "Erfahrungsaustausch" wünschen stehe ich gerne zur Verfügung. 

Quasar12 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 14:38

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Also ist ein Betrieb einer Gmbh mit mehreren Bereichen möglich??!

z.B. Getränkehandel - Marketing & Consulting Dienstleistungen - Immobilien

Waka76  10.01.2017, 18:10
@Quasar12

Guten Tag. 

Möglich ist vieles, die Frage ist, ob das auch sinnvoll ist. 

Selbstverständlich könnte man unter einer Dienstleistungsgesellschaft alles mögliche betreiben. 

In Ihrem Beispiel ist das aber sehr weit gefächert, und würde auch nicht sonderlich "seriös" wirken, wenn ein Getränkehandel eine Beratungsleistung abrechnet. 

Hier würde ich davon abraten, dass alles in eine Gesellschaft zu packen. 

Sinnvoller wäre da schon eine Holding mit mehreren Untergesellschaften, die auch getrennt und "sortenrein" wieder geschlossen, verkauft oder schlimmstenfalls abgewickelt werden können, ohne die anderen Geschäftsbereiche zu tangieren. 

Quasar12 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 15:34
@Waka76

Schönen guten Tag,

herzlichen Dank für Ihre Mühe sowie Ihre Zeit.

"Warum sollte den die Getränkehandel die Beratungsleistung berechnen?" Das verstehe ich nicht ganz.

Also es ist so; es gibt ja weiterhin 3 verschiedene Websites, 3 verschiedene Onlineshops, 3 verschiedene Visitenkarten, 3 verschiedene Werbematerialien Briefpapier usw.. Der einzige Unterschied wäre ja das auf der Website im Impressum sich 4,..5,... Zeilen bei jedem Projekt/Firma ändern, oder auf den Briefköpfen bzw. Rechnungen sich die Firmierung ändert. Sonst kann ja alles gleichbleiben?!

Vielen Dank

Schönes Ding, genau das habe ich nämlich vorgestern auch überlegt.
Das sollte doch ohne Weiteres möglich sein.

Man braucht doch eigentlich nur eine Deck-GmbH namens z.B. XYZ Handelsgesellschaft mbH.
Und in deren Name schreibt man dann auch für alle ehem. Einzelunternehmen die Rechnungen und zwar genauso, wie das Finanzamt das verlangt. Unter welchen Firmennamen man die Ware anbietet spielt dabei doch eigentlich gar keine Rolle. Auf der Webseite findet sich dann z.B der Hinweis, dass Staubsauger-Rohr XYZ ein Unternehmen der XYZ Handelsgesellschaft mbH ist - genau so, wie Du gesagt hast. Die Vergabe der Rechnungsnummer sollte auch kein Problem sein, da diese nicht fortlaufend geschehen muss, sondern die Nummern dürfen nur einmalig vergeben sein.

Ich habe nur 2 Einzelunternehmen, will aber noch ein drittes. Mir ist langweilig und ich habe gerade so viele gute Möglichkeiten.

Quasar12 
Beitragsersteller
 02.01.2017, 18:23

aber was ist der Unterschied zwischen "handelsgesellschaft mbH" und einer "normalen Gmbh"? oder ist dies das gleiche?

MEGAMORPH  02.01.2017, 18:43
@Quasar12

Das ist nach meinem Verständnis dasselbe:
Gesellschaft mbH = GmbH
Das eine war nur eine ausgeschriebene Variation in meinem Beitrag.

Quasar12 
Beitragsersteller
 02.01.2017, 18:46
@MEGAMORPH

ah ok super danke!

tinalisatina  02.01.2017, 18:48
@Quasar12

Ist nichts anderes als eine Gesellschaft, die mit irgendwas handelt. Kann man nehmen, muss man aber nicht. 

Quasar12 
Beitragsersteller
 02.01.2017, 18:16

super, danke für deine Antwort!

Kann man so machen, muss man aber gar nicht. Eine Firma kann durchaus drei unterschiedliche Leistungen/Produktgruppen anbieten. Die Quasar GmbH hat dann eben eine Unit, die sich mit Lutschern verkauft, eine die Kinderwagen repariert und eine, die Taschenlampen verleiht. Kein Problem. Und wie Du die im Internet (oder sonstwo) trennst, das bleibt Dir überlassen. 

Ob das Sinn macht, also steuerrechtlich zum Beispiel, das erklärt Dir aber besser Dein Steuerberater, den Du eh brauchst zur Gründung. Je nachdem, die die Firmen evtl. doch zusammenhängen, könnte es Sinn machen, sie zu trennen. 

MEGAMORPH  02.01.2017, 17:55

Tinalein, ist das ungefähr das, wie ich mir das in meinem separaten Beitrag vorgestellt hatte?

tinalisatina  02.01.2017, 18:50
@MEGAMORPH

Ja gut, das in Deinem Beitrag ist eine Variante. Da hast Du die "Holding" und die drei Unterfirmen. Das sind dann aber steuerlich gesehen vier Unternehmen. 

Ich kann mir das, wenn man eben keine solche Firmenvielfalt will (auch, weil das natürlich auch Geld kostet), auch nur als Units in einer Firma vorstellen, so wie oben beschrieben.