Welche Kosten darf ein Handwerker auf seine Kunden umlegen?
Welche Kosten darf eigentlich ein Handwerker auf die Kunden umlegen? In meinem Fall geht es um ein Angebot von einem Dachdecker. Dort sind z. B. aufgeführt: Anteil Kundendienstwagen, Containeranteil, Zulage für Einsatz einer persönlichen Schutzausrüstung, Absperrband, Müllsäcke. Beim Kundendienstwagen bin ich etwas skeptisch geworden. Ein Dachdecker muss nun mal zum Arbeitsort. Gehört das nicht eher zu seinen Betriebskosten? Oder die Schutzausrüstung? Hat er da nicht selbst für auf zu kommen? Ich bezahl sonst doch auch nicht den Blaumann, Kittel. etc. Ist das nicht im nicht im Stundenlohn schon mit drin? Hat Jemand vielleicht eine gute Aufstellung, was auf eine solche Rechnung drauf darf und was nicht? Oder an wen kann ich mich da wenden? Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da helfen könnt.
4 Antworten
Er darf alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen, anteilig auf den Kunden umlegen. Der Stundenlohn ist der Lohn für die geleistete Arbeit ohne Materialkosten.
Ist doch toll, wenn der Handwerker dir seine Kosten offen und ehrlich nennt, was er wofür berechnet. Die meisten verstecken diese Kosten unter andrem Posten. Im Angebot drinne sind sie also so oder so! Seine Betriebskosten deckt er doch über seine Rechnungen an dich! Irgnedwo sind die also in den Kosten versteckt. Doch du bezahlst auch SONST für Blaumann und Firmenfahrzeug und Schutzausrüstung.... Natürlich! Du merkst es halt nur nicht!
Wenn dir das Angebot nicht passt, musst du es ja nicht annehmen. Es ist ein Angebot! Warum willst du dich da an wen "wenden"?
Meist holt man sich mehrer Angebote ein, um die zu vergleichen...
Hast Du das alles nicht bei Auftragsvergabe unterschrieben? Hättest Dich informieren sollen und fragen! Vorher! Im Kleingedruckten steht vieles darüber! Ist das Dein erster Handwerker?
Auch die Betriebskosten bezahlt am Ende der Kunde