Welche Kosten darf ein Handwerker auf seine Kunden umlegen?
Welche Kosten darf eigentlich ein Handwerker auf die Kunden umlegen? In meinem Fall geht es um ein Angebot von einem Dachdecker. Dort sind z. B. aufgeführt: Anteil Kundendienstwagen, Containeranteil, Zulage für Einsatz einer persönlichen Schutzausrüstung, Absperrband, Müllsäcke. Beim Kundendienstwagen bin ich etwas skeptisch geworden. Ein Dachdecker muss nun mal zum Arbeitsort. Gehört das nicht eher zu seinen Betriebskosten? Oder die Schutzausrüstung? Hat er da nicht selbst für auf zu kommen? Ich bezahl sonst doch auch nicht den Blaumann, Kittel. etc. Ist das nicht im nicht im Stundenlohn schon mit drin? Hat Jemand vielleicht eine gute Aufstellung, was auf eine solche Rechnung drauf darf und was nicht? Oder an wen kann ich mich da wenden? Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da helfen könnt.
4 Antworten
Er darf alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen, anteilig auf den Kunden umlegen. Der Stundenlohn ist der Lohn für die geleistete Arbeit ohne Materialkosten.
Hallo KroemerInfo,
grundsätzlich wird es ja auch so gehandhabt, daß die tägliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe und alle Betriebskosten im Stundenlohn veranschlagt sind, den der Kunde bezahlt.
Ich habe aber von besonderer Schutzausrüstung gesprochen, die nur für das Ausführen dieser Arbeit bei einem Kunden notwendig ist. Dies kann dann zusätzlich anteilig berechnet werden.
Danke! Wenigstens Einer, der die Frage sachlich beantwortet! Ist denn Arbeitsausrüstung auch sozusagen Material?
Eine Arbeitsausrüstung ist für die Ausführung der Arbeiten notwendig. Wenn dazu ein besonderer Schutz oder ähnliches nötig ist, kann es anteilig berechnet werden. Material wird zur Ausführung verbraucht.
Danke für`s Sternchen. :)
Ist doch toll, wenn der Handwerker dir seine Kosten offen und ehrlich nennt, was er wofür berechnet. Die meisten verstecken diese Kosten unter andrem Posten. Im Angebot drinne sind sie also so oder so! Seine Betriebskosten deckt er doch über seine Rechnungen an dich! Irgnedwo sind die also in den Kosten versteckt. Doch du bezahlst auch SONST für Blaumann und Firmenfahrzeug und Schutzausrüstung.... Natürlich! Du merkst es halt nur nicht!
Wenn dir das Angebot nicht passt, musst du es ja nicht annehmen. Es ist ein Angebot! Warum willst du dich da an wen "wenden"?
Meist holt man sich mehrer Angebote ein, um die zu vergleichen...
Ich habe ein Haus gebaut und fest gestellt, dass nicht Jeder fair abrechnet. Und deshalb möchte ich die aufgeführten Positionen gerne überprüfen. Was ist daran schlimm? Und deshalb würde ich mich gerne an Jemanden neutralen wenden, der mir sagen kann, ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Z. B. dürfen Banken bei Krediten die Bearbeitung den Kunden nicht in Rechnung stellen! Weil sie ja schon durch die Zinsen bezahlt werden!
Hast Du das alles nicht bei Auftragsvergabe unterschrieben? Hättest Dich informieren sollen und fragen! Vorher! Im Kleingedruckten steht vieles darüber! Ist das Dein erster Handwerker?
In meinem Fall geht es um ein Angebot von einem Dachdecker.
Nein es ist nicht mein erster Handwerker! Und ich habe auch noch keinen Auftrag erteilt, sondern ich überprüfe ihn gerade. Vorher!
Auch die Betriebskosten bezahlt am Ende der Kunde
Das ist mir klar. Es ging mir darum, ob die nciht schon mit dem Stundenlohn bezahlt sind! Ich bezahle nur ungern doppelt!
Ich will ja nicht meckern, aber der Stundenlohn ist nicht einfach nur der Lohn für die Arbeit, sondern beinhaltet auch alle Teile wie Maschineneinsatz und vor allem persönliche Schutzausrüstung. Letzteres ist ein Unding, weil genau das von der BG vorgeschrieben ist und somit in der Kalkulation des Stundenlohnes enthalten sein muß. Wenn jetzt Gerüste / Fanggerüste oder ähnliches aufgebaut werden muß, ist das eine eigenständige Position. Ein Fahrzeug abzurechnen ist auch nicht üblich, auch das ist in der Stundenlohnkalkulation enthalten. Oder der angegebene Stundenlohn ist sehr niedrig angesetzt, was ich nun nicht glaube.
Hier eine Grundlage aus der ersichtlich ist, das z.B. das Fahrzeug auf gar keinen fall gesondert berechnet werden darf, weil es schon in der Kalkulation der Arbeitsstunde enthalten sein muß, wie eben auch Maschinen und gerade diese "persönliche Schutzausrüstung" - meine Sicherheitsschuhe sind auch persönliche Schutzausrüstung; die soll der Kunde bezahlen?
http://www.hwk-dresden.de/Portals/0/pdfs/beratung/Muster_Stundenverrechnungssatz.pdf