Wartung der Klimaanlage auf Nebenkosten umlegbar?
Hallo zusammen,
Ich habe folgende Frage:
Bei mir wurde letztens durch den Vermieter auf meinen Wunsch eine Split Klimaanlage installiert.
Dies ging mit einer Mieterhöhung von 34€ pro Monat einher (0,50€ pro qm, der durch die Anlage gekühlt wird).
Nun geht es um einen Wartungsvertrag für die Anlage, also einfach eine jährliche Sichtprüfung etc.
Meine Frage: Welche Kosten darf er genau auf mich umlegen? Die Wartung einer Klimaanlage ist ja nicht vorgeschrieben und man kann die ja auch selbst machen (Dichtigkeit und Filter z.b.). Wir haben ein Angebot über 210€ im Jahr, das wären fast 20€ im Monat fürs einmal anschauen im Endeffekt... Das finde ich deutlich zu teuer.
Wenn ich eine Info vergessen habe, fragt gerne nach! VG
5 Antworten
Der Vermieter hat versäumt, die Wartungskosten auf dich WIRKSAM umzulegen. Im Kanon der Betriebskosten sind Klimaanlagenwartungen nicht vereinbart.
Siehe Betriebskostenverordnung § 2 ! Es könnte unter "sonstige Betriebskosten" vereinbart werden, aber dem musst du jetzt nicht mehr zustimmen.
natürlich muß eine Klimaanlage gewartet werden und da es offensichtlich Eigentum des Vermieters ist, hat er natürlich das Recht, eine entsprechende Fachfirma damit zu beauftragen und auf die Betriebskosten umzulegen
Der Vermieter beauftragt die Wartungsfirma und bezahlt sie auch.
Ach so, Du wolltest, dass er Dir eine Klimaanlage installiert, und jetzt willst Du die lfd. Kosten davon nicht tragen?
wenn ich mich nicht irre,
Reparaturen obliegen dem Vermieter
Wartung dem Mieter.
hier irrst du.
Ich kann dir zu Klimaanlagen selbst ncihts sagen. Aber ich habe in einer früheren Mietwohnung jährlich dei Kosten für die Wartung eines Gasdurchlauferhitzers selbst getragen. Ich würde das nciht ohne Fachfirma machen wollen. Und ich glaube nicht dass du das preiswerter als der Vermieter bekommen wirst (billiger vielleicht schon, aber das ist nicht wirklich nutzbringend).