Wartung der Klimaanlage auf Nebenkosten umlegbar?

5 Antworten

Der Vermieter hat versäumt, die Wartungskosten auf dich WIRKSAM umzulegen. Im Kanon der Betriebskosten sind Klimaanlagenwartungen nicht vereinbart.

Siehe Betriebskostenverordnung § 2 ! Es könnte unter "sonstige Betriebskosten" vereinbart werden, aber dem musst du jetzt nicht mehr zustimmen.

natürlich muß eine Klimaanlage gewartet werden und da es offensichtlich Eigentum des Vermieters ist, hat er natürlich das Recht, eine entsprechende Fachfirma damit zu beauftragen und auf die Betriebskosten umzulegen

Gerhart  31.08.2020, 11:37

Der Vermieter beauftragt die Wartungsfirma und bezahlt sie auch.

Ach so, Du wolltest, dass er Dir eine Klimaanlage installiert, und jetzt willst Du die lfd. Kosten davon nicht tragen?

wenn ich mich nicht irre,

Reparaturen obliegen dem Vermieter

Wartung dem Mieter.

Gerhart  31.08.2020, 11:36

hier irrst du.

Ich kann dir zu Klimaanlagen selbst ncihts sagen. Aber ich habe in einer früheren Mietwohnung jährlich dei Kosten für die Wartung eines Gasdurchlauferhitzers selbst getragen. Ich würde das nciht ohne Fachfirma machen wollen. Und ich glaube nicht dass du das preiswerter als der Vermieter bekommen wirst (billiger vielleicht schon, aber das ist nicht wirklich nutzbringend).