Darf mein Nachbar Handwerker beauftragen, und die Rechnung ohne wissen geteilt ausstellen lassen?

4 Antworten

Du kannst der Rechnung widersprechen und sagen, dass der Nachbar ohne Vollmacht gehandelt hat. Dann darf der Nachbar die Rechnung alleine zahlen.

Du hast ab dem Zeitpunkt aber Stress mit dem Nachbarn.

Rechtlich kann der Nachbar auf versuchen gegen Dich vorzugehen, denn wenn das Rohr wirklich Euch gemeinsam zugerechnet werden kann, und eine Reparatur der Rohres notwendig war, dann hat er gute Chancen, dass Du Dich beteiligen musst.

Andreeas 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 18:40

Das Rohr ist gemeinsam genutzt, da beide Dachflächen über dieses Rohr abgeführt werden. Das ist unstrittig was mich stört ist einfach eine Rechnung zu bekommen. Zumal die überhöht zu sein scheint.

Verlegt wurde ein 80mm Verzinktes Rohr 6 m laut Internet 30 Euro pro Meter mit Montage. nach meinem Rechnen 180 Euro, Die Rechnung bezieht sich auf die Hälfte und ist 250 Euro hoch, die gesamt Rechnung beläuft sich auf 489,54 Euro. Ich hab den Verdacht das die Kosten nur in der Rechnung so Hoch sind, so das ich bezahlen soll in dem Glauben die Hälfte getragen zu haben. Das stört mich daran

Meandor  17.12.2014, 17:44
@Andreeas

Dann widersprich der Rechnung und sag, Du willst die Rapportzettel sehen.

Wie bitte? Das ist an Dreißtigkeit nicht zu überbieten. Du hast nichts bestellt also, muß der Nachbar zahlen. Wer die Musik bestellt muß zahlen.

Wenn Gefahr im Verzug war (Schaden durch defektes Fallrohr), Ja!

Wenn aber die Möglichkeit zum Dialog bestand....... wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.

Droitteur  01.12.2014, 17:58

Jedoch kann sich der Frager auf diese Weise selbstverständlich nicht den Wechsel des Fallrohres schenken lassen.

Ursusmaritimus  01.12.2014, 18:08
@Droitteur

Wenn der Nachbar unbedingt ein weißes Fallrohr wollte da es besser zur neuen Fassade passt schon.

Wir kennen den Grund für die Erneuerung nicht....

Droitteur  01.12.2014, 18:10
@Ursusmaritimus

Dass man sich auch keine Rosen oder Schokoladentafeln aufdrücken lassen muss und dergleichen, sollte dem Fragenden selbst klar sein.

ohne auftrag keine rechnung! ich denke nicht dass du zahlungspflichtig bist.

alternative 1: zahl und schweig und geh jedem konflikt aus dem weg

alternative 2: konfrontiere deinen nachbarn höflich und sag, dass du keinen auftrag erteilt hattest, von nichts wußtest und du somit nichts zahlst.

alternative 3: konfrontiere deinen nachbarn höflich und sag, dass du keinen auftrag erteilt hattest, von nichts wußtest, du aber ebenfalls davon profitierst, und daher nur 1/3 zahlst.

alternative 4: zahle nichts und riskiere einen nachbarschaftsstreit der sich bis in die ewigkeit zieht

alternative 5: schau was es noch für reperaturen gibt, lass es extrem teuer machen und mach es genauso unverschämt wie er! der macht das nicht wieder! oder es endet ebenfalls im ewigen nachbarschaftsstreit! (du solltest dabei mehr geld haben als er)

Andreeas 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 17:45

Erstmal danke für die schnellen Antworten. als Nachtrag mein Nachbar wohnt in dem Haus zur Miete, ich denke das der Vermieter dem Handwerker bestellt hat. Ich denke ich werde die Rechnung morgen mal genau hinter fragen beim Handwerker. und nicht zahlen. oder ist es besser einfach erst mal nichts zu tun?

Andreeas 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 17:52
@Andreeas

es handelt sich um 2 Häuser die halt nur dieses Regenrohr gemeinsam haben

Droitteur  01.12.2014, 20:27
@Mikkey

Ich halte mich bei gf.net inzwischen prinzipiell knapp, darum verweise ich gern grob auf Wikipedia (ich will mir nicht jedes Mal Gedanken machen, ob die Paragraphen schon aus sich heraus (unmiss-) verständlich sind). Wenn dann jemand ernsthaft interessiert ist und Nachfragen hat, bin ich dafür immer offen (wie ich gerade zufällig lese, habe ich das auch in jenem Kommentar wieder ausdrücklich erklärt^^); das meiste hier aber verläuft ja doch im Sande, insbesondere wenn die Antwort der Frage den sensationellen Charakter nimmt.