Ab wieviel Uhr dürfen Handwerker (Dachdecker) in Mietshäusern mit der Arbeit beginnen?
Unser Vermieter hat vor ein paar Tagen unangekündigt den Dachdecker vorbeigeschickt(wir wussten nur, dass er "irgendwann mal" kommt, aber weder Tag noch Uhrzeit). Der begann auch prompt Dienstags morgens um Punkt 6.00 Uhr zu hämmern - und niemand von uns wusste was los war (zur Hälfte Gemeindehaus und restlicher Teil vermietet, 2 Mietparteien). Zwei älter Frauen schliefen (bis) zu dieser Zeit noch ahnungslos und erschreckten natürlich ziemlich. Ich selbst muss sowieso um 6 Uhr aufstehen, ging 20 nach 6 mit dem Hund raus und fand draußen eben die Handwerker bei der Arbeit vor. Ich fragte, was das soll, ob sie nicht wüssten, dass dies hier ein Mietshaus sei und sie dürften meines Wissens nach erst ab 7 Uhr anfangen (habe mittlerweile aber gelesen, dass die Nachtruhe in Rheinland-Pfalz um 6 Uhr aufhört, Fehlinformation meinerseits, aber gilt das auch für Dachdecker?). Die Dachdecker sagten, niemand habe ihnen gesagt, dass hier noch Leute wohnen und warteten dann halt brav bis 7 Uhr, bis sie weitermachten. Jetzt wollen sie der Ortsgemeinde (= Vermieter) natürlich die Stunde ab 6 Uhr berechnen und dieser Vermieter will diese Stunde von uns bezahlt haben! Dürfen sie das verlangen? Die Handwerker waren ja unangekündigt so früh da bzw. würde mich sowieso interessieren, ob auch ein Dachdecker schon um 6 Uhr anfangen darf in Mietshäusern? Vielen Dank!!
10 Antworten
Also,in Baden-Württemberg heißt es, nicht vor 7.00 Uhr Arbeitsbeginn,ansonsten nur nach schriftlicher Vereinbahrung zwischen Vermieter und Mieter.
Ab 6 Uhr ist ok. War selber auf´m Bau und daher weiss ich das. Wenn eher dann muss es nur angekündigt werden ...z.B. durch einen Aushang im HAus
also die dachdecker u.s.w. die ich kenne fangen alle um 6 an schein bei denen normal zu sein
Eigentlich steht dir als Mieter nicht das Recht zu, die Handwerker dazu aufzufordern, die Arbeit niederzulegen und ich verstehe die Handwerker eigentlich auch nicht, dass sie es getan haben, denn du bist ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Euer Vermieter hätte anstandshalber wohl einen Aushang im Treppenhaus machen können. Aber mal ganz ehrlich- kannst du dir vorstellen, welchen Strapatzen ein Dachdecker bei diesen Temperaturen in der Mittagssonne ausgesetzt ist? Es ist doch nur zu verständlich, wenn er dann so früh wie möglich anfängt zu arbeiten.
Gesetzliche Nachtruhe ist in Deutschland von 22-6 Uhr. Alles darüber hinaus ist Kulanz und kann eventuell mit der Handwerksfirma abgesprochen werden. Es ist doch sehr eigenartig das die Arbeiten schon um 6 beginnen.
Naja, wenn die Handwerker die Arbeit niederlegen dann auf eigene Verantwortung es sei denn du stellst dich ihnen in den Weg. Ich würde keinen Cent zahlen.