Darf der Vermieter an mein Sparbuch
Ich wohne seit letztem jahr in einer mietwohnung. Eines tages ist die toilette übergelaufen beim abspühlen und mein Vermieter hat die Handwerker gerufen. Da der Schaden vom Vormieter verursacht worden ist. Die sachen wo zur versopfung geführt haben wahr schon vor meinem Einzug da. Mein Vermieter hat von mir kein Kautionssparbuch erhalten sondern ein ganz normales dass auf meinem namen läuft. Darf dann der Vermieter geld vom sparbuch abheben? Kann ich das verhindern indem ich ohne das sparbuch zur bank gehe und das geld abhebe? Ich bin Kunde bei der Sparkasse Vorderpfalz.
13 Antworten
Wenn der Vermieter ein auf Deinen Namen lautendes Sparbuch hat, kann und darf er davon kein Geld abheben. Wenn das Sparbuch an Stelle einer Kaution hinterlegt wurde, kann auch nur zu diesem Zweck, am Ende der Mietzeit Geld einbehalten werden. Dieses Geld kann er aber nur von Dir im Austausch gegen das Sparbuch erhalten. Mietrückstände oder andere laufende Kosten dürfen aus einem "Kautionssparbuch" nicht abgezogen werden. Wenn Du nun von Dem Sparbuch Geld abhebst, ist das Betrug. Du hast dem Vermieter ja das Sparbuch als Kautionsersatz übergeben und somit das Geld vorübergehend abgetreten. Warum sollte übrigens der Vermieter an das Sparbuch um eine Rechnung zu zahlen, wenn der Schaden offensichtlich vom Vormieter her rührt?
Normalerweise hat Dein Vermieter ohne Deine Vollmacht keinen Zugriff auf Dein Sparkonto und dürfte von der Bank auch kein Geld ausbezahlt bekommen.
du hättest dem vermieter niemals dein sparbuch geben dürfen. kaution ? wenn er eine verlant, ja. dafür muß der vermieter ein kautionskonto mit zinsen anlegen.
laß dir dein sparbuch schnellstens zurückgeben. informiere die bank. widerrufe eine eventuelle vollmacht
nein natürlich nicht nur du! es sei denn du hättest probleme mit der bank,aber das wird dann ja vorher mit dir abgesprochen.
sowas würde die bank nicht einfach so zulassen keine sorge!
was ist das für'n komischer vermieter da solltest du dich wirklich anständig schlau machen und am besten woanders hinziehen ;) der ist ja bescheuert! wenn schäden in der wohnung sind für die du nichts kannst ruf den hausmeister dafür muss die wohnungsgesellschaft(o.vermieter) das ist dein rechtaufkommen,der soll ihn dann einfach einen bestellen oder es selbst machen!
Er hat Dein Sparbuch lautend auf Deinen Namen? Seltsam! Was soll er damit? Oder hat er von Dir eine Vollmacht? Sonst kann und darf er ja nichts abheben!
Spreche mit Deiner Bank. Sie darf, wenn von Dir keine Vollmacht vorliegt, auch nichts ausbezahlen Ob er Deine Unterschrift fälscht! Kann ich mir bei dem Betrag nicht vorstellen. Aber kläre es mit Deiner Bank
Der Aufwand für ein Kautionssparbuch zu stellen wahr meinenm Vermieter warscheinlich zu groß. Er wollte nicht unterschreiben und da habe ich Ihm gefragt, ob ich das auf einem normalen sparbuch machen kann und es dann ihm gebe. Die kaution betrug 500€ und der Vermieter wahr damit einverstanden. Nun habe ich angst dass er meine unterschrift fälscht und geld abhebt. Obwohl ich noch in der Wohnung lebe weiss ich nicht ob ich eine Verlustanzeige machen kann. Wenn ich das Geld abhebe bekommt er ja nicht bescheid oder denn dann könnte er ja mein mietvertrag kündigen. Ich bin erst 19 und das ist meine erste wohnung deswegen habe ich auch nichts von meinen rechten gewusst