Baustrom aus dem Keller beziehen?

schleudermaxe  11.05.2022, 18:39

Gibt es zwei Vermieter?

TD1701 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 18:56

Nein lediglich einen (TAG Wohnen)

4 Antworten

Man kann so eine Sache doch ganz einfach regeln, da der Verbrauch beim Allgemeinstrom Jahr für Jahr fast konstant bleibt. Man nimmt dann in die Nebenkostenabrechnung nur den Verbrauch des Vorjahres und legt diesen somit auf die Mieter um und beim Hauseigentümer bleibt die Differenz hängen.

Stromdiebstahl ist eine Straftat, also hin und anzeigen.

Und eine Wohnung ohne Strom gibt es nicht, jede hat einen Zähler, und somit Strom.

Für Dich gut, streiche in der nächsten BK-Abrechnung die Kostenstelle Beleuchtung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerHans  09.12.2022, 12:13

Dafür muss man die Tage und Stunden dokumentieren, wo illegal Baustrom aus dem hausstromnetz abgezweigt wurde. dadurch könnte der gesamte Posten Hausstrom aus den Nebenkosten raus fallen. Im Nachhinein ist das kaum noch zu beweisen.

TD1701 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 18:57

Das ist schon mal eine Idee falls die Beschwerde nichts ergibt!

Für solche Arbeiten haben die Baufirmen normalerweise einen Baustromkasten oder jedenfalls Zwischenzähler.

TD1701 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 17:51

So was habe ich auch im Internet gefunden, bin auch verwundert da die lediglich mit einem Verlängerungskabel eine Kabeltrommel angeschlossen haben

DerHans  11.05.2022, 17:54
@TD1701

Darauf müsst ihr die Hausverwaltung hinweisen. Das bezahlt ihr sonst über die Nebenkosten.

TD1701 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 17:57
@DerHans

Beschwerde konnte ich bereits über die Mieterapp einreichen, werde es aber trotzdem noch mal über den Postweg machen!

Die wichtigste Frage ist wo die Handwerker den Strom abnehmen. Wenn die Handwerker vor allen Stromzählern die Energie abnehmen wird direkt von Energieanbieter der Strom gestohlen. Wird der Strom von einem Zähler abgenommen, der auf eine vermietete Wohnung geht, wird von den entsprechenden Mietern der Strom unterschlagen. Wird auf den Zähler zurückgegriffen der zur entsprechenden Mietwohnung gehört ist alles in Ordnung.

TD1701 
Beitragsersteller
 12.05.2022, 08:05

Ich denke nicht dass das auf irgendeine Wohnung läuft es ist eine Steckdose aus dem Keller.

Schurschi1510  12.05.2022, 15:48
@TD1701

Wenn es auf keine Wohnung läuft, wird weder bei den Mietern, noch beim Stromanbieter gestohlen.

TD1701 
Beitragsersteller
 12.05.2022, 16:10
@Schurschi1510

Der Strom aus dem Keller wird jedem Mieter am Ende des Jahres angerechnet da dies Teil der Betriebskosten ist. Der Strom für die Beleuchtung des Kellers/Treppenhauses ist schließlich auch nicht umsonst. Bei Nichtwissen bitte nächstes mal von einer Antwort bzw. Ratschlägen absehen.