Baustrom aus dem Keller beziehen?
Aktuell haben wir Handwerker im Haus, die für Renovierungsarbeiten Strom aus dem Keller beziehen. Ich habe bereits zweimal bei dem Vermieter (TAG Wohnen) angerufen, welche mir jedoch versichert haben, nichts davon zu wissen und ich solle Beschwerde einreichen (die eine Mitarbeiterin hat auch von einer Art Diebstahl in so einem Fall gesprochen). Nach Rücksprache mit den Handwerken habe ich jedoch erfahren, dass unser Vermieter Ihnen wohl mitgeteilt hat Strom aus dem Keller zu nutzen, da kein Strom in den Wohnungen zur Verfügung steht. Ich würde gerne von jemanden, der sich in diesem Thema wirklich auskennt, wissen, ob dies so üblich ist. Die Kosten fallen ja eigentlich uns Mietern zu Lasten. Alles, was ich im Internet gefunden hab, spricht eigentlich dagegen. Falls das so nicht rechtens ist was, kann man dagegen tun?
Gibt es zwei Vermieter?
Nein lediglich einen (TAG Wohnen)
4 Antworten
Man kann so eine Sache doch ganz einfach regeln, da der Verbrauch beim Allgemeinstrom Jahr für Jahr fast konstant bleibt. Man nimmt dann in die Nebenkostenabrechnung nur den Verbrauch des Vorjahres und legt diesen somit auf die Mieter um und beim Hauseigentümer bleibt die Differenz hängen.
Stromdiebstahl ist eine Straftat, also hin und anzeigen.
Und eine Wohnung ohne Strom gibt es nicht, jede hat einen Zähler, und somit Strom.
Für Dich gut, streiche in der nächsten BK-Abrechnung die Kostenstelle Beleuchtung.
Dafür muss man die Tage und Stunden dokumentieren, wo illegal Baustrom aus dem hausstromnetz abgezweigt wurde. dadurch könnte der gesamte Posten Hausstrom aus den Nebenkosten raus fallen. Im Nachhinein ist das kaum noch zu beweisen.
Das ist schon mal eine Idee falls die Beschwerde nichts ergibt!
Für solche Arbeiten haben die Baufirmen normalerweise einen Baustromkasten oder jedenfalls Zwischenzähler.
Die wichtigste Frage ist wo die Handwerker den Strom abnehmen. Wenn die Handwerker vor allen Stromzählern die Energie abnehmen wird direkt von Energieanbieter der Strom gestohlen. Wird der Strom von einem Zähler abgenommen, der auf eine vermietete Wohnung geht, wird von den entsprechenden Mietern der Strom unterschlagen. Wird auf den Zähler zurückgegriffen der zur entsprechenden Mietwohnung gehört ist alles in Ordnung.
Ich denke nicht dass das auf irgendeine Wohnung läuft es ist eine Steckdose aus dem Keller.
Wenn es auf keine Wohnung läuft, wird weder bei den Mietern, noch beim Stromanbieter gestohlen.
Der Strom aus dem Keller wird jedem Mieter am Ende des Jahres angerechnet da dies Teil der Betriebskosten ist. Der Strom für die Beleuchtung des Kellers/Treppenhauses ist schließlich auch nicht umsonst. Bei Nichtwissen bitte nächstes mal von einer Antwort bzw. Ratschlägen absehen.
So was habe ich auch im Internet gefunden, bin auch verwundert da die lediglich mit einem Verlängerungskabel eine Kabeltrommel angeschlossen haben