Welche Konsequenzen hat das Kündigen ohne einen neuen Job in Aussicht zu haben?
Nach langjährigem Angestelltenverhältnis überlege ich demnächst selbst zu kündigen um in Ruhe und mit vollem Einsatz und Zeit einen neuen besseren Job zu finden. Beim Arbeitsamt würde ich mich für diesen Zeitraum als arbeitssuchend melden. Alles was ich bisher weiß ist, dass man eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt bekommt und kein Arbeitslosengeld bezieht und quasi von seinem ersparten leben muss.
Meine Frage ist jetzt, welche Konsequenzen hat es wenn man selbst kündigt?
- Ist man dann trotzdem noch kranken- und pflegeversichert?
- Was passiert mit zusätzlichen Versicherungen, wie betriebliche Altersvorsorge, Bausparverträge?
- Muss man Nachweise über seine Finanzen (Vermögen) beim Arbeitsamt vorlegen?
- Was passiert nach den 3 Monaten ohne neuen Job?
- Welche Steine kann das Arbeitsamt einem in den Weg legen?
- Hat jemand schon mal so eine Situation freiwillig durchlebt? Und welche Erfahrungen damit gemacht? Wie erklärt man dem zukünftigen Arbeitgeber die (kurze) Auszeit?
Für Eure Antworten danke ich schon mal im Voraus!
7 Antworten
Hi, wichtig ist vor allem, dass du dich innerhalb von drei Werktagen nach Aussprache der Kündigung telefonisch oder persönlich Arbeitsuchend und auch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit in deiner Wohnortagentur Arbeitslos meldest.
Mal davon abgesehen dass bei einer Sperrzeit immer ein wichtiger Grund geprüft wird, würde ich nicht hingehen und meinen Chef um eine Kündigung bitten - wie hier vorgeschlagen wurde....
>> Weil der AG in die Arbeitsbescheinigung eintragen muss warum die Kündigung ausgesprochen wurde und wenn er reinschreibt "Weil er es so wollte" wird auch eine Sperrzeit geprüft! <<
1.Ist man dann trotzdem noch kranken- und pflegeversichert? -> die ersten vier Wochen Nachversicherung, dann erfolgt Anmeldung bei Krankenkasse
2.Was passiert mit zusätzlichen Versicherungen, wie betriebliche Altersvorsorge, Bausparverträge? -> bleiben dir erhalten, sowas wird erst bei Arbeitslosengeld2 ( Hartz vier) geprüft
3.Muss man Nachweise über seine Finanzen (Vermögen) beim Arbeitsamt vorlegen? -> Nein
4.Was passiert nach den 3 Monaten ohne neuen Job? -> bekommst du für den restlichen Zeitraum ganz normal dein Arbeitslosengeld ( Abhängig vom Alter und wie lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde)
5.Welche Steine kann das Arbeitsamt einem in den Weg legen? -> In welchem Zusammenhang ? Diese
Du musst dich arbeitsuchend melden, sobald du dich zu diesem Schritt entschlossen hast. Du hast in deinem jetzigen Job, ja auch eine Kündigungsfrist einzuhalten. Die Sperrzeit, die du dann mit Sicherheit bekommst beginnt mit dem Tag an dem du dich persönlich arbeitslos meldest. Vier Wochen bist du dann noch nachversichert in der Krankenkasse. Danach übernimm das Arbeitsamt deine Krankenversicherun. (Ebenso die Pflegeversicherung) Deine privaten Verpflichtungen musst du natürlich weiter erfüllen. Wenn du nicht zahlen kannst, können die Beiträge auf Antrag gestundet werden. Wenn du dann nach Ablauf der Sperrfrist noch keine neue Stelle gefunden hast, bekommst du AlG 1. Die drei Mona te werden natürlich nicht hinten angehängt, die sind effektiv weg.
Die Frage, ob das jemand freiwillig durchgemacht hat, kannst du dir eigentlich sparen. So blöd sind eigentlich wenig Leute. Da muss man schon hochgradiger Alkoholiker sein, dass einem das egal ist. Ein potetieller Arbeitgeber wird sich sagen, dass du jederzeit wieder auf so eine tolle Idee kommen kannst, und sich jemand anderen suchen.
und dann suchen Ruhen bei Sperrzeit § 144 glaube ich
Ich rate Dir dringend davon ab! Dann lass Dich lieber kündigen um den ganzen Ärger zu umgehen.
- Ja
- Für die Katz
- Ja
- Hartz 4
- Steine? Das Arbeitsamt FRÖHNT förmlich dazu Dir einen Job zu beschaffen, von Steinen kann keine Rede sein
- Nein
Es gibt doch kein HartzIV direkt nach der Sperre - erst mal gibt es noch neun Monate ALG I - und das ist unabhängig vom Vermögen!