Arbeitslos/Arbeitssuchend melden nach einer Pause nach der Ausbildung?

5 Antworten

Wenn du arbeitslos bist bzw. ab einem bestimmten Zeitpunkt sein wirst, kannst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld beim Jobcenter stellen und bist somit offiziell arbetissuchend.

Wenn du allerdings noch unter 25 bist und bei deinen Eltern wohnst, wirst du kein ALG II bekommen.

Wenn Du für diese Zeit Anspruch auf ALG I geltend machen möchtest , dann musst Du Dich 3 Monate vor geplantem Ende Deiner Ausbildung bei der Agentur für Arbeit erst mal " Arbeit suchend " melden, damit sich die Agentur für Arbeit schon mal auf Deine kommende Arbeitslosigkeit einstellen , und in die Arbeitsvermittlung aufnehmen kann. Das geht auch telefonisch.

Wenn Deine Ausbildung dann tatsächlich abgeschlossen ist, meldest Du Dich im Anschluss umgehend persönlich bei der Agentur für Arbeit " Arbeitslos ". Ab Zeitpunkt dieser Meldung, frühestens am ersten Tag Deiner Erwerbslosigkeit , hast Du Deinen Anspruch auf ALG I dann faktisch angemeldet und der Leistungsantrag gilt rückwirkend somit faktisch als gestellt, auch wenn Du die nötigen Unterlagen erst später zur Einreichung komplett hast.

Diese Meldungen solltest Du unbedingt rechtzeitig abgeben um neben fortlaufendem Lohn / Ersatzleistung auch keine Lücken in Deiner Rentenversicherung zu haben und vor allem weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtversicherung ) versichert zu bleiben. Meldest Du Dich nicht arbeitslos und stellst keinen Leistungsantrag, müsstest Du ansonsten die GKV - Beiträge aus eigener Tasche weiter zahlen. ( Mindestbeitrag ca. 150 bis 175 € mtl. )

franknsternchen 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 14:11

Danke für deine Antwort! Ich möchte in diesen zwei Monaten jedoch keinen Job vom Amt vermittelt bekommen, da ich ja einen festen Job schon in Aussicht habe. Nerven die mich dann mit Jobangeboten?

Parhalia2  09.02.2018, 14:34
@franknsternchen

So lange Du gerade erst "frisch" im ALG I - Bezug stehst, sieht die Agentur für Arbeit das noch nicht ganz so streng wenn Du einen "unpassenden" Vermittlungsvorschlag mal zumindest direkt im Antritt einer möglichen Beschäftigung wahr nimmst. Bewerben solltest Du Dich aber unbedingt dennoch, auch wenn es augenscheinlich nicht passt. Wenn Du Deinen künftigen Job im Anschluss schon wirklich sicher hast, kannst Du dem Arbeitgeber des Vermittlungsvorschlages ann durchaus sagen, das Du ab xx.yy.2018 schon eine verbindliche Stellenzusage hast.

In soweit wäre das dann nicht "schädlich", da Du einem potenziellen AG dann ja nur bekannte Fakten darlegst. ( Ab dann und dann habe ich eine feste Stellenzusage )

Wenn er Dich dann für lediglich 1-2 Monate nicht einstellen möchte, ist das seine Sache und nicht Deine Schuld.

sassenach4u  09.02.2018, 17:23
@franknsternchen

Du musst dich trotzdem bewerben, wenn du Leistungen willst, musst du etwas dafür tun. Das wird die BA erwarten.

Wenn du bereits weißt, dass du zum 1.11.eine neue Stelle antreten kannst, musst du dich nicht arbeitslos melden. (du müsstest also bereits einen unterschriebenen Vertrag in der Tasche haben.)

Wenn du dir einfach eine "Auszeit" nehmen willst, musst du das auch selbst finanzieren. Denk daran, dass du dann auch deine Krankenkasse selbst bezahlen musst.

wenn du weißt das du nicht übernommen wirst, musst du dich drei monate vor ende des vertrages arbeitssuchend melden. du kannst dann direkt angeben, dass du bis september keine leistungen beziehen möchtest, da du eine pause einlegst.

du wirst ja genügend mittel haben, dich zu finanzieren.

Evtl. kannst du in die Familienversicherung zurück.

okieh56  09.02.2018, 22:06

Nur bis zum 23. Lebensjahr, danach nicht mehr.