Signal Iduna - betriebliche Altersvorsorge gekündigt?
Anfang 2017 hat mein damaliger Arbeitgeber für mich monatlich 50€ in eine betriebliche Altersvorsorge der Signal Iduna investiert. 2019 habe ich dort gekündigt und die betriebliche AV wurde logischerweise stillgelegt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass wenn ich die AV komplett kündige, ich einen Rückkaufswert von ca. 960€ habe. Die bislang eingezahlten Beiträge liegen bei 1200€. Nun zu meiner Frage: Wenn ich den Vertrag auflöse und das Geld (ca. 960€) ausgezahlt bekommen, wirkt sich das dann auf meinen Steuerfreibetrag von 801€ aus, da es ja Einkommenssteuerpflichtig ist? Wäre mein Steuerfreibetrag für 2021 somit komplett ausgeschöpft? Ich bräuchte das Geld momentan dringend für andere Dinge.
4 Antworten
Hallo lieber peterpan591,
also der Rückkaufswert ist nur mal ein "theoretischer" RKW für dich: du kannst nämlich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) gar nicht vorzeitig auszahlen lassen...
Kurz & knapp: Betriebliche Altersvorsorge kündigenKann ich meine betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Es ist normalerweise nicht möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Selbst wenn einer Kündigung der betrieblichen Rente ausnahmsweise zugestimmt wird, kann das angesparte Geld trotzdem erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden. Zudem wird eine Nachzahlung von eingesparten Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten fällig.
Was kann ich alternativ tun?
Eine bessere Alternative ist es, die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen, um so die monatlichen Beiträge einzusparen.
https://www.arbeitsrechte.de/betriebliche-altersvorsorge-kuendigen/
Gruß einer Versich.maklerin
Da bist du leider falsch informiert: bei der beitragsfreien Variante hast du weiterhin einen verminderten Versicherungsschutz, eben nur noch die beitragsfreie Versich.summe!
Bei Kündigung erlischt der beitragsfreie Versicherungsschutz, jedoch kommt die bAV erst mit dem Rentenalter zur Auszahlung :-((
übliche Vermittleraussagen der Ausschließlichkeit, damit sie das Geschäft machen können.
Danke
Man kann eine betriebliche Altersvorsorge normalerweise nicht so einfach kündigen. Der Rückkaufswert ist da eher theoretischer Natur.
Steuerrechtlich ist es so das die Beiträge nicht versteuer werden und auch keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt wurde(Entgeltumwandlung). Diese fallen dann bei der Auszahlung an.
Sie können eine betriebliche Altersvorsorge aber bei einem neuen Arbeitgeber fortführen.
Wenn die Versicherung da von einer möglichen Kündigung sprich, sollte man aber mal schauen was das überhaupt für ein Vertrag ist. Außerdem sollte man sich eine Kündigung gut überlegen, insbesondere die Konditionen mit denen von Neuverträgen vergleichen.
Die Kündigung und Auszahlung regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Eine vorzeitige Auszahlung von Leistungen (Rückkaufswert) bei einer Vertragskündigung von Direktversicherungen ist nicht vorgesehen.
https://www.helpster.de/vorzeitige-auszahlung-der-direktversicherung-so-geht-s_106505
Ist es, aber eben nur die 150 € über dem Freibetrag.
Der Staat nimmt den Einzahlern, um anderen den Hintern zu wärmen.
So ist das.
Meine Frau hatte 20.000 € eingezahlt (bekam nach all den Jahren 20.023,70 € ausbezahlt.
Nachdem die Steuer und die KV zugeschlagen hatten, blieben nicht einmal 11.000 € für uns übrig.
Tut was fürs Alter, damit du mit deiner Witzrente noch mit dem Hintern an die Wand kommst.
Daran verdienen nur die Versicherungen, deren Vertreter und der Staat.
Da kann aber was nicht stimmen - wie lange war denn die Vertragslaufzeit???
Das heißt, ich muss auf die 150€ Steuern zahlen?
Nein! Kapitalauszahlung abzgl. der eingezahlten Beiträge ergibt den Kapitalertrag, welcher für das Finanzamt interessant ist bzw. von welchem das Anlageinstitut bereits vor der Auszahlung die 25% Kapitalertragssteuer einbehält für das Finanzamt!
Für den Sparerfreibetrag sind Zinsen entscheidend
Heißt konkret? Ja, ich muss auf die 150€ die ich über dem Freibetrag bin, Steuern zahlen, wenn ich ihn auflöse?
Du bekommst weniger als Du eingezahlt hast - wo sollen da die Zinsen sein?
Ja stimmt, die wurden ja bereits abgezogen. Mein Fehler. Gibt es sonst also steuerlich nix zu beachten beim Rückkauf?
Du kannst eine bAV doch gar nicht vorzeitig auszahlen lassen - also erübrigt sich das Problem mit der Steuer vorerst mal...
Die AV wurde schon beitragsfrei gestellt. Allerdings wurde mir versichert, dass bei Kündigung das Geld ausgezahlt wird.