Betriebliche Pensionskasse kündigen/stillegen

4 Antworten

Als du den Vertrag abgeschlossen hast, hast du doch bestimmt Unterlagen dazu bekommen. Da sollte eigentlich alles zur Kündigung und Stilllegung drin stehen.

Versicherungsnehmer ist dein Arbeitgeber, nicht du. Dir steht nur ein unwiderrufliches Bezugsrecht bei Renteneintritt zu. Eine Kündigung ist ausgeschlossen.

Eine bAV ist immer ein Eingriff in einen bestehenden Arbeitsvertrag. Wenn du die Beiträge reduzieren oder aussetzen möchtest, musst du dich mit dem Arbeitgeber kurzschließen.

Darf ich fragen warum du die bAV nicht mehr willst? Nettomillionär geworden?

dominusomnibus 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 17:29

Nein kein Nettomillionär. Es ist nur so, dass ich es persönlich nicht als wirklich passend empfinde. So eine bAV lohnt sich doch wirklich nur, wenn mann einen langen Zeitraum (>= 20 Jahre) bei einer Firma arbeitet. Wer sagt mir denn, dass es der Firma immer gut gehen wird und ich so lange dort arbeite(n) kann/will?

Du kannst diesen Vertrag zwar nicht kündigen, aber du musst nicht selbst weitere Zahlungen leisten. Dann wird dein Vertrag mit dem heutigen Stand eingefroren und du erhältst eine reduzierte Betriebsrente.

Es sei denn es existiert eine Betriebsvereinbarung über die Zuzahlungen. Dann gehört sie zu deinem Arbeitsvertrag.

Klär mit dem AG, dass du beitragsfrei stellen oder zumindest reduzieren möchtest. Mfg