Betriebliche Pensionskasse kündigen/stillegen
Hallo zusammen,
ich bin Mitarbeiter einer Tochterfirma eines großen Konzerns. Dieser Konzern bietet eine betriebliche Altersvorsorge. Diese möchte ich gerne kündigen bzw. stillegen. Nach kurzer Rücksprache mit unserer Buchhaltung, wurde mir gesagt, dass dies nicht möglich sei, bzw. nur dann wenn ich das Unternehmen verlasse, d.h. mein Arbeitsverhältnis kündige.
Darf eine Firma das überhaupt, d.h. mich dazu zwingen monatlich (einen nicht unerheblichen) Betrag einzuzahlen? Es muss doch möglich sein, das Ganze ohne seinen Arbeitsvertrag zu kündigen wenigstens still zu legen?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Als du den Vertrag abgeschlossen hast, hast du doch bestimmt Unterlagen dazu bekommen. Da sollte eigentlich alles zur Kündigung und Stilllegung drin stehen.
Versicherungsnehmer ist dein Arbeitgeber, nicht du. Dir steht nur ein unwiderrufliches Bezugsrecht bei Renteneintritt zu. Eine Kündigung ist ausgeschlossen.
Eine bAV ist immer ein Eingriff in einen bestehenden Arbeitsvertrag. Wenn du die Beiträge reduzieren oder aussetzen möchtest, musst du dich mit dem Arbeitgeber kurzschließen.
Darf ich fragen warum du die bAV nicht mehr willst? Nettomillionär geworden?
Nein kein Nettomillionär. Es ist nur so, dass ich es persönlich nicht als wirklich passend empfinde. So eine bAV lohnt sich doch wirklich nur, wenn mann einen langen Zeitraum (>= 20 Jahre) bei einer Firma arbeitet. Wer sagt mir denn, dass es der Firma immer gut gehen wird und ich so lange dort arbeite(n) kann/will?
Du kannst diesen Vertrag zwar nicht kündigen, aber du musst nicht selbst weitere Zahlungen leisten. Dann wird dein Vertrag mit dem heutigen Stand eingefroren und du erhältst eine reduzierte Betriebsrente.
Es sei denn es existiert eine Betriebsvereinbarung über die Zuzahlungen. Dann gehört sie zu deinem Arbeitsvertrag.
Klär mit dem AG, dass du beitragsfrei stellen oder zumindest reduzieren möchtest. Mfg