Nach Reha im Beruf nicht mehr arbeitsfähig...wann Arbeitsamt informieren?
Hallo,
während meiner Reha (DRV) wurde festgestellt, das ich für meinen Beruf gesundheitlich nicht mehr geeignet bin.
Mein AG wird mich spätestens mitt nächsten Jahres kündigen.
Wann muss ich mich bei dem Arbeitsamt arbeitssuchend/arbeitslos in Spe melden um eine Sperre zu vermeiden? Jetzt schon, oder aber erst, wenn der Ag mit der Aussage einer zu erwartenden Kündigung sich bei mir meldet?
1 Antwort
Du musst Dich melden sobald Dir gekündigt wurde.
Du solltest vielleicht jetzt schon mit der Suche nach Alternativen beginnen, sofern es solche Alternativen für Dich gibt. Dann könntest Du möglicherweise zeitnah eine Umschulung beginnen.
Ja, das mache ich. Ich muss bloß noch die 4-6 Wochen warten, bis die Reha-Klinik den Abschlussbericht an die DRV geschickt hat, diese den bewertet und mir die Entscheidung auf Kostenübernahme oder nicht mitgeteilt hat.
Suchen tue ich jaetzt aber trotzdem schon. ;-)