Selbst kündigen. Minijob in Sperrzeit erlaubt?
Hallo. Ich muss meinen jetzigen Job leider selbst kündigen. Wenn man selbst kündigt kriegt man ja eine Sperre für ALG 1 vom Arbeitsamt von bis zu 12 Wochen. Ich habe schon einen Job gefunden (allerdings nur auf Minijob Basis). Nun meine Frage.
Darf ich einen Minijob haben auch wenn ich ALG 1 beantragt habe?
2 Antworten
Darfst Du haben, meines Wissens. Wird allerdings dann nach der Sperre bei der Berechnung des ALG 1 berücksichtigt, d. h. Du bekommst dann weniger ALG 1.
Ja, aber die Einkünfte aus dem Minijob werden mit dem ALG verrechnet.