Welche Folgen hat eine mündliche Vereinbarung per Whatsapp?

3 Antworten

Eine mündliche Vereinbarung bzw. eine Vereinbarung in Textform per Whatsapp kann grundsätzlich dieselbe Wirkung haben wie eine schriftliche. Daher wurde wohl ein wirksamer Vertrag geschlossen. Um welche Art von Vertrag es sich hierbei handelt ist eigentlich irrelevant. Wahrscheinlich liegt ein Gesellschaftsvertrag gem. §§ 705 ff. BGB vor.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Ansprüche des anderen Teilnehmers auch bestehen und durchsetzbar sind. In deiner Abreise dürfte eine Kündigung aus wichtigem Grund liegen (§§ 314, 721 Abs. 1 S. 2 BGB). Diese muss nämlich nicht ausdrücklich ausgesprochen werden. Das Verhalten der anderen Teilnehmer dürfte auch einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen. Unter diesen Umständen dürfte die Fortsetzung bzw. der Antritt der Fahrt nämlich unzumutbar – ja sogar gefährlich – gewesen sein.

Dementsprechend würde ich deine Erfolgschancen als durchaus positiv einschätzen. Abschließend kann man den Sachverhalt natürlich nur beurteilen, wenn man alle Fakten kennt. Ob du deswegen einen Anwalt einschalten solltest, würde ich von der Höhe der geltend gemachten Forderung abhängig machen. Ab 5000€ ist ein Anwalt vor Gericht vorgeschrieben. Zumindest wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du einen Anwalt beauftragen.

Unabhängig von der Frage, ob ein Anwalt erforderlich ist, solltest du anfangen, Beweissicherung zu betreiben. Schreib den Sachverhalt am besten so detailliert wie möglich auf. Bitte deine Freundin, das gleiche zu tun. Sprecht euch hierbei nicht vorher ab. Gewisse Unstimmigkeiten sind nicht schädlich, im Gegenteil. Zudem solltet ihr eine ladungsfähige Anschrift des anderen Teilnehmers herausfinden. Vom Whatsapp Verlauf würde ich Screenshots machen.

Die entscheidende Frage ist, war es euch noch zumutbar mit den anderen den Segeltörn zu machen.

Wenn ihr nachweisen könnt, dass es das nicht mehr war, weil die andern zu betrunken waren und eine Gefährdung vorlag, dann bist du aus dem Schneider.

Sonst gilt die Vereinbarung, dass ihr die Kosten teilt, so wie sie vorher getroffen wurde.

Lkbron 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 00:34

Danke für deine Antwort.

Das ganze war von Anfang an als ein Übungstörn geplant, weil wir alle Anfänger sind und gerade erst die Prüfung abgelegt haben.

Es war nicht mehr zumutbar, weil die beiden unabgesprochen alleine rausgefahren sind und dabei Alkohol konsumiert haben. Genug dass schon beim Anlegemanöver andere Boote berührt wurden, so dass ein anderer Bootsführer zur Hilfe eilen musste und meinte dass wäre sehr gefährlich. Das schlimmste war die Uneinsichtigkeit und Verantwortungslosigkeit, deshalb haben wir uns schließlich wieder auf dem Heimweg gemacht.

AnglerAut  08.10.2018, 00:41
@Lkbron

Wenn es wirklich zum Streit kommt, dann wäre dieser andere Bootsführer ein wertvoller Zeuge.

Wie die Vereinbarung getroffen wurde, ist erst einmal zweitrangig. Verträge können auf ganz verschiedene Weise geschlossen werden. Aber: Gerade im (Schiffs)Verkehr gibt es eben noch andere Dinge, die zu beachten sind.

Das sehe ich genauso wie @AnglerAut. Sicherheit geht hier vor und betrunken rumschippern geht gar nicht.

Lehne die Forderung ab mit der Begründung, dass Eure und die Sicherheit der anderen auf dem Wasser nicht gewährleistet gewesen wäre. Und dass die Abfahrtzeiten anders abgesprochen waren.

Und schaut, ob Ihr den anderen Segler irgendwie namentlich rausfindet. Falls da noch was kommen sollte.