Arbeitgeber behält Trinkgeld ein um dies aufzuteilen, gibt es aber nicht an die Mitarbeiter, für die es bestimmt ist, weiter?
Ich arbeite in der Gastronomie. Mit der Abrechnung meiner Umsätze lässt unser Arbeitgeber uns Prozente vom Trinkgeld für die Bar, Küche und Restaurantleitung abgeben.
1% für die Bar
0,5% für die Küche und
0,5% für die Restaurantleitung
Sprich bei 1000 € Umsatz, verlangt er eine Abgabe von 10€ für die Bar, 5€ für die Küche und 5€ für die Restaurantleitung, die er selbst ist, allerdings nie selbst anwesend im Restaurant.
Bei einem geschätzten Monatsumsatz 100.000 € entspricht dies 1000€ für die Bar, 500€ für die Küche und 500€ für die Restaurantleitung.
An und für sich schon ein Unding die Servicekräfte Trinkgeld abgeben zu lassen für eine Restaurantleitung, die NIE im Laden ist.
Noch dazu wird das Trinkgeld, das von den Servicekräften abgegeben wird, nicht in der vollen Höhe an die Bar- und Küchenmitarbeiter weitergegeben. Lediglich ein geringer Bruchteil wird ausgezahlt. Bei Gesprächen mit den jeweiligen Bar- und Küchenmitarbeitern kam heraus, dass manche nie Trinkgeld bekommen haben und andere lächerliche 15€ oder mal 30€ an Anteil am Gesamttrinkgeld. Die Rechnung geht nie und nimmer auf.
Wie kann ich mich dagegen wehren? Gibt es eine Möglichkeit das bezahlte Trinkgeld zurückzufordern, da es keine schriftliche Vereinbarung über die Trinkgeldabgabe gibt. Lediglich auf den Abrechnungszetteln ist die Abgabe aufgeführt.
Und wie verhält es sich mit der Steuer? Müsste mein Arbeitgeber das Trinkgeld als Einnahme versteuern, wenn er es unrechtmäßig nicht weitergibt?
9 Antworten
Arbeitnehmer dürfen das Geld, das sie als Ausdruck der Zufriedenheit mit ihrer Leistung von Gästen in die Hand gedrückt bekommen, behalten. Es ist nicht rechtens, dass der Vorgesetzte von Ihnen verlangt, den Betrag auszuhändigen. Sie selbst dürfen über diesen frei verfügen, da davon ausgegangen wird, dass der Gast seine Zufriedenheit maßgeblich von der Bedienung abhängig macht.
Arbeite auch in der Gastronomie
Jede Schicht darf Trinkgeld behalten, wir teilen es unter denen auf die in der Schicht gearbeitet haben. Unser Chef nimmt auch Trinkgeld aber nur dann wenn er auch mit gearbeitet hat. Er nimmt immer extra weniger damit wir mehr haben.
Wow das aber unverschämt, da kann ich ja froh sein das mein Chef so nicht ist.
Schon mal versucht es anzusprechen also nicht du alleine sondern wenn ihr Teamsitzung habt. Somit bescheisst der euch ja nach Strich und Faden
Das bewegt sich m.M.n. auch in der Nähe einer Strafbarkeit.
Genau das ist meine Frage. ;)
Schau mal hier:
in unserem Gastronomiebetrieb wird nach Dienstschluss der Bargeldbestand mit dem Kassenstand abgeglichen, der Überschuss darf von den ServicemitarbeiterInnen als Trinkgeld einbehalten werden und wird von uns auch nicht kontrolliert (Trinkgeld ist in der Gastronomie übrigens steuerfrei).
Das ist den Küchenmitarbeiterinnen gegenüber nicht fair, da wir 2/3 unseres Umsatzes mit Speisen einnehmen, aber leider so eingeführt und im Nachhinein nicht mehr zu ändern.
Meine Partnerin als Eigentümerin und Küchenchefin und ich als administrativer Chef an ihrer Seite bekommen leider kein Trinkgeld, obwohl wir keinen Gewinn erwirtschaften und daher aus dem Betrieb kein Einkommen beziehen. Unsere Kellnerinnen mit Inkasso sind die Bestverdiener in unserem Haus.
Wenn Du gegen Deinen Restaurantleiter antrittst, wirst Du sicher nicht gewinnen können. Wenn Du mit den herrschenden Gepflogenheiten nicht leben kannst oder willst, ist es gescheiter, wenn Du Dir gleich einen anderen Job suchst.
Du verstehst das falsch. Durchaus bin ich mir im klaren, dass alle Mitarbeiter eines Gastronomiebetriebs beteiligt werden sollen am Trinkgeld.
Nur wenn Küche, Bar und Service gut zusammenarbeitet, gibt es zufriedene Gäste, die Trinkgeld geben. Jeder soll beteiligt werden.
Wieso soll eine Servicekraft jedoch Trinkgeld abgeben, wenn der Chef anstatt es an die Küche und Bar weiterzugeben, einbehält für sich selbst oder für sonstige Aufwendungen.
Trinkgeld ist für die Mitarbeiter da und ist kein steuerfreies Zusatzeinkommen für den Besitzer.
Und was bitte hätte ich falsch verstanden?
Wenn Du gegen den Besitzer antrittst, ziehst Du automatisch den kürzeren. Daher bringt es nichts, sich darüber zu ärgern oder gar zu beschweren. Wenn es Dir nicht passt (wofür Du mein Verständnis hättest) und Du damit nicht leben kannst oder willst, dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dir einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. In unserer Region herrscht eklatanter Mangel an qualifiziertem Gastgewerbepersonal, es sollte also nicht schwer sein, was anderes zu finden.
Wer kassiert denn das Trinkgeld vom Gast? Die Servicekraft oder der Chef?
Die Servicekraft
Dann steckt sie wohl das meiste ein und gibt nur einen Bruchteil an den Chef weiter.
Die Servicekraft kassiert und gibt bei Abrechnung der Umsätze einen Teil ihres Trinkgelds - als Berechnungsschlüssel dienst der Umsatz - sprich zusätzlich 2% mit dem Umsatz ab, damit der Chef es unter Bar- und Küchenmitarbeiter aufteilt. Jedoch behält der Chef fast das gesamte Geld für sich anstatt es an die Bar- und Küchenmitarbeiter auszuzahlen. Und das ist nicht korrekt.
Das sehe ich auch so, dass das nicht korrekt ist. Nur gibt es dafür weder eine gesetzliche Regelung noch eine Verordnung, und wenn Du Deinen Chef deswegen auf die Zehen steigst, stelle ich mir Dein weiteres Leben in diesem Betrieb nicht sehr lustig vor.
Der Arbeitgeber macht sich strafbar, weil das Trinkgeld nicht für seine Hände bestimmt ist.
Arbeitgeber üben keine Verfügungsgewalt über Trinkgelder aus.
Erhält ein Unternehmer ein Trinkgeld ist dies ein Umsatz.
Geld, welches der Gast dem Angestellten freiwillig und ohne Rechtspflicht, über seine eigentliche Bezahlung hinaus gibt, fällt, wie gesagt, nicht unter die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.
Die Mitarbeiter können unter sich ausmachen die Trinkgelder zu teilen, damit z.B. auch Leute in der Küche davon profitieren aber der Chef hat damit nichts zu tun.
Das wäre die beste Lösung, allerdings ist es in diesem Fall so, dass der Arbeitgeber einen festen Satz von 2% auf den Umsatz aufrechnet und mit Abrechnung der Tagesumsätze einsammelt und dies NICHT weitergibt an die Küchen- und Barmitarbeiter.