Kann ich zur Polizei gehen, wenn mir jemand Geld schuldet und dies nicht zurückzahlt?
ich habe Ende August einer Bekannten 50€ geliehen und eine Freundin war Zeugin dabei. Nun hat sich diese Bekannte nach einem Monat bei mir nicht gemeldet also habe ich mir ihre Telefonnummer besorgt um das mit ihr zu klären. Von diesen 50€ hat sie 20€ der Freundin überwiesen damit diese mir die 20€ geben kann, da ich die Bekannte nur sehr selten sehe. Nun schuldet sie mir noch 30€ und ich habe (über WhatsApp) ihr gesagt sie möchte mir das Geld bitte überweisen. Sie sagte okay macht sie und blockierte mich ein paar Stunden später und auf Anrufe reagiert sie auch nicht. Ich habe ihr ein Ultimatum bis diesen Freitag gestellt (vor ca 2 Wochen), per sms und dass ich eben rechtliche Wege einschlagen werde, wenn sie bis morgen das Geld nicht überwiesen hat (darauf kam ebenfalls keine Rückmeldung). Kann ich sie nun bei der Polizei anzeigen ? Sehe ich das Geld je wieder ? Wie genau wird das nach der Anzeige von der Polizei gehandhabt ?
Danke im Vorraus !
10 Antworten
Die Polizei wird so etwas noch nicht mal aufnehmen. Das ist so geringfügig, dass sie Dich bedauern werden und dann wieder wegschicken.
Verbuche es als Lehrgeld für eine wichtige Erkenntnis: Wer sich 50 Euro leihen muß, der wird es weder in einem Monat noch in einem Jahr zurückzahlen können.
Ich spreche nicht von "gerade mal kein Geld dabei haben" sondern 50 Euro wegen fehlendem Einkommen.
Das geht die Polizei nichts an (die anderen die hier antworteten und das sagen haben keine Ahnung) für sowas ist ein Inkassobüro der richtige Ansprechpartner, wenn man einen Vertrag hat dann treiben die einem das Geld ein und behalten dafür einen Teil davon. (oder alles aber das vereinbart man vorher mit ihnen aber auch da wäre es besser die kriegen das GEld als die andere Person setzt sich ab damit) Wobei das schwer wird wenn ihr keinen schriftlichen Vertrag habt.
Du könntest zivilrechtlich eine Anzeige machen, da würdest du vermutlich auch gewinnen wenn ein Beweis da ist, die Frage ist halt ob sich das auszahlt wegen den paar Münzen. Wenn du rechtsschutzversichert bist sprich mal mit einem Anwalt darüber.
Ps: kleine Korrektur weil ich es gerade sehe: Die Mahngebühr zahlt der Schuldner. Wenn du es im zweifelsfall beweisen kannst und er auch zahlt machst du keinen Verlust, lediglich für ihn wird es noch ein bisschen teurer.
Nein - das ist keine Angelegenheit für die Polizei. Das könntest du einem Rechtsanwalt übergeben. Aber bei einer Forderung in dieser Höhe wird das jeder Rechtsanwalt ablehnen.
Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, damit hat die Polizei nichts zu tun. Einen Betrugsverdacht sehe ich hier nicht.
Leite das Mahnverfahren ein.
Ja beschäftige polzisten die in der Stunde weitaus mehr verdienen als 30 euro mit diesen lappalien :D Steuergelder Ahoooi