Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Privatpersonen?
Hallo,
wir wollen unsere Küche an unseren Nachmieter verkaufen.
Kaufpreis 3.100,00€ (Neu, frei geplant). Die Küche ist 2,5 Jahre alt und es gibt keine Schäden. Für den Zeitwert habe ich fürs 1. Jahr 24% von Kaufpreis abgezogen und für jedes weitere Jahr 4%. Da dann ja 1,5 Jahre übrig bleiben habe ich laienhaft einfach mit 6% gerechnet. Ich komme auf einen Restwert von 2.170,00€ und wollte 2.000,00€ verlangen.
Wie erwartet und auch verständlich, wird jetzt versucht den Preis zu drücken. Ich bin jedoch nicht bereit weiter runter zu gehen, sofern hier keine gravierenden Einwände bezüglich meiner Rechnung bestehen.
Ich hatte vor eine Ratenzahlungsvereinbarung vorzuschlagen. Unter folgendem Link habe ich ein Muster gefunden und möchte jetzt lediglich von jemandem, der/die sich ganz sicher ist, wissen, ob man damit auf der sicheren Seite ist, auch wenn die Zahlung irgendwann verweigert wird.
Vielen Dank im Voraus.
7 Antworten
Ich würde einfach so genau wie möglich aufschreiben, was vereinbart ist und wann wer welche Zahlung an wen und wie leisten muß. Das unterschreiben dann beide und gut ist.
Ärger kannst Du immer bekommen. Im Zweifel würde ich die Küche mitnehmen.
Liegt es daran, dass er das Geld nicht auf einmal hat? Denn ich würde von Ratenzahlung hier eher abraten. Könnte unnötigen Ärger mit sich bringen.
Da du ebenfalls Mieter warst musst dich halt dann entscheiden:
Gehst mit dem Preis runter und ersparst dir den Stress mit dem Ausbau oder nimmst die Küche mit.
Du trägst aber die Entscheidung nicht. Entweder sie wird verkauft oder du musst sie mitnehmen.
Je nachdem wieviel Zeit ihr habt, würde ich es mit dem Verkauf probieren. Aber denke nicht, dass jemand 2000 Euro zahlt, wenn er auch noch kommen muss um sie abzubauen.
Das einfachste wäre, dem Nachmieter noch entgegenzukommen. 100-200 Euro. Oder zuvor ihm vorrechnen, was für Mehrkosten er hat, wenn er eine neue Küche einbauen lässt.
Wenn dein potentialer Küchenkäufer keine Lust hat, deine Küche zu übernehmen, wird er sich wahrscheinlich auch auf keine Ratenzahlungsvereinbarung einlassen.
Dann musst Du sie wahrscheinlich, wenn es im Mietvertrag steht, ausbauen und mitnehmen müssen. Oder Du lässt Dich auf den Drückerpreis ein und der Nachmieter übernimmt sie.
Die entsprechende Mustervorlage zur Ratenzahlungsvereinbarung würdest Du z.B. von mir nie unterschrieben bekommen, sie betrifft auch das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, nach dem der Schuldner in Zahlungsverzug geraten ist.
naja, Quatsch halt.
Es gibt zwei Ansätze: wenn Du wirklich bereit wärst die Küche im Zweifel mitzunehmen, dann kannst Du ordentlich verhandeln. Oder eben die Küche behalten.
Wenn Du die, koste es was wolle, drin lassen willst, dann kann der Käufer da den Preis gut drücken.
ja die alternative die ich mir zurecht gelegt habe, ist ebay....
Wie jeder Vertrag, kann auch solch eine Ratenzahlungsvereinbarung gebrochen werden.
Konsequenz: rechtliche Streitereien, Mahnverfahren usw.
Dies kannst Du nur durch vollständige Zahlung vermeiden oder durch Mitnahme der Kücheneinrichtung.
ich hab schon befürchtet, dass das recht in dem fall wieder einem schweizer käse ähnelt...
Nun ja, es könnte ja auch gut gehen und eine Ratenzahlung eingehalten und erfüllt werden.
mitnehmen auf keinen fall, wir haben für unsere ETW bereits eine neue Küche geplant. Alternativ hätte ich versucht die Küche bei Ebay Kleinanzeigen an Selbstabholer zu verkaufen.