Was bedeutet "Haustiere nach Vereinbarung" in Wohnungsinseraten genau? Was steckt dahinter?
In den meisten Wohnungsinseraten steht "Haustiere nach Vereinbarung". Was ist erlaubt und was stößt auf Ablehnung?
Natürlich verstehe ich den Wortlaut, aber was steckt dahinter? Sind zwei Katzen in den meisten Fällen okay?
10 Antworten
letzlich kann alles und nichts erlaubt sein.
der vermieter behält sich das recht vor, selber zu entscheiden ob du ein haustier halten darfst oder nicht.
wenn ich seh, dass da einer mit ner dreckstöle ankommt, kann ich wenigstens gleich dem entgegenwirken (ich mein dreckstöle im sinne von, total verzogen etc. net auf hunde im allgemeinen)
Gruß
In meinem Haus wohnt ein Hund, dem man auch nichts ansieht, er guckt ganz harmlos. Aber er hat keinerlei Erziehung! Und deshalb heult, jault und bellt er das ganze Haus zusammen, wenn er allein gelassen wird. Die Hundebesitzer merken davon nichts, die sind ja dann nicht da. Aber alle anderen leiden darunter. Ich wünschte, bei uns wären Hunde generell nicht erlaubt.
nur kann für mangelnde erziehung der hund relativ wenig...
leider ist es halt immer der/die Besitzer die man eigentlich zur verantwortung ziehen sollte....
@Kriegspandemie Da du ja anscheinend eine Vermieterin bist, kannst du mir den Paragraphen sagen, der es dem Mieter erlaubt Kleintiere zu halten? Da es ja anscheinend nicht verboten werden darf, wüsste ich auch gerne auf welcher rechtlichen Grundlage das basiert.
Gruß
ich bin keine vermieterin in deutschland, in österreich kann ein vermieter haustiere grundlegend verbieten.
in deutschland gilt: Mietrechtliche Beurteilung von Klauseln, die ein absolutes Verbot beinhalten:
Üblicher Wortlaut der Klauseln: "Tierhaltung nicht zulässig" oder "Tierhaltung mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters, wobei die Haltung von Hunden und Katzen grundsätzlich untersagt ist".
Der Vermieter kann eine Tierhaltung in der Wohnung nicht generell (=für alle Tierarten) im Mietvertrag untersagen (BGH NJW 1993/1062, BGH, Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06), eine entsprechende Klausel ist daher ohne weiteres unwirksam. (Früher § 9 AGBG jetzt § 307 BGB). Das ist aber kein Freibrief für den Mieter.
Bei Unwirksamkeit einer Klausel gilt das gleiche, wie wenn der Mietvertrag keine Regelung enthalten würde (siehe dazu oben). Die Haltung von Hunden oder Katzen (da keine Kleintiere) ist nicht erlaubt bzw. bedarf der Zustimmung des Vermieters, Kleintiere dürfen dagegen gehalten werden.
Bis zur Verkündung des Urteils des BGH zur Tierhaltung im November 2007 (siehe oben) war die Meinung in der Rechtsprechung sehr uneinheitlich. Mal wurden Katzen als Kleintiere eingestuft und deren Haltung zugelassen, andere Gerichte gestatteten sogar die Haltung von Katzen und kleineren Hunden in der Mietwohnung als vertraglichen Gebrauch ohne Zustimmung des Vermieters.
@cyberoma:
Hunde jaulen und heulen und bellen nicht weil sie unerzogen sind, sondern weil die besitzer sie zu lange unbeschäftigt und alleine lassen. Das sind 2 paar schuhe!
Ich habe im TV in einer Hundeschule-Sendung gesehen, dass man das Alleinbleiben mit dem Hund üben muss. Er muss verstehen, dass man auf jeden Fall wiederkommt. Sonst heult er, das ist ganz natürlich.
Wenn ich einen Hund hätte, würde ich auf jeden Fall eine HUndeschule mit ihm machen. Das meinte ich mit "Erziehung".
Wie erkennst du schon am Aussehen eines Hundes ob er erzogen ist oder nicht
hab ich vom aussehen gesprochen? wer lesen kann ist klar im vorteil...
sagen wir einfach mal, es fällt auf das er nicht gehorcht...
immer diese Goldwaagenfans...
Nö, das Aussehen des Halters spielt auch mit hinein. Wäre schon ein Unterschied, ob Polizeihundeführer mit 1 Schäferhund oder Schnalle mit 3 Kötern an Rollleinen
hmm, also ob 1 oder 3 hunde hat auch nix mit aussehen zu tun, da machts einfach die anzahl aus.
ich denke mal Hundetante spielte mehr aufs aussehen des hundes als auf das aussehen des besitzers an.
Der hat immer das Recht, außer bei Kleintieren wie Hamster & Co.
Außer?
tjo, ich sag mal, wenn ich net will das hamster in meiner wohnung rumspazieren, dann verbiete ich es. ich wüsste keinen paragraphen der mir das recht nimmt zu entscheiden.
deshalb ist die ausage: "außer bei..." mit vorsicht zu genießen, allerdings bin ich auch kein spezialist im Wohn-/Mietrecht, also spreche ich als laie, was ich denke :D
Gruß
Das musst du den Vermieter fragen und hängt alleine von dem ab, was der vorab erlaubt.
Genau das sagt doch die Aussage. Nach Vereinbarung. Einfach fragen und es mit dem Vermieter "vereinbaren".
Das ist eine andere Formulierung für "nur mit Zustimmung des Vermieters (bzw. der Eigentümergemeinschaft)" in Kombination mit "kommt drauf an".
Welche Tiere gemeint sind, kann man nicht allgemein sagen, es wäre reine Spekulation.
In einer kleinen Wohnanlage, in der fünf Parteien einen Wellensittich haben, wirst du als sechster mit einer Katze nicht gern gesehen sein. Wo alle anderen einen Hund haben, vielleicht auch nicht.
Manche Tiere sind laut, manche riechen, manche verursachen Allergien, einige sind sogar gefährlich. Was in einem Haus toleriert wird, hängt von der bestehenden Hausgemeinschaft ab. Bei uns z.B. ist "kleiner Hund" erlaubt. Was klein ist, weiß auch keiner.
kleintiere können nicht verboten werden!
Kleintiere wie Hamster, Schildkröte usw. die weder die Wohnung ruinieren können noch Lärm machen dürfen immer gehalten werden.
Alle anderen Tiere müssen vom Vermieter erlaubt werden. Der Vermieter entscheidet dann ob das Tier gehalten werden darf oder nicht. Wie der Vermieter entscheidet ist seine Sache, er muß es auch nicht begründen. Nur wenn das halten von Hunden und Katzen ausdrücklich im Inserat bzw. im vertrag erlaubt ist, braucht man dafür nicht fragen.
Man kann weder am aussehen des besitzers, noch am aussehen des hundes oder der anzahl der hunde erknnen ob ein hund erzogen ist. Und auch dann, kann es sein, dass der eigentlich erzogene hund , herum springt und aufgeregt ist aufgrund der besichtigung.. viel wichtiger ist abzuchecken wie lange der hund alleine gelassen wird, wie oft er raus geht, das alter des tieres.. denn das sind daten wo man realistischere problemhunde annehmen kann. Ein Hund der stundenlang alleine ist, wird viel eher ein problem als einer der dauernd mit herrchen/frauchen unterwegs ist, und selbst das ist keine 100% annahme. Unser hund war immer stets aufgeregt wenn neue leute da waren oder in einer unbekanntetn umgebung und war keinesfalls eine "dreckstöle" die dauerbellt, wo hin pinkelt oder leute anfällt.
Und nein, kleintiere darf ein vermieter rechtlich nicht verbieten (zumindest in deutschland). Darunter fallen auch sehr kleine hunderassen (!!!), kornnattern, katzen oder eben hamster/meerschweinchen/kaninchen,.. da diese weder die wohnung zerstören (so das gesetz) noch die nachbarn belästigen. Ausgenommen sind hier einige großsittiche, die durch lärmbelästigung auffallen können.
Wo ich selbst als vermieterin einwenden muss, ist, dass ich verstehen kann wenn ein vermieter bestimmte hunde -allein aufgrund der größe- nicht gestattet. Zum einen, hat alles in der wohnung eine lebensdauer, auch der fußboden, der unter den krallen eines tieres stets mehr abgenützt wird als in einem tierfreien haushalt. Ich habe als vermieterin einige wohnungen selber renoviert und wollte dann eben nicht mehr, dass da große hunde reinkommen.