Weiter Kirchensteuer zahlen nach Austritt?
Hallo zusammen,
bin im Mai 2016 aus der Kirche ausgetreten. Komme aus NRW. Jetzt habe ich auf der Abrechnung für Juni weiterhin Kirchensteuer gezahlt, obwohl für NRW der Austrittsmonat der gleiche sein soll. In anderen Bundesländernist es der darauffolgende.
Das ist für mich auch nicht damit zu erklären, dass die Einkommenssteuer eine Jahressteuer ist. Ich bitte um kurze Aufklärung, ob ich irgendetwas nicht weiß, falsch verstanden habe oder es sich um einen Fehler handelt.
10 Antworten
Du solltest natürlich auch deinen Arbeitgeber über den Austritt informieren, damit er das in der Gehaltsabrechnung berücksichtigen kann. Gleiches gilt für das Finanzamt.
Aber soweit mir bekannt ist, wird zu viel gezahlte Kirchensteuer bei der Einkommenssteuererklärung zurück erstattet.
Und die stimmen auch nicht immer. Selbst schon erlebt. Glücklicherweise merkte unsere Lohnbuchhaltung das und rief mich irritiert an: warum LSK 6 statt 1?
War plötzlich beim FA so hinterlegt.
Sehr lustig.
Wurde dann mit Systemfehler erklärt.
Die Antworten sind so leider nicht ganz korrekt.
Tatsache ist, dass die ELSTAM-Daten teilweise nicht korrekt verarbeitet werden, so dass fälschlicherweise ein Monat zuviel Kirchensteuer besteht, jedenfalls laut EDV-Daten, dafür kann der Arbeitgeber nichts.
Den einen Monat zuviel gezahlte Kirchensteuer bekommt aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück, bei der Erklärung dann bitte nochmal die Kirchenaustrittsbescheinigung beifügen.
Ihre Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland in dem Monat,
in dem Sie ausgetreten sind, oder erst im darauf folgenden oder gar erst
im übernächsten Monat.
Kann sein das du bis zu 2 Monate trotz Austritt noch zahlen müsstest.
Der Abruf für Mai bei Elstam ist schon durch, kann sein das das erst danach vom Finanzamt bearbeitet wurde. Manchmal dauern diese Änderungen bis zu 2 Monate bis die beim AG eingespielt werden.
Wird alles wieder gerade gezogen bei deinem Lohnsteuerjahresausgleich den du machen kannst.
Ich bin nach Mitte des Monats ausgetreten. Von daher könntest du Recht haben, dass die Bearbeitung etwas verzögert ist.
Trotzdem gilt für NRW, dass die Kirchensteuerpflicht im selben Monat des Austritts endet.
Hast Du die Urkunde die Du vom Standesamt beim Kirchenaustritt erhalten hast denn dem Finanzamt gegeben? Sonst wissen die ja gar nichts von Deinem Kirchenaustritt.
Laut Amtsgericht, das in NRW für den Kirchenaustritt zuständig ist, wird das seit der Umstellung auf die elektronische Steuererklärung (ELSTER) vom Amtsgericht in eine Datenbank eingetragen, die vom Finanzamt aufgerufen wird. Das sollte ganz automatisch gehen, ich habe extra gefragt. Meine Austrittsbescheinigung habe ich selbstverständlich noch.
Ich musste eine Kopie der Austrittsbescheinigung bei meinem AG vorlegen.
Ob ich auch eine ans Finanzamt geben m usste,w eiss ich gar nicht mehr. (glaube nicht).
Ich bin im Januar 2012 ausgteteten, für Januar zahlte ich noch KiSt, ab Februar nicht mehr.
Zu viel gezahltes solltest Du auch spätestens bei der Steuererklärung wieder kriegen.
Zitat: "Ich bin im Januar 2012 ausgteteten, für Januar zahlte ich noch KiSt, ab Februar nicht mehr."
Genau das ist ja meine Frage. Ich bin im Mai ausgetreten und habe für Mai auch Kirchensteuer gezahlt. Soweit so nachvollziehbar. Jetzt habe ich die Gehaltsabrechnung für Juni bekommen und wieder Kirchensteuer gezahlt. Daher meine Frage.
dem Arbeitgeber kann er vorlegen was er will ......
der Arbeitgeber MUSS die Daten verwenden, die ihm durch das Finanzamt gemeldet werden