Kirchensteuer nachzahlen trotz austritt im Vorjahr
Wieder mal das leidige Thema Kirchensteuer, mich nervts echt...
Habe letztes Jahr im Juni ausgelernt und bin übernommen worden, habe also ab Juli voll verdient, Anfang August 2012 bin ich dann ausgetreten und mit der Austrittserklärung (die ich im Moment vor mir liegen habe, also zum Glück nicht verloren) zum Finanzamt um es umändern zu lassen (habe somit bereits ca. 60 € (2 mal 30) Kirchensteuer bezahlt), ich musste dann ab September auch keine Steuer mehr zahlen, habe auch eben extra noch mal nachgeschaut auf der Lohnabrechnung steht bei Religionszugehörigkeit auch nichts mehr dabei (früher Römisch-katholisch).
JETZT habe ich allerdings gesehen dass eine Kirchensteuer-nachzahlungsaufforderung gekommen ist nach der ich 150 Euro für 2012 nachzahlen soll (Auflistung folgendermaßen: Einkommensteuer 2012: 2700 € 8 % davon - 60 bereits einbehalten/gezahlt).
Jetzt stellt sich mir die Frage nach dem warum und ob und wie ich mich dagegen wehren kann, ich bin ja ausgetreten! Kann so eine - Gelinde gesagt - Frechheit rechtens sein?
Bitte um Hilfe! Danke.
10 Antworten
Dass Du nachzahlen musst, ist klar. Denn die Kirchensteuer wird (zeitanteilig, also für acht Monate) von Deinem Jahreseinkommen berechnet, die Vorauszahlungen waren aber die meiste Zeit nur von dem geringen Ausbildungsgehalt berechnet.
Für den Fall, dass die 2700 Euro wirklich die gesamte (und nicht zeitanteilige) Jahres-Einkommensteuer (bzw. die Summe der Lohnsteuerabzüge) darstellt, wäre zu rechnen (nicht ganz exakt, aber weitgehend):
Steuerschuld 8% von 2700, und davon 8/12, ergibt 144 Euro.
Davon ab die Vorauszahlung, bleibt eine Nachzahlung von 84 Euro.
Also die Rechtsbehelfsbelehrung lesen und dementsprechend Widerspruch bzw. Einspruch.
Und dann noch etwas ganz wichtiges: Du zahlst somit in diesem Jahr Kirchensteuer in Höhe von 84 Euro. Vergiss' nicht, die in Deiner Einkommensteuererklärung für 2013 anzugeben (und lege den Bescheid in Kopie bei, sonst geht das Finanzamt nur von den in seinen Unterlagen vermerkten Daten aus).
Schau erst einmal, ob die Einkommensteuer 2012 (2.700,00 €) der Betrag ist, der auch im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist. Wenn ja: gibt es möglicherweise im Kirchensteuerbescheid Erläuterungen zur Berechnung?
Wenn die Einkommensteuer tatsächlich unverändert in den Kirchensteuerbescheid übernommen wurde, solltest Du Einspruch oder Widerspruch einlegen.
Die richtige Bezeichnung des Rechtsbehelfs und auch die Anschrift für den Rechtsbehelf müssen sich aus dem Bescheid ergeben - Abschnitt "Rechtsbehelfsbelehrung".
Dann weise einfach darauf hin, dass Du durch Kirchenaustritt nur bis August 2012 kirchensteuerpflichtig bist und füge eine Kopie der Austrittserklärung bei.
Dann müsste sich die Sache eigentlich erledigen.
Ist einwenig kurios, aber es ist evtl. rechtens. Die haben Dir für 2012 die Kirchensteuer berechnet und bis August musstest Du ja bezahlen. Also für 8 Monate rechnen sie diese. Da Du aber erst im Juni ausgelernt hast, brauchtest Du nur für die 2 Monate zu bezahlen. Das hast Du ja. Lege gegen den Bescheid Widerspruch ein und begründe es genauso. Dann müssen sie Dir genau erklären, wie dieser Betrag zustande gekommen ist.
Da Du aber erst im Juni ausgelernt hast, brauchtest Du nur für die 2 Monate zu bezahlen.
Irrtum. Je nach Bundesland für 8 bzw. 9 (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen) Monate.
Das ist so in Ordnung:
Bei einem unterjährigen Austritt:
Die Kirchensteuer bemisst sich als Prozentsatz von der festgesetzten Einkommensteuer.
Die Einkommensteuer wird aber stets als Jahressteuer erhoben, ihr liegt damit also auch das Einkommen zugrunde, dass im Austrittsjahr nach Wirksamwerden des Austritts noch erzielt wurde, ohne dass dabei nach dem genauen Monat unterschieden würde, in dem das Einkommen erzielt wurde.
Die Lohnsteuer- und Kirchensteuerzahlung vom monatlichen Arbeitslohn ist lediglich eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuer des gesamten Jahres....
Genau so ist es - das hast Du völlig richtig verstanden; mir persönlich gefällt das auch nicht - aber die Kirchen genießen in diesem Land (bei einer angeblichen Trennung von Staat und Kirche - das Staatsoberhaupt ist ein PRIESTER!!!) besondere Rechte - die dürfen also bis zum Jahresende KSt kassieren, obwohl man nicht mehr in der Kirche ist - also Austritt immer nur zum 01.01. eines Jahres....
Im Gegenzug kannst Du aber mit der Einkommensteuererklärung 2013 die in 2013 nachgezahlte KiSt für 2012 noch als Sonderausgabe absetzen...
Leg erst einmal Widerspruch dagegen ein. Mehr fällt mir da auch nicht ein.
Ach ok so langsam glaube ich es zu verstehen, wenn auch nicht für gut zu heißen.
Bedeutet das also dass ich trotz Austritt im August und Aussetzung der Steuer ab September trotzdem noch für das ganze Jahr Steuern nachzahlen muss da ich in irgendeinem (oder wie in meinem Fall 8/12 der Monate) noch Mitglied war und sich die Steuer trotzdem auf das gesamte Jahr (und somit die ganze Einkommensteuer) bezieht, weil die beiden gezahlten Monatsbeiträge nur Vorauszahlungen waren?
Denn die Gesamteinkommensteuer 2012 war definitiv nur 2779, auf deren Grundlage ist die Berechnung im Brief vom Kath Kirchensteueramt. (212 gesamtsteuerschuld-60bereits einbehalten = 150 noch zu zahlen)
Aber eigentlich könnte man ja auf Grundlage dieser Nachzahlungsaufforderung genau so gut meinen dass mein Austritt überhaupt nicht registriert bzw. beachtet wurde und wird, es wurde zwar nichts mehr vom Lohn abgezogen aber dafür muss ich die gesamte Summe nachzahlen, somit kann man nicht sagen ob nächstes Jahr - dreisterweise - wieder eine Nachzahlung für 2013 kommt oder?
Danke.