Kirchenaustritt - Austrittsbescheinigung verloren

5 Antworten

Bei meinem Kirchenaustritt (habe zwar nur mit Pause dazwischen gewechselt, aber der Austritt war davor) haben die mir beim Standesmt gesagt, dass ich die Bescheinigung gut aufheben soll, falls das mal irgendwo nicht eingetragen sein sollte, ansonsten müsste ich mir das nochmals bescheinigen lassen und wieder dafür zahlen. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich die Lohnsteuerkarte ändern lassen muss. Weil es mir aber zu kompliziert war, mir die erst schicken zu lassen, etc., habe ich eine Ersatzsteuerkarte machen lassen (kostet halt) und die meinem Arbeitgeber gegeben mit dem Hinweis, dass er meine alte vernichten kann. Schlimmstenfalls musst du evtl. nochmal zum Standesamt.

flokati01 
Beitragsersteller
 05.06.2010, 11:02

Wenn ich dann nochmal hingehe und den Austritt bescheinigen lasse, wird das denn rückwirkend gemacht oder gilt das dann ab jetzt, juni2010??

Sententia  05.06.2010, 11:09
@flokati01

Da bin ich leider überfragt, tut mir Leid, ich kann dir nur sagen, was mir damals gesagt wurde. Wenn du noch am selben Ort wohnst, müsste es bei denen aber auf jeden Fall verzeichnet sein, so dass du höchstwahrscheinlich einfach eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments bekommst. Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das so viel kostet wie der Austritt selbst - beziehungsweise, falls der noch umsonst war (ist ja bei Azubis, etc. so) für die Kopie dennoch zahlen musst. Aber das solltest du am besten bei deinem Standesamt erfragen. Die Kopie der Austrittsbescheinigung kannst du dann auf jeden Fall bei der Einkommenstuererklärung/beim Lohnsteuerjahresausgleich einreichen, dann bekommst du evtl. die zu viel gezahlte Kirchensteuer zurück - gebe dir aber keine Garantie, kann auch sein, dass das mir mit Änderung der Steuerkarte funktioniert, beim deutschen Steuerrecht blickt keiner durch, der nicht veruflich damit arbeitet.

Batmansfreund  20.07.2010, 14:09
@flokati01

Hallo, rückwirkend geht da leider nichts. Der Austritt zählt immer nur ab dem Tag der Erklärung. Auch steuerrechtlich!

Ausschlaggebend für die Berechnung der Steuer und der "Kirchensteuer" sind die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte. Wenn man im Laufe eines Kalenderjahres entscheidet, die freiwillige Kirchensteuer nicht zahlen zu wollen, dann meldet man dies beim Standesamt (in einigen Bundesländern beim Amtsgericht). Das nennt sich Kirchenaustritt.

Dann lässt man die Lohnsteuerkarte ändern. Auf der Karte wird von der Behörde das Datum der Änderung vermerkt.

Das Finanzamt interessiert sich normalerweise nicht für die Austrittsbescheinigung, denen reicht die Eintragung in der Lohnsteuerkarte. Hattest du die ändern lassen? Und welche Religionszugehörigkeit hast du in der Steuererklärung angegeben?

würde auch sagen:dein Kirchenaustritt ist ja vermerkt beim Amt (Standesamt,Amtsgericht oder wo auch immer).Dort anrufen und um eine Kopie bitten.Dann anhand der Kopie die Kirchensteuer zurückfordern

Beim Kirchenamt kopieren lassen und einschicken !!

heinmueck  05.06.2010, 09:57

Nicht beim "Kirchenamt" sondern beim Standesamt (in Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW beim Amtsgericht).