Steuernachzahlung nach Kirchenaustritt?
Mein Mann ist im Juli 2015 aus der Kirche ausgetreten, hat dann auch seit August 2015 keine Kirchensteuer mehr vom Lohn abgezogen bekommen.
Ich bin weiterhin in der Kirche und auch berufstätig.
Die Kirchensteuer für 2015 wurde auf unsere Einkommenssteuer berechnet - sollte für das ganze Jahr knapp 2500€ sein.
Nun haben wir beide jeweils in etwa 950€ Kirchensteuer gezahlt. Logischerweise mein Mann ja 5 Monate weniger, weil nicht mehr in der Kirche. Die Differenz von gut 600€ wurde nun mit der Steuererstattung verrechnet und um die Summe reduziert.
Das heisst, wir hätten eigentlich 600€ mehr Erstattung erhalten, wenn nicht mit der Kirchensteuer verrechnet worden wäre.
Wie kommt das? Klar, die Kirchensteuer wird für 1 ganzes Jahr angesetzt, daher 2500€. Nun muss doch aber berücksichtigt werden, dass mein Mann aus der Kirche ausgetreten ist und somit die Kirchensteuerlast geringer wird.
Müssen wir Einspruch einlegen, ist hier ein Fehler passiert? Denn die Differenz, die uns jetzt verrechnet wird, ist ja das, was mein Mann in den 5 Monaten netto mehr hatte.#
Denn nun haben wir ja doch 2500€ Kirchensteuer gezahlt, obwohl einer von uns gar nicht mehr in der Kirche ist.
5 Antworten
Ohne den Steuerbescheid gesehen zu haben, kann man die Frage nicht konkret beantworten. Es kann sich um einen Fehler beim Finanzamt handeln, es kann aber auch eine andere Ursache haben. So ist es ja so, dass, wenn von Ehegatten nur eine Person der Kirche angehört, und diese Person im Vergleich zum nicht der Kirche angehörenden Ehegatten relativ wenig verdient, das sog. besondere Kirchgeld als Kirchensteuer angesetzt wird. Hintergrund ist, dass man davon ausgeht, dass sich die Ehegatten das gemeinsame Einkommen teilen (Zusammenveranlagung), und von daher das Kirchenmitglied im Grunde mehr zur Verfügung hat als das eigene Einkommen. Oder anders: Es soll vermieden werden, dass man kirchliche Leistungen in Anspruch nimmt, ohne dafür den Beitrag zu leisten, den andere mit vergleichbaren finanziellen Möglichkeiten geben.
Danke für die Antworten.
Wir waren heute beim Finanzamt, es war ein Fehler von denen - die haben den Austritt meines Mannes nicht berücksichtigt und daher die laut Zahlen zu "wenig" gezahlte Kirchensteuer verrechnet.
Wir erhalten die zuviel einbehaltenen Steuern zurück.
Im Steuerbescheid sollte stehen, dass für den Mann nur für x Monate Kirchensteuer berechnet wird, jedenfalls dann, wenn man nicht in Bayern wohnt...
Plus Kirchgeld (gibt es such in anderen Ländern)
Kirchensteuer wird (auch bei monatlichen Abzug) auf das Jahreseinkommen berechnet.
Erst ab 2016 kommt die Kirchensteuer nicht mehr in die Steuerberechnung.
Ausserdem muss er das unverschämte Kirchgeld zahlen
komisch, ich zahle keinen Cent Kirchgeld ....
Kommt aufs Bundesland an:https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_in_glaubensverschiedener_Ehe
dir ist aber schon klar, dass diese Frage VIER Jahre alt ist, oder?
byhteway: dein Link spricht von glaubensverschiedener Ehe ....
Ja einer drin einer draußen, habe dasselbe, daher kenne ich es und wir zahlen...
Leider auch nach 4 Jahren noch relevant.
Mein Mann bekam in 2015 kein Urlaubs- und auch kein Weihnachtsgeld.
9% Kirchendteurr
9% von 30.000 sind 2.700 €. Da ja nur 2.500 € festgesetzt sind, könnte der Kirchenaustritt berücksichtigt sein. Jetzt müsste man noch wissen, wieviel der Einkommensteuer auf den Ehemann entfällt...Sind Kinder zu berücksichtigen?
Da müsste man sich die Kirchensteuerberechnung im Detail mal ansehen. Wie soll man bei einer in den Raum geworfenen Zahl beurteilen, ob die zu Grunde liegende Berechnung stimmt?!
Mal grob, Einkommenssteuer 30.000€, davon zu zahlende Kirchensteuer 2500€.
Tatsächlich gezahlte Kirchensteuer 1900€ (weil Ehemann nur 7 Monate Kirchensteuer zahlen musste).
Die Differenz 2500€ zu zahlen - 1900€ tatsächlich gezahlt= 600€ wird mit der Steuererstattung verrechnet und die Gutschrift somit reduziert.
Ich verstehe halt nicht, warum man im Endeffekt doch 2500€ Kirchensteuer gezahlt hat, obwohl man aus der Kirche ausgetreten ist.
Wir haben den Austrittsbeleg nicht noch einmal für die Steuererklärung eingereicht, weil ja eigentlich aus der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich.
Ist hier dem Finanzamt einfach ein Fehler unterlaufen?
Kirchensteuersatz 8 oder 9%?
die Kirchensteuer wird sehr wohl anteilig umgerechnet ......
der Ehemann hat defacto nur Kichrensteuer bis Juli 2015 zu zahlen. allerdings hebt ein erhaltenes Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld die Bemessungsgrundlage für diese 7 Monate