Trotz Kirchenaustritt zahle ich weiterhin Kirchensteuer. An wen kann/muss man sich wenden?
Hallo zusammen,
die Frage bringt es eigentlich schon ziemlich genau auf den Punkt. Ich bin im September 2017 aus der Kirche ausgetreten und hab sämtliche Dokumente zu diesem Vorgang auch im September erhalten. Zudem wurde mir im Amtsgericht mitgeteilt, dass der Kirchenaustritt zum Ende des Monats erfolgt.
Bei einem Blick auf die Gehaltsabrechnung für Oktober 2017 stelle ich nun fest, dass ich weiterhin Kirchensteuer gezahlt habe. An wen muss man sich nun wenden (Arbeitgeber, Amtsgericht, Finanzamt, ...)?
Im Amtsgericht wurde mir noch gesagt, dass sämtliche Parteien automatisch elektronisch informiert werden und ich selber niemanden in Kenntnis setzen muss. Scheint nicht geklappt zu haben ....
Für Eure Hilfe danke vorab!
LG
14 Antworten
Wenn das in 09/2017 erfolgt ist, kann das der AG via ElStAM frühestens bei der Datenabholung Ende September rückgemeldet erhalten haben. Damit erst werden in der Lohnbuchhaltung die Besteuerungsmerkmale geprüft und korrigiert. Die zuviel einbehaltene KiSt wird dem AN im Rahmen der EStE 2017 im Folgejahr rückerstattet.
Wende dich ganz einfach in deinem Bundesland wieder an das Amtsgericht, dorthin, wo du auch deinen Antrag auf den Kirchenaustritt gestellt hast.
Diese Stelle ist auch zuständig, wenn das mit dem "finanziellen" Austritt mal nicht geklappt hat. - Kommt ganz selten vor!
Selbstverständlich solltest du deinen Austrittsbeleg mitnehmen.
Es schadet auch nicht, wenn du parallel deinen Arbeitgeber über die Situation informierst, obwohl der für diesen Verwaltungsfehler höchstwahrscheinlich nicht zuständig ist.
Wenn "Behörden" im Spiel sind, gibt es zwar manchmal Ausnahmen von der Logik, doch ist nach allgemeiner Auffassung bei einem Fehler immer jene Stelle wieder der Anlaufpunkt, welcher den ursprünglichen Auftrag oder Antrag angenommen hat.
Auf jeden Fall ist leicht festzustellen, wer denn nun für das Problem des Fragestellers zuständig ist. Maximal 2 Anrufe - Amtsgericht und Finanzamt bzw. in umgekehrter Reihenfolge.
Wenn "Behörden" im Spiel sind
Aha.
ist nach allgemeiner Auffassung bei einem Fehler immer jene Stelle wieder der Anlaufpunkt, welcher den ursprünglichen Auftrag oder Antrag angenommen hat.
Tja, und das ist halt ein Irrtum. Das Amtsgericht hat nämlich keinerlei Einsicht in die in ELStAM hinterlegten Daten. Es ist lediglich die für den Verwaltungsakt notwendige Registratur. Wenn der AG keine korrekten Daten vom FA erhält, nutzt daher der Gang zum Amtsgericht rein gar nichts.
Ich habe direkt bei meiner Arbeitgerberin oder Arbeitgeber nachgefragt, die geben das an ihren Steuerberater und der klärt das. Bin nämlich schon seit 2008 ausgetreten, und von daher bekommen Kirchen auch kein Cent von mir.
Deswegen einfach an deinen Chef oder Chefin wenden !!!
... du solltest das positiv sehen, ein Teil der Gelder geht nach Afrika zu den armen AIDS Kranken Kindern. :-)
An deiner Stelle würde ich alle abtelefonieren, zuerst den Arbeitgeber ...
Kirchensteuer geht nach Afrika? Witz am morgen..?
Ja, ein Teil geht ins Ausland. Was denkst du denn ?
Hast Du einen ElsterOnline-Zugang? Dann kannst Du dort abfragen, welche ELStAM-Merkmale aktuell für Dich gespeichert sind.
Nein. Der Steuerpflichtige muss sich an sein für ihn zuständiges FA wenden, sofern dort nicht die aktuellen Daten hinterlegt sein sollten. Der AG erhält die Abzugsmerkmale zwingend elektronisch, und muss sich an die seitens der Finanzverwaltung bereitgestellten Daten halten.