Kirchenaustritt - Meldung an das Finanzamt?
Hallo zusammen,
ich bin am 27.01.2014 aus der Kirche ausgetreten. (Bescheinigung vom Amtsgericht liegt mir vor).
Nun meine Frage(n):
Wie ist nun der weitere Weg ? Muss ich dem Finanzamt eine Kopie dieser Bescheinigung zukommen lassen ? Wie erfolgt die Änderung, dass ich nun keine Kirchensteuer mehr zahlen muss ? Zu wann erfolgt die Änderung ?
Heute habe ich nämliche die elektronische Gehaltsabrechnung für den Monat Februar eingesehen....dort wurde noch die Kirchensteuer in Abzug gebracht.
Zur Info: ich wohne in NRW.
Bitte um eure Mithilfe, DANKE!!!!
LG
4 Antworten
Ruf mal das Ordnungsamt an, ich glaube aber sehr warscheinlich ja.
Hallo florianson12345,
selbstverständlich musst du das selbst dem Finanzamt melden. Die können das ja nicht ahnen. Und die Kirche wird das wohl kaum melden. Die ist doch froh, wenn sie noch weiterhin Steuern bekommt.
Am besten du gehst selber vorbei und legst die Bescheinigung vor, oder nimm gleich noch ein Kopie mit.
Ich bin mit meinem Schwerbehindertenausweis hingegangen und habe eine Bescheinigung für den Arbeitgeber bekommen, dass ich nun einen Steuerfreibetrag habe.
Und so wird es bei dir auch sein. Nur eben, dass du keine Kirchensteuer mehr bezahlen musst.
Alles Gute
Virginia
Du musst deinem Arbeitgeber die Bescheinigung vorlegen. Der kann das ja nicht riechen, dass sich deine Lohnsteuermerkmale geändert haben.
Du musst dem Finanzamt den Kirchenaustritt nicht mitteilen. Auch die Zusendung der Austrittserklärung wird nichts bringen aus den folgenden Gründen.
Die gesamten Lohnsteuerabzugsmerkmale werden in eine Datenbank eingepflegt die sich ELektronische Steuerabzugs Merkmale-Datenbank nennt (kurz ELStAM).
Diese Datenbank besteht aus 3 Konten:
- Ein Konto kann nur durch das Einwohnermeldeamt geändert werden
- Ein weiteres Konto kann nur durch den Arbeitgeber geändert werden und
- Ein weiteres Konto kann nur durch das Finanzamt geändert werden
für die Pflege der Personenstandsdaten ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Dies sind Daten wie Ledig oder verheiratet, Adresse und auch die Kirchenzugehörigkeit.
Wenn nun jemand aus der Kirche austritt, dann informiert das Amtsgericht die das zuständige Einwohnermeldeamt und dieses ändert dann die Datenbank.
Sobald eine Änderung in der Datenbank vorgenommen wurde, erhält der Arbeitgeber i. d. R. bis zum 05. des Folgemonats eine Liste mit allen Änderungen und kann dann so die Lohnsteuerdaten der betreffenden Mitarbeiter korrigieren.
Genaugenommen hat das Finanzamt also gar nichts mit der Änderung des Kirchensteuermerkmals zu tun.
Zur Info hier noch ein Link zu einem Infoblatt:
Runterscrollen bis auf der rechten Seite der Bereich Downloads auftaucht. Dort ist es der vorletzte Link.
Das Infoblatt ist jedoch veraltet was den Abruf der Lohnsteuerdaten durch den Arbeitgeber angeht (Stand Januar 2013). Mittlerweile müssen nämlich alle Arbeitgeber die Daten elektronisch abrufen.