Kirchensteuer - Holt sich die kath. Kirche bei einem 'Wiedereintritt' eines Sterbenden, die Steuern aus den vorhergehenden Jahren ab dem Austritt zurück?
Wenn man im Sterben liegt (und vor Jahren aus der Kirche ausgetreten ist) und bpsw. die letzte Ölung und ein kirchliches Begräbnis möchte und dem Pfarrer dies sagt - holt sich bspw. die kath. Kirche die Kirchensteuern der vergangenen Jahre aus dem Erbe des Verstorbenen wieder zurück?
Mir kam der Gedanke, da ich in der Presse las, dass wenn ein Ehepartner (beide getauft und kirchl. geheiratet) aus der Kirche austritt, der verbliebene Ehepartner mehr Kirchensteuer zahlen muss, wegen dem Steuerausfall der Kirche.
Von demher könnte ich mir dies bei Verstorbenen auch vorstellen.
6 Antworten
Bei einem Wiedereintritt zahlt man Kirchensteuer erst ab dem Zeitpunkt, an dem man der Kirche wieder beitritt. Da Kichen sich nicht als Vereine sehen, ist ein 'Wiedereinsteig' auch nicht so einfach, wie du es dir anscheinend vorstellst.
Also in Oberkassel werben die immer damit, dass man ganz einfach wieder eintreten kann. Haben sogar eine Webseite dazu geschaltet.
Ob denn der Bischof zu Deiner Beerdigung kommen wird?
Und ob der Bischof dann an der Himmelspforte stehen und entscheidenn wird ob Du rein kommst?
Nee, losgelöst von meiner Person. Die Frage kam mir auf, als ich gerade eine Frage eines anderen Users kommentierte und da hab ich das eingestellt.
Ist nicht mein Plan.
Und ja, verstehe schon. Ob die Mitgliedschaft in einer Kirche ein Passierschein ins Himmelreich sein kann. Wohl eher nicht.
Passierschein - da fällt mir was ein:
Was du da gehört hast, hat nichts mit Nachforderungen beim Ehepartner nach Tod zu tun.
Ehepartner dürfen ja Ehegattensplittung nutzen und damit oft bares Geld sparen.
Als Beispiel mal ein Ehepaar, in der nur einer berufstätig ist mit Steuerklasse 3. Bei der Steuererklärung nutzt ja der Berufstätige die Freibeträge von beiden Ehepartnern und dadurch kommt es zu dieser Steuerersparnis letztendlich. Und nun tritt der Berufstätige aus der Kirche aus oder er ist gar nicht erst Mitglied, der Ehegatte jedoch schon.
Mit Steuerklasse 3 zahlt der Berufstätige ja dann erst mal keine Kirchensteuer. Aber bei gemeinsamer Veranlagung wird ja sein Einkommen auf beide Ehegatten verteilt und der Ehepartner ist ja nun kirchensteuerplichtig. Und dies ist dann halt in diesem Fall vom Partner zu zahlen/eben hälftig. Man könnte auch auf die gemeinsame Veranlagung verzichten, aber dann eben auch auf die Vorteile des Ehegattensplittings. Was am Ende teurer ist als die Kirchensteuer des Gatten zu zahlen. Je nach den Umständen.
Auch wenn der Nicht Steuerpflichtige eine hohe Abfindung zu versteuern hat, kann es dadurch zu hoher Kirchensteuernachzahlung kommen.
Aus dem Erbe holt sich die Kirche nichts. Würde jemand wieder eintreten und der Überlebende Partner eben nicht, dann müsste er maximal für die Zeit der Kirchenmitgliedschaft hälftig nachzahlen (wie auch, wenn beide Partner eben leben).
da ich in der Presse las, dass wenn ein Ehepartner (beide getauft und kirchl. geheiratet) aus der Kirche austritt, der verbliebene Ehepartner mehr Kirchensteuer zahlen muss,
Das stimmt bei normalen Kirchen nicht, da die Kirchensteuer von der Lohn-/Einkommenssteuer abhängig ist. Da ändert sich nichts, wenn ein Partner austritt.
hab das irgendwo aufgeschnappt, war Halbwissen von mir. Nach weiterer Recherche hab ich das gefunden:
Oha, zugegeben, das wusste ich nicht. Vermutlich, weil es nur selten (Bayern) angewandt wird. Nachdem das verfassungsrechtlich abgesegnet ist, hast Du also Recht.
Sobald Du aus der katholischen oder auch evangelischen Kirche ausgetreten bist, bekommst Du auch keine letzte Ölung/heiliges Sakrament durch einen Pfarrer/Prister.
Beim Wiedereintritt in die Kirche zahlst du dich "ausgetreteten Monate" nicht nach.
Dass die Witwe nach dem Tod des Ehepartners eine höhere Kirchensteuer bezahlen muss ergibt sich daraus, dass sich die Steuerklasse änderte. Somit auch die errechnete Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird aus der zu zahlenden Einkommenssteuer ermittelt. Nicht aus dem Bruttogehalt.
Ok merci.
Das Beispiel oben mit den Verheirateten - da meinte ich, wenn beide noch leben.
Wie gesagt, wenn sich an den Steuerklassen der (lebenden) Ehepartner was ändert, ändert sich auch die Höhe der Kirchensteuer.
Dass ein Mehrbetrag eingefordert wird, weil ein Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist, ist nicht legitim.
Steuern und Gebühren können erst dann erhoben werden, wenn der Betroffene das entsprechende auch macht. Ohne Einkommen, zahle ich keine Steuern auf mein Einkommen, ohne falsch Parken, keine Strafgebühr und ohne Mitgleidschaft in irgendwas, kann ich auch nicht zur Kasse gebeten werden, denn ich bin kein Mitglied.
Klar soweit?
Ja
Bei Kirchen ist jedoch oft nicht immer alles so klar und was dann der Staat mit den Forderungen macht. Wenn man das Reichskonkordat etc. anschaut.
Die Konfussion kommt zustande, weil der Staat die Kirchensteuer eintreibt. Das ist übrigens ein Unding. Die Bürokratie dahinter kostet Geld und das wird von allen Steuerzahlern gezahlt.
Der Staat macht das nicht völlig umsonst, zudem ist die Kirchensteuer lediglich eine Folgesteuer der Lohn- und Einkommensteuer, der Aufwand für Festsetzung und Erhebung hält sich daher in Grenzen.
Die Länder behalten als Entgelt für den Einzug der Kirchensteuer je nach Land unterschiedlich 2 % (Bayern) bis 4,5 % (im Saarland) des Kirchensteueraufkommens ein, in der Regel 3 %.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)#Kirchensteuereinzug_durch_den_Staat
Ja, die Raffgier der Kirchen ist grenzenlos. Und unsere von uns bezahlten Staatsdiener (Beamten) machen sich zu willfährigen Geldeintreibern dieser mafiotischen Strukturen!
Stimmt nicht ganz.
In Bayern wird die Kirchensteuer nicht vom Staat, sondern von den Kirchensteuerämtern berechnet und mit einem eigenen Kirchensteuerbescheid eingefordert bzw. wieder erstattet. Früher waren es 2% der Kirchensteuer, aber schon seit etlichen Jahren geht das über die Kirchensteuerämter.
Die Kirche würde das nie machen lassen, wenn es nicht unschlagbar billig im Vergleich wäre, sonst würden sie es selbst eintreiben. Für keine Organisation würde man das zu so einem Spottpreis machen. Wir haben ja auch zwei Quasi Staatskirchen.
Sag ich ja: Die von uns allen bezahlten Beamten sind gleichzeitig auch die Diener der Kirchenmafia.
Unser Religionsunterricht ist bekenntnisorientiert und nicht rein informativ. Die Kirche kann Bedingungen an Religionslehrer formulieren, in dem Sinne "wer wird beispielsweise katholischer Religionslehrer", weshalb viele Lehramtler beispielsweise auf Ev. Religion wechseln. Gleichzeitig werden die Religionslehrer aber vom Staat bezahlt.
Ich habe nichts dagegen, dass es einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht gibt. Aber das können die selbst bezahlen, selbst organisieren und ihre eigene Infrastruktur dafür Nutzen. Die ist ja bei so einer Riesenorganisation auch vorhanden.
Zur Mafia: In den zahlreichen Kindesmissbrauchs-Skandalen ist sehr viel SChweigegeld und Entschädigung statt Verfahren geflossen. Das ist in der Tat jenseits von Gut und Böse.
unsere von uns bezahlten Staatsdiener (Beamten) machen sich zu willfährigen Geldeintreibern dieser mafiotischen Strukturen!.
Beamte führen Gesetze aus. Die Erhebung der Kirchensteuer basiert auf Verträgen zwischen dem Staat und den Kirchen. Hier von 'mafiotischen Strukturen' zu reden, ist nichts weiter als Polemik.
In Bayern wird die Kirchensteuer nicht vom Staat, sondern von den Kirchensteuerämtern berechnet u
Bekannt.
@patricklassan
unsere von uns bezahlten Staatsdiener (Beamten) machen sich zu willfährigen Geldeintreibern dieser mafiotischen Strukturen!.
War nicht mein Text! Da ist dir wohl was verrutscht. 😉
Sorry.
Ok danke.
Mir kam nur der Gedankengang. Ja, das muss man wohl alles gut darlegen und der Bischof muss auch noch sein OK geben etc.