Kirchensteuer: Ist eine Rückerstattung 4 Jahre nach Austritt möglich?
Hallo zusammen,
Ich bin seit 2013 aus der Kirche ausgetreten. Leider hat damals etwas bei der Übermittlung zum Finanzamt bzw. des Lohnbüros meines Arbeitgebers nicht richtig funktioniert und ich habe leider jetzt erst bemerkt, dass ich all die Jahre Kirchesteuer bezahlt habe.
Die Bescheinigung vom Amtsgericht muss ich leider noch finden, meine Frage ist allerdings nun ob ich nach Auffinden dieser Bescheinigung die KiSt prinzipiell überhaupt zurückbekommen kann?
Ich danke im Vorraus! T
6 Antworten
ja, 3 jahre lang
die aus 2013 sind weg
bin gespannt, ob sie es freiwillig geben oder du klagen musst
Genau mein Gedanke: warum gleich laut trampeln, statt einfach mal Steuererklärung machen, Beleg beifügen (in Kopie)..
echt, ich dachte, das ist in ihrer schatzkammer und du musst es holen?
ja dann ist doch gut
aber mich hätte trotzdem interessiert, wie die damit umgehen, wenn du eine berechtigte forderung hast
Die Festsetzungsfrist für die Kirchensteuer beträgt 4 Jahre; sie beginnt bei freiwilliger Veranlagung am 01. des Folgejahres in dem die Steuer entstand und bei Pflichtabgabe am 01.01. des Folgejahres, wann man die Einkommensteuererklärung abgegeben hat.
Eine Erstattung der zu Unrecht abgeführten Kirchensteuer ist nur möglich, wenn man die Austrittsbescheinigung vorweisen kann.
Es ist vor einigen Jahren vorgekommen, daß Tausende Steuerzahler im Gebiet Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt Kirchensteuer nachzahlen mußten, obwohl sie teilweise schon Jahrzehnte aus der Kirche ausgetreten waren.
Die Bescheinigungen waren nicht mehr vorhanden und es konnte nicht der Nachweis erbracht werden, daß man ausgetreten war - alle folgenden Gerichtsverfahren wurden durch die Steuerpflichtigen verloren und die Nachzahlungen mußten geleistet werden.
Für nachträgliche Erstattungen der Kirchensteuer ist das Finanzamt nicht zuständig.
Der Antrag auf Erstattung oder ein Einspruch ist an die nach landesrechtlichen Bestimmungen zuständige Kirchenbehörde zu richten.
Da das in Deutschland recht unterschiedliche Zuständigkeiten sind, sollte die richtige Stelle der Rechtsbehelfsbelehrung des Steuerbescheides entnommen werden.
Leider hat damals etwas bei der Übermittlung zum Finanzamt bzw. des Lohnbüros meines Arbeitgebers nicht richtig funktioniert
wenn du mit "nicht funktioniert" meinst, dass dein antrag dort niemals einging, dann wohl eher nicht.
ist ja deine aufgabe, das zu prüfen.
So weit ich weiss, maximal 3 Jahre rückwirkend. Wenn man austritt, soll man doch bewusst drauf achten, dass sdas steuerlich richtig läuft.
Wurde mir damals sowohl vom Amt (sogar schriftlich) als auch vom AG mehrfach mitgeteilt.
Hast Du das denn die letzten Jare einfach übersehen?
Dann musst Du jetzt den Nachweis erbringen und kriegst dann zumindest für einige Jahre zurück.
Toitoitoi!
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/abgabefrist/
Einkommensteuererklärung nutzt aber nur, wenn Du bisher keine gemacht hast, aber auf freiwilliger Basis machen kannst.
Wieso denn klagen? Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wird das doch einfach erstattet! Nicht immer gleich " mit Kanonen auf Spatzen" schießen.