Geld fehlt in der Kasse - Sind die Mitarbeiter da in der Haftung?
Hallo Community,
Ich kellnere auf 450 Euro Basis in einem Restaurant (Bin Student). Jeden Abend machen 2 Kellner den Laden zu und die Tagesabrechnung. Dabei ist augefallen dass rund 50 Euro in der Kasse fehlten.
Diese können natürlich fehlen weil jemand sie geklaut hat, zuviel Wechselgeld rausgegeben hat oder durch sonst einen Buchhaltungsfehler. Der Chef meinte nur dass die drei Kellner die an dem Abend gearbeitet haben (ich gehöre dazu) dieses Geld zahlen müssen. Das macht dann 16-17 Euro auf den Kopf, die wir auch widerwillig gezahlt haben.
Es gibt nur einen Geldbeutel für alle Kellner, ergo es ist unmöglich nachzuvollziehen wer von uns den Fehler gemacht hat und ob überhaupt jemand den Fehler gemacht hat. Denn die 50 Euro die fehlen können natürlich auch dadurch entstehen dass falsche Gerichte/Getränke eingetippt wurden und nicht richtig storniert wurden. Der Chef selbst hilft beim Kellnern auch selber mit und tippt Zeug ein und kassiert Leute ab. Weiterhin hat er an dem Abend mehrfach Geld zwischen Kasse und seinem Privatgeldbeutel gewechselt.
Es gibt keinen Beweis oder auch nur Indiz dass jemand von uns geklaut hat oder einen Fehler gemacht hat.
Ich habe zwar gezahlt aber für zukünftige Fälle will ich wissen, bin ich da in der Haftung, sprich muss ich bei einem Fehler in der Kasse die Differenz zahlen? Im Falle dass ich nicht zahle und ich werde aus diesem Grund gekündigt, wäre eine solche Kündigung rechtmässig?
Ich würde mich bedanken wenn ihr mir bei euren Antworten Rechtsgrundlagen (Paragraphen, Urteile...) mitliefern könntet.
Ich danke euch für alle Antworten.
7 Antworten
Es gibt nur einen Geldbeutel für alle Kellner, ergo es ist unmöglich nachzuvollziehen wer von uns den Fehler gemacht hat und ob überhaupt jemand den Fehler gemacht hat.
Such dir einen anderen Job. Ein Restaurant das noch nicht einmal jedem Kellner einen Geldbeutel zur Verfügung stellen kann, ist es nicht wert, dass man da arbeitet.
Das Manko muss meiner Meinung nach der Restaurant-Inhaber übernehmen, da gar keine Möglichkeit besteht, den Fehler einem Kellner zu zu schreiben.
Der Arbeitgeber kann so eine Haftung nur dann mit euch vertraglich regeln, wenn die Sache für die gehaftet wird keinem anderen Zugriff unterliegt. Wenn also nicht getrennt (und nachweisbar, zum Beispiel durch eigene Codes im Kassensystem o.ä.) abgerechnet und kassiert wird, verbleibt dieses Risiko beim Arbeitgeber.
Dafür bedarf es keiner Paragrafen, denn wenn keine Haftung vereinbart wurde, dann kann es auch keine geben. Wenn also kein rechtswidriges/betriebsschädigendes Verhalten festgestellt werden kann, dann seid ihr als Arbeitnehmer auch nicht betroffen.
Für eine Kündigung würden also dieselben Bedingungen vorliegen, die auch ohne diesen Vorfall gelten.
Ich würde drauf pochen,dass jeder kellner sein eignes portemonaie hat inkl chef. So kann sowad nicht passieren bzw. Nachvollzogen werden bei Unstimmigkeiten. Für mich wäre ein Portemonaie ein no go. Komm selber aus der Gastro
Man kann die Tische auch übergeben an die Folgeschicht. Ich würd selbst als Aushilfe drauf pochen ansonsten da aufhören
Zunächst mal, ich bin kein Spezialist für Arbeitsrecht oder so, ich kann hier nur schreiben was mir mein gesunder Menschenverstand und mein Gerechtigkeitssinn sagt.
Und der sagt mir, das die Kellner auf keinen Fall hier in die Pflicht genommenen werden können und auch keine Haftung übernehmen müssen. Schon allein die Tatsache das mehrere Personen Zugriff auf den Geldbeutel bzw. die Kasse haben schließt das meiner Meinung nach aus.
Euer Chef ist aber auch ein Herzchen, er hat ebenfalls Zugriff auf den Geldbeutel und überlässt Euch alleine den Ausgleich des Fehlbetrages.
Also ich würde das bereits gezahlte Geld zurück verlangen und mir einen anderen Nebenjob besorgen. Ich denke das es genügend Jobs in der Gastronomie gibt.
Grundsätzlich kann unter solchen Voraussetzungen von den Mitarbeitern kein Ausgleich gefordert werden. Auch nicht wenn vertraglich ein "Mankohaftung" vereinbart wäre, da hier mehrere Mitarbeiter mit einem Portemonnaie kassieren. Ergo alleinige Haftung durch den Gastronomen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kassenminus-Ausgleich-aus-eigener-Tasche--f246944.html
Häufig findet man in Arbeitsverträgen eine Klausel zur sogenannten „Mankohaftung“. Eine solche Abrede kann nur getroffen werden, wenn der Arbeitnehmer alleinigen und ausschließlichen Zugang zu der ihm anvertrauten Sache hat und alleinige Verfügungsgewalt besitzt.
Vielen Dank für die Antwort. Aber das würde nicht zwangsläufig etwas ändern, besonders wenn falsche Sachen getippt werden und falsch storniert werden. Dementsprechend müsste auch jeder Kellner einen eigenen "Schlüssel" zum tippen haben und jeder Kellner müsste seine Tische abkassieren. Da wir aber in Schichten arbeiten ist das nicht immer machbar (wenn ich von 16 Uhr bis 23 Uhr arbeite kann es sein dass ich nach Hause gehe und einer meiner Tische noch da sitzt und weiter konsummiert). Ausserdem denke ich nicht dass ich als Student genug "Macht" habe um den Arbeitgeber von solchen kostspieligen Umänderungen zu überzeugen :)