Kündigung nach Weihnachtsgeld?

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man muss noch am 31.03. noch beschäftigt sein ..dann nur darf man das W.-Geld behalten..

ischdem  15.10.2015, 09:52

natürlich des kommenden Jahres 2016

ischdem  16.10.2015, 18:52
@ischdem

danke ...alles gute ...take care God bless

Bei Eigenkuendigung muss man das Weihnachtsgeld oft zurueck zahlen, wenn man vor dem 31.3 des Folgejahres aus dem Betrieb ausscheidet. Wird man gekuendigt oder laeuft ein Vertrag aus, dann nur bis zum 31.12.

Das kann aber individuell geregelt sein im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Ich habe mal als Aushilfe im oeffentlichen Dienst gearbeitet und hatte einen Vertrag bis 31.3., habe dann aber im Februar woanders eine feste Stelle bekommen und bin dann vorzeitig aus dem anderen Betrieb ausgeschieden Ende Januar. Das Weihnachtsgeld musste ich daher komplett zurueck zahlen.

 

Das sollte in seinem Vertrag vermerkt sein. Bei den meisten Firmen wäre es zurückzuzahlen.

Damn23  14.10.2015, 00:56

Worauf berufen sich diese Firmen? Ich kenne mich damit zu wenig aus, aber es klingt erstmal so, als wäre das eine unbedingte Zahlung. Sie sind ja auch nicht verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen. Sobald das Geld als Bonus auf meinem Konto ist sehe ich keine Grundlage, es auch nur zurückfordern zu dürfen. Wie gesagt, vielleicht kenne ich mich auch nur nicht genug aus.

Allexandra0809  14.10.2015, 01:32
@Damn23

Wir hatten einen Arbeitsvertrag, in dem stand, wer bis zu einem bestimmten Datum kündigt, muss das Weihnachtsgeld zurückbezahlen. Somit einfach mal im Vertrag nachsehen, was dort steht.

Das Weihnachtsgeld ist natürlich eigentlich! für geleistete Arbeit zu sehen, aber die Arbeitgeber sehen das nicht unbedingt so.

verreisterNutzer  14.10.2015, 05:01
@Allexandra0809

Das sog. "Weihnachtsgeld" (oftmals auch als Jahressonderzahlung bezeichnet) hat sowohl Vergangenheits-Charakter als auch Zukunfts-Charakter.

Vergangenheit = Dank für geleistete Arbeit

Zukunft = Belohnung für Betriebstreue

Deshalb existieren oftmals in Arbeits-/Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen Klauseln, die z.B. besagen, dass, wenn der Arbeitnehmer vor dem 31.03. des Folgejahres kündigt, er das WG zurückzahlen muss.

petrapetra64  14.10.2015, 09:37
@verreisterNutzer

richtig, Weihnachtsgeld ist auch fuer Firmentreue und wer selbst kuendigt, von dem kann man es zurueck verlangen, wenn der Vertrag das so vorsieht, auch wenn man es schon erhalten hat, man hat es dann unter Vorbehalt erhalten.

kommt drauf an was damit verbunden ist. Die meisten Arbeitgeber bezahlen Weihnachtsgel mit dem Hinweis, dass es zurück gezahlt werden muss, wenn man vor dem 31.03. kündigt oder gekündigt wird. Also genau nachlesen, was er letzten Jahr unterschrieben hat bzw. was darüber in der Betriebsordnung steht.

Hier Infos - es kommt auch auf den genauen Wortlaut der Klausel an (ggf. kann die Klausel unwirksam sein):

http://trabhardt-arbeitsrecht.de/weihnachtsgeld/