Kündigung nach Weihnachtsgeld?
Hallo,
Mein Bekannter arbeitet seit 2 Jahren Teilzeit bei Kaufland. Er will die Arbeit kündigen, da er mit seinem Studium beginnt. Er will seine Kündigug Ende November abgeben und würde dann auch Weihnachtsgeld erhalten, oder ?
Muss er das Weihnachtsgeld dann zurückzahlen oder hat er Anrecht auf das Weihnachtsgeld?
Vielen Dank für eure Antworten !
6 Antworten
man muss noch am 31.03. noch beschäftigt sein ..dann nur darf man das W.-Geld behalten..
danke ...alles gute ...take care God bless
Bei Eigenkuendigung muss man das Weihnachtsgeld oft zurueck zahlen, wenn man vor dem 31.3 des Folgejahres aus dem Betrieb ausscheidet. Wird man gekuendigt oder laeuft ein Vertrag aus, dann nur bis zum 31.12.
Das kann aber individuell geregelt sein im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Ich habe mal als Aushilfe im oeffentlichen Dienst gearbeitet und hatte einen Vertrag bis 31.3., habe dann aber im Februar woanders eine feste Stelle bekommen und bin dann vorzeitig aus dem anderen Betrieb ausgeschieden Ende Januar. Das Weihnachtsgeld musste ich daher komplett zurueck zahlen.
Das sollte in seinem Vertrag vermerkt sein. Bei den meisten Firmen wäre es zurückzuzahlen.
Worauf berufen sich diese Firmen? Ich kenne mich damit zu wenig aus, aber es klingt erstmal so, als wäre das eine unbedingte Zahlung. Sie sind ja auch nicht verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen. Sobald das Geld als Bonus auf meinem Konto ist sehe ich keine Grundlage, es auch nur zurückfordern zu dürfen. Wie gesagt, vielleicht kenne ich mich auch nur nicht genug aus.
Wir hatten einen Arbeitsvertrag, in dem stand, wer bis zu einem bestimmten Datum kündigt, muss das Weihnachtsgeld zurückbezahlen. Somit einfach mal im Vertrag nachsehen, was dort steht.
Das Weihnachtsgeld ist natürlich eigentlich! für geleistete Arbeit zu sehen, aber die Arbeitgeber sehen das nicht unbedingt so.
Das sog. "Weihnachtsgeld" (oftmals auch als Jahressonderzahlung bezeichnet) hat sowohl Vergangenheits-Charakter als auch Zukunfts-Charakter.
Vergangenheit = Dank für geleistete Arbeit
Zukunft = Belohnung für Betriebstreue
Deshalb existieren oftmals in Arbeits-/Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen Klauseln, die z.B. besagen, dass, wenn der Arbeitnehmer vor dem 31.03. des Folgejahres kündigt, er das WG zurückzahlen muss.
richtig, Weihnachtsgeld ist auch fuer Firmentreue und wer selbst kuendigt, von dem kann man es zurueck verlangen, wenn der Vertrag das so vorsieht, auch wenn man es schon erhalten hat, man hat es dann unter Vorbehalt erhalten.
kommt drauf an was damit verbunden ist. Die meisten Arbeitgeber bezahlen Weihnachtsgel mit dem Hinweis, dass es zurück gezahlt werden muss, wenn man vor dem 31.03. kündigt oder gekündigt wird. Also genau nachlesen, was er letzten Jahr unterschrieben hat bzw. was darüber in der Betriebsordnung steht.
Hier Infos - es kommt auch auf den genauen Wortlaut der Klausel an (ggf. kann die Klausel unwirksam sein):
natürlich des kommenden Jahres 2016