Kündigung Caritas?
Hallo zusammen,
ich habe Ende September 2 Wochen Urlaub und habe da bereits Urlaub gebucht, möchte aber bei meinem Arbeitgeber kündigen. Mein Vertrag bezieht sich auf AVR des Deutschen Caritasverbandes. Ich bin seit 2 Jahren im Betrieb. Welche Kündigungsfristen habe ich?
Und steht auch noch etwas geschrieben zum Schluß des Kalendervierteljahres, was bedeutet dies für mich? Blicke da gar nicht durch. Also den Urlaub im September möche ich auf jeden Fall antreten, denn das ist alles schon bezahlt.
Bitte um Hilfe!
3 Antworten
Wenn Du Deinen Urlaub schon genehmigt bekommen hast, ist das kein Problem. Deine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres. Das bedeuetet, Du kannst zum 30 September kündigen. Kalendervierteljahre enden ja am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Deine Kündigung muss also spätestens 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Hi Jennsch,
wenn es keine vereinbarte Kündigungsfrist durch einen Tarifvertrag gibt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. In deinem Fall mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie einen Monat und zwar entweder zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats. http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Dass es nur möglich sein sollte, die Kündigung zum Ende eines Quartals auszusprechen, bezweifle ich stark. Eine individuelle Vereinbarung darf nie schlechter ausfallen als die gesetzlichen Vorgaben.
Im Übrigen hoffe ich, dass du bereits eine neue Arbeit hast, wenn du beabsichtigst zu kündigen...so prima sieht es auf dem Markt gerade nicht aus. Das aber nur nebenbei. Liebe Grüße!
Dass es nur möglich sein sollte, die Kündigung zum Ende eines Quartals auszusprechen, bezweifle ich stark. Eine individuelle Vereinbarung darf nie schlechter ausfallen als die gesetzlichen Vorgaben.
das ist nicht schlechter, das ist besser. So sagt es jedenfalls die Rechtssprechung.
Deine Frist beträgt 6 Wochen zum 30.09.
Ergänzend zu der von Hexle2 bereits vollkommen korrekten Antwort: die AVR regelt, dass dein Jahresurlaub bei unterjährigem Ein- oder Austritt anteilig berechnet werden darf. Dies betrifft grds. aber nur den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Teil. D. h., dir steht bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte auf jeden Fall der volle gesetzlichen Mindesturlaub zu und wenn dein geplanter Urlaub bereits genehmigt war rechtfertigt eine Kündigung auch keinen Widerruf. Ansonsten müßte der ArbG die Kosten für die Stornierung voll übernehmen!
14 Ordentliche Kündigung
(1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluß. Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit
a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen
b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
c) von mindestens acht Jahren 4 Monate
d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate
e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate
zum Schluß des Kalendervierteljahres
So steht es bei den Kündigungsfristen??????